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   VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05   

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https://dejure.org/2007,21504
VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05 (https://dejure.org/2007,21504)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 03.12.2007 - 5 K 3473/05 (https://dejure.org/2007,21504)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 5 K 3473/05 (https://dejure.org/2007,21504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausschluss Einzelhandel, Gewerbegebiet, MasterPlan Einzelhandel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ausschluss Einzelhandel, Gewerbegebiet, MasterPlan Einzelhandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung einer Verkaufsstätte überwiegend für Lebensmittel; Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung bei Erlass eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Sie darf nicht eingesetzt werden, um lediglich die Planungszuständigkeit der Gemeinde zu sichern, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - und - 4 CN 13.03 -, ZfBR 2004, 460 und 464.

    Man darf daher für eine Veränderungssperre nicht soviel fordern wie für einen fertig ausgearbeiteten Bebauungsplan, ansonsten bräuchte man das Instrument der Veränderungssperre kaum noch und könnte sogleich den Bebauungsplan aufstellen, vgl. BVerwG Urteilte vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 und 4 CN 13.03 - a. a. O. l.

    Denn die Art der baulichen Nutzung gehört zu den für die Bauleitplanung wesentlichen Festsetzungselementen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - a. a. O.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Sie darf nicht eingesetzt werden, um lediglich die Planungszuständigkeit der Gemeinde zu sichern, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - und - 4 CN 13.03 -, ZfBR 2004, 460 und 464.

    Man darf daher für eine Veränderungssperre nicht soviel fordern wie für einen fertig ausgearbeiteten Bebauungsplan, ansonsten bräuchte man das Instrument der Veränderungssperre kaum noch und könnte sogleich den Bebauungsplan aufstellen, vgl. BVerwG Urteilte vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 und 4 CN 13.03 - a. a. O. l.

  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Hierzu gehört auch die Entscheidung, ob in welchem Unfang sie Teile des Gemeindegebietes zur Unterbringung von Einzelhandelsnutzungen zur Verfügung stellt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004 - 4 BN 33/04 -, BRS 67 Nr. 18.

    Denn schon nach der bisher geltenden - auf den vorliegenden Bebauungsplan 769 N anwendbaren - Regelung in Nr. 4 entsprach die Zielsetzung einer Stärkung der Attraktivität der Innenstadt den Vorgaben dieser Norm, wonach auch die Fortentwicklung vorhandener Ortsteile bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. April 2004 - 7 aD 142/02.NE -, BauR 2005, 819; BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004 - 4 BN 33.04 -, BRS 67 Nr. 18.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 7 A 1059/06

    Anspruch auf einen Bauvorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Letztlich geht es dabei um den Schutz und die Sicherung der Versorgung an integrierten, namentlich auch für die nicht motorisierte Bevölkerung möglichst gut erreichbaren Standorten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Oktober 2007 - 7 A 1059/06 -.

    Ob damit bereits die besonderen städtebaulichen Gründe für den im Plangebiet erfolgten nach Warensortimenten differenzierten Einzelhandelsausschluss vorliegen, so wohl die Rechtsprechung des 7. Senats des OVG NRW, insbesondere Urteil vom 20. Oktober 2007 - 7 A 1059/06 - zum Masterplan der Stadt E. m. w. N. aus der Senatsrechtsprechung, oder ob es darüber hinaus konkreter Angaben dazu bedarf, weshalb jegliche Form von Einzelhandel der besagten Art, würde er im Plangebiet angesiedelt, die gewachsenen Einzelhandelsstrukturen in Zentren der Gemeinden unabhängig von der Art und dem Umfang des jeweiligen Warenangebotes schädigen würde, so wohl die Rechtsprechung des 10. Senats des OVG NRW, Urteile vom 24. Oktober 2006 - 10 D 126/04.NE - und vom 09. Oktober 2003 - 10 aD 76/01.NE -, BauR 2004, 636 = BRS 66 Nr. 39 = NwVBl.

