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   VG Gelsenkirchen, 28.12.2016 - 7 L 2904/16   

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VG Gelsenkirchen, 28.12.2016 - 7 L 2904/16 (https://dejure.org/2016,49999)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28.12.2016 - 7 L 2904/16 (https://dejure.org/2016,49999)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28. Dezember 2016 - 7 L 2904/16 (https://dejure.org/2016,49999)
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  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.12.2016 - 7 L 2904/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 332/07 -, juris, m. w. N.; anders verhält es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 20. Juni 2002, NJW 2002, 2378 ff. und vom 8. Juli 2002, NJW 2002, 2381) nur hinsichtlich der Frage des Zusammenhangs von gelegentlichem Cannabis-Konsum und Kraftfahreignung.
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.12.2016 - 7 L 2904/16
    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, juris, Rn. 3 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 16 E 550/09
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.12.2016 - 7 L 2904/16
    Dabei setzt die Kammer in Anlehnung an die Streitwertpraxis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Mai 2009 - 16 B 114/09 - und vom 4. Mai 2009 - 16 E 550/09 -, jeweils juris, in Rechtsstreitigkeiten, in denen es um die Entziehung einer Fahrerlaubnis geht, in Hauptsacheverfahren den Auffangwert und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hälfte dieses Betrages an, es sei denn, es geht um einen - hier nicht gegebenen - Fall der qualifizierten beruflichen Nutzung der Fahrerlaubnis.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.12.2016 - 7 L 2904/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 332/07 -, juris, m. w. N.; anders verhält es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 20. Juni 2002, NJW 2002, 2378 ff. und vom 8. Juli 2002, NJW 2002, 2381) nur hinsichtlich der Frage des Zusammenhangs von gelegentlichem Cannabis-Konsum und Kraftfahreignung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 16 B 114/09

    Unzulässige Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens bei nur gelegentlichem

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.12.2016 - 7 L 2904/16
    Dabei setzt die Kammer in Anlehnung an die Streitwertpraxis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Mai 2009 - 16 B 114/09 - und vom 4. Mai 2009 - 16 E 550/09 -, jeweils juris, in Rechtsstreitigkeiten, in denen es um die Entziehung einer Fahrerlaubnis geht, in Hauptsacheverfahren den Auffangwert und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hälfte dieses Betrages an, es sei denn, es geht um einen - hier nicht gegebenen - Fall der qualifizierten beruflichen Nutzung der Fahrerlaubnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 16 B 332/07

    Schon einmaliger Konsum harter Drogen rechtfertigt in aller Regel die Entziehung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.12.2016 - 7 L 2904/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 332/07 -, juris, m. w. N.; anders verhält es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 20. Juni 2002, NJW 2002, 2378 ff. und vom 8. Juli 2002, NJW 2002, 2381) nur hinsichtlich der Frage des Zusammenhangs von gelegentlichem Cannabis-Konsum und Kraftfahreignung.
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