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   VG Gelsenkirchen, 19.06.2017 - 6z L 2443/16   

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https://dejure.org/2017,29212
VG Gelsenkirchen, 19.06.2017 - 6z L 2443/16 (https://dejure.org/2017,29212)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19.06.2017 - 6z L 2443/16 (https://dejure.org/2017,29212)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 6z L 2443/16 (https://dejure.org/2017,29212)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.06.2017 - 6z L 2443/16
    Allein aus dem Umstand, dass das geltende System der Medizinstudien-platzvergabe zu Lasten langjährig Wartender gegen Verfassungsrecht verstößt, VG Gelsenkirchen, Vorlagebeschlüsse vom 19. März 2013 - 6 K 4171/12 - und vom 18. März 2014 - 6z K 4229/13, 6z K 4324/13 und 6z K 4455/13 -, juris und www.nrwe.de, folgt nicht zwangsläufig, dass die Abiturdurchschnittsnote auch als Hilfskriterium bei der Verteilung der Studienbewerber auf die Studienorte verfassungswidrig ist.".
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.06.2017 - 6z L 2443/16
    Allein aus dem Umstand, dass das geltende System der Medizinstudien-platzvergabe zu Lasten langjährig Wartender gegen Verfassungsrecht verstößt, VG Gelsenkirchen, Vorlagebeschlüsse vom 19. März 2013 - 6 K 4171/12 - und vom 18. März 2014 - 6z K 4229/13, 6z K 4324/13 und 6z K 4455/13 -, juris und www.nrwe.de, folgt nicht zwangsläufig, dass die Abiturdurchschnittsnote auch als Hilfskriterium bei der Verteilung der Studienbewerber auf die Studienorte verfassungswidrig ist.".
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6 K 4171/12

    Vorlage; Normenkontrolle; Studienplatz; Vergabe; Hochschulzulassung; Abitur;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.06.2017 - 6z L 2443/16
    Allein aus dem Umstand, dass das geltende System der Medizinstudien-platzvergabe zu Lasten langjährig Wartender gegen Verfassungsrecht verstößt, VG Gelsenkirchen, Vorlagebeschlüsse vom 19. März 2013 - 6 K 4171/12 - und vom 18. März 2014 - 6z K 4229/13, 6z K 4324/13 und 6z K 4455/13 -, juris und www.nrwe.de, folgt nicht zwangsläufig, dass die Abiturdurchschnittsnote auch als Hilfskriterium bei der Verteilung der Studienbewerber auf die Studienorte verfassungswidrig ist.".
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