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   VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03   

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VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03 (https://dejure.org/2005,23385)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23.11.2005 - 4 K 3282/03 (https://dejure.org/2005,23385)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23. November 2005 - 4 K 3282/03 (https://dejure.org/2005,23385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Chancengleichheit, Verfahrensfehler, Kenntnisvorsprung, Wissensvorsprung, Wesentlichkeit, absoluter Bewertungsmaßtab

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    JAG § 31 Abs. 3
    Chancengleichheit, Verfahrensfehler, Kenntnisvorsprung, Wissensvorsprung, Wesentlichkeit, absoluter Bewertungsmaßtab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Chancengleichheit als prüfungsrechtliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes; Prüfungsrechtliche Konsequenzen des versehentlichen Austeilens einer späteren Examensklausur durch einen aufsichtsführenden Richter; Verschiebung des Bewertungsmaßstabes infolge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht verletzt es den oben aufgezeigten Grundsatz der Chancengleichheit nicht, wenn eine nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand vermeidbare Ungleichbehandlung in ihren Auswirkungen so geringfügig ist, dass sie im Verhältnis zu sonstigen die Prüfungsleistung beeinflussenden äußeren Umständen nicht weiter ins Gewicht fällt, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 7 B 89.86 -, Buchholz 421.0, Nr. 232, S. 288 (291) m.w.N.

    Die Chancengleichheit eines Prüfling erleidet insgesamt keinen Schaden, solange sein eigenes Prüfungsverfahren korrekt verläuft und seine eigenen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß bewertet werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 7 B 89.86 -, a.a.O., S. 293 m.w.N.; Rehborn/Tettinger/Schulz, Die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen, 7. Auflage, 1994, § 6 JAG, Rdnr. 5.

  • BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83

    Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem bereits konkret in Bezug auf das Prüfungsthema entschieden, dass die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht zur Schaffung gleicher Prüfungsbedingungen dann nicht verletzt sei, wenn Prüflinge das Glück hätten, eine Prüfungsaufgabe zu erhalten, auf die sie sich besonders gut vorbereitet haben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1986 - 7 B 169.83 -, NVwZ 1984, 307, oder wenn die Prüfungsbehörde zufällig eine auch von einem privaten Repetitorium verwendete Prüfungsaufgabe ausgegeben habe, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 1994, a.a.O..
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98

    Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03
    Da der Prüfling kein subjektiv-öffentliches Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot hat, liegt auch dann, wenn einzelne Kandidaten durch ein an sich vermeidbares Versehen der Prüfungsbehörde einen Vorsprung in der Prüfung erhalten haben, kein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit vor, auf den sich der Prüfling berufen kann, sofern dieser Vorteil nicht wesentlich war, vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. Juli 2000 - VII R 111/98 -, NVwZ-RR 2000, 299 f. (300) m.w.N.
  • OVG Saarland, 17.09.1990 - 1 W 80/90

    Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht ; Juristische Ausbildungsordnung;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03
    Es unterliegt insoweit keinen Zweifeln, dass eine Prüfungsleistung nicht deshalb schlechter bewertet werden darf als sie unter normalen Umständen bewertet worden wäre, weil besonders viele andere Prüflinge bei der Bewältigung der betreffenden Aufgabe bessere Leistungen erbracht haben, vgl. BFH, Urteil vom 20. Juli 1999, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 1990 - 1 W 80/90 -, NVwZ-RR 1991, 364; Rehborn/Tettinger/Schulz, a.a.O.
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03
    Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet als prüfungsrechtliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG, im Prüfungsverfahren möglichst gleichmäßige Voraussetzungen für alle Prüflinge zu schaffen und damit allen Prüflingen gleiche Erfolgschancen einzuräumen oder - negativ formuliert - die Prüflinge nicht vor unterschiedliche Prüfungsbedingungen zu stellen, vgl. in ständiger Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 13. Oktober 1972 - VII C 17.71 -, BVerwGE 41, 34 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 1937/89

    Prüfungsrecht - Beweislast für Kausalität eines Organisationsmangels

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03
    vgl. allgemein zur Problematik der versehentlichen Ausgabe einer Klausuraufgabe vor dem eigentlichen Klausurtermin: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 1988 - 9 S 2501/88 -, NVwZ 1989, 891 f., und Urteil vom 9. Dezember 1989 - 9 S 1937/89 -, DVBl. 1990, 535 ff., zur Ärztlichen Vorprüfung mit der dort geltenden relativen Bestehensgrenze.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1988 - 9 S 2501/88

    Verfahrensfehler bei Ärztlicher Vorprüfung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3282/03
    vgl. allgemein zur Problematik der versehentlichen Ausgabe einer Klausuraufgabe vor dem eigentlichen Klausurtermin: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 1988 - 9 S 2501/88 -, NVwZ 1989, 891 f., und Urteil vom 9. Dezember 1989 - 9 S 1937/89 -, DVBl. 1990, 535 ff., zur Ärztlichen Vorprüfung mit der dort geltenden relativen Bestehensgrenze.
  • VG Gelsenkirchen, 23.11.2005 - 4 K 3375/03

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung wegen Blockversagens;

    So ist unklar, wie viele der höchstens 21 Prüflinge, die die Klausur am 18. November 2002 in Händen hielten, überhaupt schon in den Text (oder auch nur den Bearbeitervermerk) gesehen hatten; schließlich will der Kläger des Parallelverfahrens 4 K 3282/03, an den die Klausur versehentlich ausgeteilt worden war, diese selbst auch nicht aufgeschlagen haben; andere Kandidaten hatten zunächst ihre Kennziffer in das Deckblatt eingetragen.

    Dagegen, dass eine größere Anzahl von Kandidaten überhaupt brauchbare Erkenntnisse gewonnen hatte, spricht jedenfalls der Umstand, dass die VII-Klausuren von vier Prüflingen, an die diese Klausur versehentlich am 18. November 2002 in C. ausgeteilt worden war, mit lediglich 1 (2x), 2 und 4 Punkten bewertet worden sind; hierzu gehört auch der Kläger des Parallelverfahrens 4 K 3282/03.

    Hinsichtlich eines weiteren Klausurensatzes, in dem sich die VII-Klausur des Klägers des Parallelverfahrens 4 K 3282/03 befand, haben die Ermittlungen des Beklagten nach den Darlegungen in der mündlichen Verhandlung ferner ergeben, dass sich bei den den beiden Korrektoren vorliegenden Klausuren, in der Regel ca. 25, vier Klausuren von Kandidaten aus C. befunden haben, die die Klausur schon am 18. November 2002 in Händen gehalten haben; hierzu gehörte auch die Klausur des Klägers des Parallelverfahrens.

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