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   VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15   

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https://dejure.org/2016,17254
VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15 (https://dejure.org/2016,17254)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 18.03.2016 - 9 K 3927/15 (https://dejure.org/2016,17254)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 18. März 2016 - 9 K 3927/15 (https://dejure.org/2016,17254)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10

    Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverzicht; Entziehung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vergleiche: Urteil vom 3. März 2011- 3 C 1/10 -, BVerwGE 139, 120), nach der ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis keine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hat, gilt entsprechend in den Fällen, in denen der spätere Fahrerlaubnisinhaber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis mit weniger als 18 Punkten zu bewertende Verkehrszuwiderhandlungen begangen und die Straßenverkehrsbehörde aus den konkreten Verstößen Eignungsbedenken abgeleitet hat, die der spätere Fahrerlaubnisinhaber durch Beibringung eines die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigenden medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt hat, übertragbar ist.

    Nach Auffassung des Gerichts ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2011 (- 3 C 1.10 -, BVerwGE 139, 120, juris) hinreichend geklärt, dass ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis - jedenfalls in den Fällen, in denen vor Erreichen von 18 Punkten auf die Fahrerlaubnis verzichtet wird -, keine Löschung von Punkten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zur Folge hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14

    Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15
    So im Ergebnis auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. März 2015, 10 S 2417/14.
  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2009 - 9 L 564/09

    Löschung der Punkte im VZR bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15
    Das Gericht, dass zuvor anderer Auffassung war, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21. Juli 20109, 9 L 564/09, schließt sich diesen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts aus Gründen der Wahrung der Rechtseinheit an und ist der Auffassung, dass diese Rechtslage auf die Fälle wie dem vorliegenden, in denen der spätere Fahrerlaubnisinhaber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis mit weniger als 18 Punkten zu bewertende Verkehrszuwiderhandlungen begangen und die Straßenverkehrsbehörde aus den konkreten Verstößen Eignungsbedenken ableitet hat, die der spätere Fahrerlaubnisinhaber durch Beibringung eines die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigendem medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt hat, übertragbar ist.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.03.2016 - 9 K 3927/15
    Die Gesetzesänderung des § 4 StVG zum 1. Mai 2014 bzw. zum 5. Dezember 2014 sieht zum effektiven Schutz der Verkehrssicherheit eine ausdrückliche Zuwendung zum sog. Tattagprinzip vor, nachdem Verkehrsverstöße bereits zum Zeitpunkt der Begehung zu berücksichtigen sind, auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet wurden, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07.
  • VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 7 S 18.434

    Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, M, L und S nach

    Auf die Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 2016 (Az.: 11 CS 16.399, juris Rn. 17) wird vollinhaltlich verwiesen (vgl. auch VG Gelsenkirchen, U.v. 18.3.2016 - 9 K 3927/15 - juris, VG Augsburg, B.v. 15.2.2017 - Au 7 S 16.1749 - juris).
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