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   VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10   

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VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10 (https://dejure.org/2011,15385)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12.01.2011 - 7 L 1511/10 (https://dejure.org/2011,15385)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 7 L 1511/10 (https://dejure.org/2011,15385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sportwetten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen eine Untersagungsverfügung bzgl. der Veranstaltung von Sportwetten; Abwägung der Grundrechts der Berufsfreiheit und der Dienstleistungfreiheit mit der dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Suchtprävention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    Die Kammer stützt ihre Auffassung, dass die Untersagungsverfügung des Antragsgegners vom 6. Juli 2010, die auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrages - GlüStV - beruht, auch nach der jüngsten Entscheidung des EuGH vom 8. September 2010 in den Rechtssachen C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 sowie im Urteil vom gleichen Tage in den Rechtssachen C-409/06, C-46/08 nicht offensichtlich rechtswidrig ist, auf Folgendes: Der Europäische Gerichtshof - EuGH - hat in den vorgenannten Entscheidungen zum deutschen Glücksspielmonopol bekräftigt, dass glücksspielrechtliche Monopole zu Gunsten des Staates, die zur Eindämmung und Kanalisierung der Spielsucht begründet werden und damit den Schutz des die Dienstleistung Empfangenden bezwecken, grundsätzlich zulässig sind, weil diese Ziele zu den zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zählen, die eine Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können.

    vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 in den Rechtssachen C-46/08, Rdnr. 46, juris; C-316/07, Rdnr. 74 ff, juris.

    vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 in den Rechtssachen C-46/08, Rdnr. 55 ff, a.a.O. und C-316/07, Rdnr. 78 ff, 88 ff, a.a.O.

    vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 in den Rechtssachen C-46/08, Rdnr. 65 ff, a.a.O. und C-316/07, Rdnr. 106 ff, a.a.O.

    vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 in der Rechtssache C-316/07, Rdnr. 81, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2010, - 4 B 581/10 -, nrwe, Rdnr. 124 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 581/10

    Gesetzgebungskompetenz der Länder hinsichtlich des Internetverbots für

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 in der Rechtssache C-316/07, Rdnr. 81, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2010, - 4 B 581/10 -, nrwe, Rdnr. 124 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2010 - 4 B 733/10 -.
  • VG Gelsenkirchen, 06.10.2010 - 7 L 779/10

    Sportwette; Glücksspielmonopol; Interessenabwägung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    Dazu hat die Kammer im Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 7 L 779/10 -, nrwe, folgendes ausgeführt:.
  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    vgl. Entscheidung zum portugiesischen Recht: EuGH, Urteil vom 8. September 2009, Rechtssache C-42/07, juris; Entscheidung zum niederländischen Glücksspielmonopol: EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 in den Rechtsachen C-258/08, Rdnr. 58, juris, und C-203/08, juris; grundlegend auch: Urt. vom 6. März 2007, Placanica u.a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Rdnr. 48.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    Die bisher nur über eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts bekanntgegebenen Entscheidungen vom 24. November 2010 - 8 C 14.09, 8 C 15.09 - und (anders gelagert) 8 C 13.09 - rechtfertigen eine andere Entscheidung im Eilverfahren nicht, weil dort das staatliche Glücksspielmonopol im Falle kohärenter und konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren nicht grundsätzlich infrage gestellt wird, was der Klärung im Hauptsacheverfahren obliegt.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    Die bisher nur über eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts bekanntgegebenen Entscheidungen vom 24. November 2010 - 8 C 14.09, 8 C 15.09 - und (anders gelagert) 8 C 13.09 - rechtfertigen eine andere Entscheidung im Eilverfahren nicht, weil dort das staatliche Glücksspielmonopol im Falle kohärenter und konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren nicht grundsätzlich infrage gestellt wird, was der Klärung im Hauptsacheverfahren obliegt.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    Die bisher nur über eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts bekanntgegebenen Entscheidungen vom 24. November 2010 - 8 C 14.09, 8 C 15.09 - und (anders gelagert) 8 C 13.09 - rechtfertigen eine andere Entscheidung im Eilverfahren nicht, weil dort das staatliche Glücksspielmonopol im Falle kohärenter und konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren nicht grundsätzlich infrage gestellt wird, was der Klärung im Hauptsacheverfahren obliegt.
  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    Die Kammer stützt ihre Auffassung, dass die Untersagungsverfügung des Antragsgegners vom 6. Juli 2010, die auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrages - GlüStV - beruht, auch nach der jüngsten Entscheidung des EuGH vom 8. September 2010 in den Rechtssachen C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 sowie im Urteil vom gleichen Tage in den Rechtssachen C-409/06, C-46/08 nicht offensichtlich rechtswidrig ist, auf Folgendes: Der Europäische Gerichtshof - EuGH - hat in den vorgenannten Entscheidungen zum deutschen Glücksspielmonopol bekräftigt, dass glücksspielrechtliche Monopole zu Gunsten des Staates, die zur Eindämmung und Kanalisierung der Spielsucht begründet werden und damit den Schutz des die Dienstleistung Empfangenden bezwecken, grundsätzlich zulässig sind, weil diese Ziele zu den zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zählen, die eine Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2011 - 7 L 1511/10
    vgl. Entscheidung zum portugiesischen Recht: EuGH, Urteil vom 8. September 2009, Rechtssache C-42/07, juris; Entscheidung zum niederländischen Glücksspielmonopol: EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 in den Rechtsachen C-258/08, Rdnr. 58, juris, und C-203/08, juris; grundlegend auch: Urt. vom 6. März 2007, Placanica u.a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Rdnr. 48.
  • EuGH, 03.06.2010 - C-258/08

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG -

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

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