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   VG Gelsenkirchen, 27.05.2014 - 6a L 830/14.A   

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https://dejure.org/2014,12862
VG Gelsenkirchen, 27.05.2014 - 6a L 830/14.A (https://dejure.org/2014,12862)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27.05.2014 - 6a L 830/14.A (https://dejure.org/2014,12862)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 6a L 830/14.A (https://dejure.org/2014,12862)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.05.2014 - 6a L 830/14
    Hier könnte einiges dafür sprechen, dass die Bestimmungen der Dublin-Verordnung lediglich der internen Zuständigkeitsverteilung dienen und keine subjektiven Rechte begründen, vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 19. März 2014 - 33 L 90.14 A -, juris; vgl. grds. auch EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - Rs. C-394/12 - Abdullahi -, oder allenfalls dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Antragsteller sozusagen durch das Netz fällt und ihm aufgrund der Anwendung dieser Regelungen die Prüfung seines Asylantrags im Ergebnis gänzlich versagt bliebe.
  • VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14

    Eilverfahren; Rückführung; Schweiz; Dublin II; Reisefähigkeit; PTBS

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.05.2014 - 6a L 830/14
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem am 27. Mai 2014 um 14:43 Uhr bei Gericht eingegangenen Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen vom 27. Mai 2014 um eine formlose Gegendarstellung oder um einen Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 26. Mai 2014 in dem Eilverfahren der Antragstellerinnen 6a L 643/14.A handelt, ist der Antrag nicht begründet.
  • VG Berlin, 19.03.2014 - 33 L 90.14

    Überstellung in die Republik Polen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.05.2014 - 6a L 830/14
    Hier könnte einiges dafür sprechen, dass die Bestimmungen der Dublin-Verordnung lediglich der internen Zuständigkeitsverteilung dienen und keine subjektiven Rechte begründen, vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 19. März 2014 - 33 L 90.14 A -, juris; vgl. grds. auch EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - Rs. C-394/12 - Abdullahi -, oder allenfalls dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Antragsteller sozusagen durch das Netz fällt und ihm aufgrund der Anwendung dieser Regelungen die Prüfung seines Asylantrags im Ergebnis gänzlich versagt bliebe.
  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 6a K 2712/14

    Dublin II-Verordnung; Rückführung; Schweiz; Verfristung; Zuständigkeit;

    Auch weitere in der Folge gestellte Eilanträge hat das Gericht mit Beschlüssen vom 27. Mai 2014 (6a L 830/14.A), vom 9. Juli 2014 (6a L 911/14.A) und vom 27. November 2014 (6a L 1071/14.A) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 6a K 2712/14.A, 6a L 643/14.A, 6a L 830/14.A, 6a L 911/14.A und 6a L 1071/14.A sowie des von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs ergänzend Bezug genommen.

    Insoweit hält das Gericht an den folgenden Ausführungen in seinem Eilbeschluss vom 27. Mai 2014 (6a L 830/14.A) fest:.

    Dass gegen das amtsärztliche Gutachten des Gesundheitsamtes der Stadt E. vom 30. April 2014 keine durchgreifenden Bedenken bestehen, hat das Gericht im Eilbeschluss vom 27. Mai 2014 (6a L 830/14.A) ausgeführt:.

  • VG Berlin, 11.02.2016 - 23 L 41.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung

    Das Bundesamt durfte nach Erhalt dieser Informationen zu Recht die ungarischen Behörden mit Schreiben vom 17. April 2015 darüber informieren, dass der Antragsteller flüchtig sei, und gleichzeitig auf die Verlängerung der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO hinweisen (vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung VG Berlin, Beschluss vom 19. November 2015 - VG 34 L 385.15 A -, S. 5 BA; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A -, juris Rn. 35, und Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6a L 830/14.A -, juris Rn. 3).

    Es kann von einer konkludenten Zustimmung Ungarns durch Schweigen auf das Verlängerungsersuchen im Rahmen einer zwischenstaatlichen Übung ausgegangen werden (vgl. auch VG Berlin, Beschlüsse vom 19. November 2015 - VG 34 L 385.15 A -, S. 5 BA, und vom 19. März 2014 - VG 33 L 90.14 A -, juris Rn. 10; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A -, juris Rn. 35, 38, und Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6a L 830/14.A -, juris Rn. 3, 6; VG Göttingen, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 34.14 -, juris Rn. 33f.).

  • VG Berlin, 22.09.2014 - 34 L 289.14

    Dublinverfahren, subjektives Recht, Dublin II-VO, Dublin III-Verordnung,

    Allenfalls dann, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine überlange Überstellungsdauer die Prüfung des Asylantrags im Ergebnis gänzlich versagt bliebe (s. dazu auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6a L 830/14.A -, juris), wäre an die Verletzung eines subjektiven Rechts des Asylbewerbers zu denken.
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