Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 24.04.2009 - 7 L 305/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Untersagung von Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GlücksspielStaatsV § 9 Abs 1 Satz 2, 3 Nr 3; VwGO § 80 Abs 5
Untersagung von Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Interessenabwägung i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes bzgl. Unterbindung der Vermittlung privater Sportwetten und diese betreffende Werbung durch Ordnungsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.04.2009 - 7 L 305/09
Die dortige Einschätzung, dass die jetzt geltenden Regelungen den verfassungsrechtlichen und auch gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine rechtlich und tatsächlich konsistente, suchtpräventive Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht jedenfalls für den Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes im Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, juris bestätigt.vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, a. a. O.
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2010 - 7 K 1498/09
Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst geschlossen
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.04.2009 - 7 L 305/09
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 1498/09 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 16. März 2009 anzuordnen, hat keinen Erfolg, da das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung und ihrer alsbaldigen Durchsetzung das private Interesse des Antragstellers überwiegt, auch künftig Sportwetten an ausländische Veranstalter vermitteln und hierfür werben zu dürfen, die in Nordrhein-Westfalen über keine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten verfügen und denen gemäß § 10 Abs. 5 i. V. m. Abs. 2 des seit 1. Januar 2008 geltenden Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland - Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) - auch keine Erlaubnis erteilt werden kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 4 B 298/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.04.2009 - 7 L 305/09
Insoweit schließt sich das Gericht im Ergebnis und in der Begründung den überzeugenden und ausführlichen Erwägungen im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordhrein-Westfalen - OVG NRW - zuletzt vom 18. Februar 2009 - 4 B 298/08 -, juris, an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Entscheidung.
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2010 - 7 K 1498/09
Vermittlung von Sportwetten
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde durch Beschluss der Kammer vom 24. April 2009 abgelehnt (7 L 305/09).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf diese Gerichtsakte und die des Verfahrens 7 L 305/09 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (BA 1) Bezug genommen.
- VG Aachen, 28.05.2009 - 6 L 92/09
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine …
- zuletzt Beschluss vom 24. April 2009, 7 L 305/09, juris - im Ergebnis und in der Begründung den überzeugenden und ausführlichen Erwägungen in dem - soweit ersichtlich - aktuellsten veröffentlichten und in juris aufzurufenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen - OVG NRW - vom 18. Februar 2009 - 4 B 298/08 - an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Entscheidung.