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   VG Gelsenkirchen, 27.06.2001 - 17 K 355/99   

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https://dejure.org/2001,25009
VG Gelsenkirchen, 27.06.2001 - 17 K 355/99 (https://dejure.org/2001,25009)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27.06.2001 - 17 K 355/99 (https://dejure.org/2001,25009)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 17 K 355/99 (https://dejure.org/2001,25009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Leistungsbescheids zur Erstattung der Kosten für das Abschleppen eines verbotswidrig auf einer öffentlichen Grünfläche abgestellten Fahrzeugs; Ausgestaltung des Vorliegens einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch das Parken ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00

    Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.06.2001 - 17 K 355/99
    Der Beklagte hat die festgesetzte Verwaltungsgebühr während des gerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Urteile vom 28. November 2000 - 5 A 2724/00 - und - 5 A 2625/00 -) auf Hinweis des Gerichts auf 148,- DM reduziert.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, NWVBl.

    Auch die Gebührenfestsetzung in Höhe von 148,- DM hält nach der in das Verfahren eingeführten Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteile vom 28. November 2000 - 5 A 2724/00 - und - 5 A 2625/00 -, NWVBl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2724/00

    Kosten für das Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeugs im Wege der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.06.2001 - 17 K 355/99
    Der Beklagte hat die festgesetzte Verwaltungsgebühr während des gerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Urteile vom 28. November 2000 - 5 A 2724/00 - und - 5 A 2625/00 -) auf Hinweis des Gerichts auf 148,- DM reduziert.

    Auch die Gebührenfestsetzung in Höhe von 148,- DM hält nach der in das Verfahren eingeführten Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteile vom 28. November 2000 - 5 A 2724/00 - und - 5 A 2625/00 -, NWVBl.

  • VG Frankfurt/Main, 08.04.1992 - V/1 E 1309/91
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.06.2001 - 17 K 355/99
    vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 08. April 1992 - V/1 E 1309/91, NVwZ-RR 1993, 28.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.06.2001 - 17 K 355/99
    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02. Juli 1991 - 1 C 4.90 -, DÖV 1992, 30 (31).
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