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   VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08   

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VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08 (https://dejure.org/2008,24035)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22.01.2008 - 7 L 27/08 (https://dejure.org/2008,24035)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 7 L 27/08 (https://dejure.org/2008,24035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheintourismus, MPU

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheintourismus, MPU

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Rahmen der Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis zu beachtende Grundsätze; Rechtmäßigkeit der Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis mangels Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Fahreignungsfeststellung; Wesentliche Merkmale des sog. ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Es spricht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH, vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 - (Fall Kapper), NJW 2004, 1725 ff; EuGH, Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 - (Fall Halbritter), zitiert nach juris, vieles dafür, dass die Entscheidung des Antragsgegners auch europarechtskonform ist.

    Der Europäische Gerichtshof hat betont, dass diese Norm als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen sei und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen kann, um einer Person unbegrenzt die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften zu versagen, vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O., Rdnrn. 76, 77.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - 4 MB 80/06
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 -°16°B 236/07°-; anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, und OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - gelten auch im vorliegenden Fall.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Es spricht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH, vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 - (Fall Kapper), NJW 2004, 1725 ff; EuGH, Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 - (Fall Halbritter), zitiert nach juris, vieles dafür, dass die Entscheidung des Antragsgegners auch europarechtskonform ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 -°16°B 236/07°-; anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, und OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - gelten auch im vorliegenden Fall.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Zu eng ist dagegen die Auslegung von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie dahingehend, dass nach Ablauf einer strafrechtlich gem. § 69 a StGB angeordneten Sperrfrist generell die Befugnis der deutschen Behörden ausgeschlossen sei, wegen der aus dem früheren Verstoß resultierenden Fahreignungszweifel aus Gründen der Gefahrprävention die nachfolgend erlangte ausländische Fahrerlaubnis zu entziehen, so aber OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG -, NJW 2005, 3228, m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 02.06.2006 - 7 L 621/06

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis, Alkoholstraftat

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Zur Vereinbarkeit der hier ausgesprochenen Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, hat die Kammer mit Beschluss vom 2. Juni 2006 - 7 L 621/06 - ergänzend Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 -°16°B 236/07°-; anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, und OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - gelten auch im vorliegenden Fall.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Diese Maßstäbe, die durch den Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, bestätigt durch Beschluss vom 6. März 2007 -°16°B 236/07°-; anderer Ansicht hinsichtlich Ergebnis und Begründung: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, und OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 MB 80/06 - gelten auch im vorliegenden Fall.
  • FG Niedersachsen - 7 K 146/08 (anhängig)

    Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Lehrer

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
    Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 146/08 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 10. Dezember 2007 wiederherzustellen, soweit darin dem Antragsteller das Recht aberkannt worden ist, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, und die Vorlage des Führerscheins verfügt worden ist, ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - zulässig, aber unbegründet.
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