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2009 - 5 K 1860/04

    Rechtmäßige Ablehnung einer Altlastenfreistellung für Deponiegrundstück in der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Die zunächst gegen den Zurückstellungsbescheid erhobene Klage VG Gelsenkirchen 5 K 1860/04 nahm die Klägerin später zurück, ebenso den zunächst gegen die ablehnenden Bescheid vom 27. Mai 2004 eingelegten Widerspruch.
  • BVerwG, 25.03.2003 - 4 B 9.03

    Geltungsdauer eines Veränderungssperre für den Grundstückseigentümer bei

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Das gilt auch, wenn man davon ausgeht, dass es für die individuellen anrechenbaren Zurückstellungszeiträume nicht darauf ankommt, ob die Zurückstellung aufgrund einer Veränderungssperre den selben oder verschiedene Bauherren mit den selben oder unterschiedlichen Vorhaben betrifft, vgl. so Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O. § 17 Rdnr. 15 unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerwG vom 25. März 2003 - 4 B 9/03 -, BauR 2004, 1263.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2006 - 10 D 126/04

    Nicht jeder Lebensmittel-Discounter ist zentrenschädlich

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Ob damit bereits die besonderen städtebaulichen Gründe für den im Plangebiet erfolgten nach Warensortimenten differenzierten Einzelhandelsausschluss vorliegen, so wohl die Rechtsprechung des 7. Senats des OVG NRW, insbesondere Urteil vom 20. Oktober 2007 - 7 A 1059/06 - zum Masterplan der Stadt E. m. w. N. aus der Senatsrechtsprechung, oder ob es darüber hinaus konkreter Angaben dazu bedarf, weshalb jegliche Form von Einzelhandel der besagten Art, würde er im Plangebiet angesiedelt, die gewachsenen Einzelhandelsstrukturen in Zentren der Gemeinden unabhängig von der Art und dem Umfang des jeweiligen Warenangebotes schädigen würde, so wohl die Rechtsprechung des 10. Senats des OVG NRW, Urteile vom 24. Oktober 2006 - 10 D 126/04.NE - und vom 09. Oktober 2003 - 10 aD 76/01.NE -, BauR 2004, 636 = BRS 66 Nr. 39 = NwVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - 10a D 76/01

    Ausschlusskriterium "innenstadtbedeutsames Sortiment"

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Ob damit bereits die besonderen städtebaulichen Gründe für den im Plangebiet erfolgten nach Warensortimenten differenzierten Einzelhandelsausschluss vorliegen, so wohl die Rechtsprechung des 7. Senats des OVG NRW, insbesondere Urteil vom 20. Oktober 2007 - 7 A 1059/06 - zum Masterplan der Stadt E. m. w. N. aus der Senatsrechtsprechung, oder ob es darüber hinaus konkreter Angaben dazu bedarf, weshalb jegliche Form von Einzelhandel der besagten Art, würde er im Plangebiet angesiedelt, die gewachsenen Einzelhandelsstrukturen in Zentren der Gemeinden unabhängig von der Art und dem Umfang des jeweiligen Warenangebotes schädigen würde, so wohl die Rechtsprechung des 10. Senats des OVG NRW, Urteile vom 24. Oktober 2006 - 10 D 126/04.NE - und vom 09. Oktober 2003 - 10 aD 76/01.NE -, BauR 2004, 636 = BRS 66 Nr. 39 = NwVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2004 - 7a D 142/02

    Gemeinden können Einzelhandel beschränken

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Denn schon nach der bisher geltenden - auf den vorliegenden Bebauungsplan 769 N anwendbaren - Regelung in Nr. 4 entsprach die Zielsetzung einer Stärkung der Attraktivität der Innenstadt den Vorgaben dieser Norm, wonach auch die Fortentwicklung vorhandener Ortsteile bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. April 2004 - 7 aD 142/02.NE -, BauR 2005, 819; BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004 - 4 BN 33.04 -, BRS 67 Nr. 18.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 5 K 3473/05
    Die Träger öffentlicher Belange sind vielmehr ausdrücklich zur Stellungnahme aufzufordern, damit sie die berührten Belange ihres Aufgabenbereiches prüfen und gegebenenfalls einbringen können, vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 07. November 1997 - 4 NB 48/96 -, ZfBR 1998, 96 = NVwZ 1998, 956 = BRS 59 Nr. 32.
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