Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 30.05.2007 - 7 L 401/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
EU-FE, Aberkennung des Rechts, im Inland von EU-FE Gebrauch zu machen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 13 FeV
EU-FE, Aberkennung des Rechts, im Inland von EU-FE Gebrauch zu machen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts auf Gebrauchmachung von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis im Inland; Vereinbarkeit der Aberkennung einer Fahrerlaubnis mit Gemeinschaftsrecht; Zweifel an der Geeignetheit zum Führen von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Aberkennung einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.05.2007 - 7 L 401/07
Diese Maßstäbe, die durch den kürzlich ergangenen Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 - gelten auch im vorliegenden Fall.vgl. zuletzt: OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 -, NRWE-Datei.
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.05.2007 - 7 L 401/07
Es spricht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH, vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 - (Fall Kapper), NJW 2004, 1725 ff; EuGH, Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 - (Fall Halbritter), zitiert nach juris, vieles dafür, dass die Entscheidung des Antragsgegners auch europarechtskonform ist.Der Europäische Gerichtshof hat betont, dass diese Norm als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen sei und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen kann, um einer Person unbegrenzt die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften zu versagen, vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O., Rdnrn. 76, 77.
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05
Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.05.2007 - 7 L 401/07
Zu eng ist dagegen die Auslegung von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie dahingehend, dass nach Ablauf einer strafrechtlich gem. § 69 a StGB angeordneten Sperrfrist generell die Befugnis der deutschen Behörden ausgeschlossen sei, wegen der aus dem früheren Verstoß resultierenden Fahreignungszweifel aus Gründen der Gefahrprävention die nachfolgend erlangte ausländische Fahrerlaubnis zu entziehen, so aber OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG -, NJW 2005, 3228, m.w.N.
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.05.2007 - 7 L 401/07
Es spricht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH, vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 - (Fall Kapper), NJW 2004, 1725 ff; EuGH, Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 - (Fall Halbritter), zitiert nach juris, vieles dafür, dass die Entscheidung des Antragsgegners auch europarechtskonform ist. - VG Gelsenkirchen, 02.06.2006 - 7 L 621/06
Straßenverkehrsrecht: Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis, Alkoholstraftat
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.05.2007 - 7 L 401/07
Zur Vereinbarkeit der hier ausgesprochenen Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, hat die Kammer mit Beschluss vom 2. Juni 2006 - 7 L 621/06 - ergänzend Folgendes ausgeführt:. - EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 30.05.2007 - 7 L 401/07
Diese Maßstäbe, die durch den kürzlich ergangenen Beschluss des EuGH vom 28. September 2006 - C- 340/05 - (Fall Kremer) nicht in Frage gestellt werden, so auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 - gelten auch im vorliegenden Fall.