Rechtsprechung
   VG Gera, 05.05.2003 - 4 K 2525/02 GE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23091
VG Gera, 05.05.2003 - 4 K 2525/02 GE (https://dejure.org/2003,23091)
VG Gera, Entscheidung vom 05.05.2003 - 4 K 2525/02 GE (https://dejure.org/2003,23091)
VG Gera, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 4 K 2525/02 GE (https://dejure.org/2003,23091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 10 M 4629/99

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Duldungsverfügung mit

    Auszug aus VG Gera, 05.05.2003 - 4 K 2525/02
    Diese Befugnis der Ausländerbehörde findet jedoch ihre Grenze im Gesetz selbst, namentlich im § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG, wonach die Duldung räumlich auf das Gebiet des Landes, im Falle des Ausspruches durch die Beklagte also auf das Gebiet des Freistaates Thüringen beschränkt ist (vgl. hierzu OVG Niedersachsen, Beschl. v. 23. März 2000, 10 M 4629/99, zitiert nach Juris).
  • VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Erteilung einer

    Auszug aus VG Gera, 05.05.2003 - 4 K 2525/02
    Aus der Bestimmung ergibt sich jedoch darüber hinaus, dass der Gesetzgeber grundsätzlich von der Möglichkeit ausgegangen ist, dass im Einzelfall auch die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes trotz der an sich strikten Regelung in § 56 Abs. 2 Satz 3 AuslG eine Duldung erteilen darf (vgl. hierzu VG Braunschweig, Beschl. v. 18. November 2002, 6 B 548/02, InfAuslR 3/2003 S. 105 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 8 ME 142/02

    Erteilung einer Aufenthaltsduldung in einem anderen Bundesland durch die räumlich

    Auszug aus VG Gera, 05.05.2003 - 4 K 2525/02
    Eine analoge Anwendung von § 58 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG scheitert an der fehlenden Gesetzeslücke (vgl. hierzu OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17. Oktober 2002, 8 ME 142/02, NVwZ-Beilage I 3/2003 Seite 22/23 m.w.N.).
  • VG Bremen, 08.01.2007 - 4 K 2885/04

    D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, örtliche Zuständigkeit,

    Von diesem Grundsatz soll nur dann eine Ausnahme möglich sein, wenn ,,zwingende Gründe" ausnahmsweise eine Anwesenheit des Ausländers am Ort des gewünschten Zuzugs erfordern oder im Einvernehmen der beteiligten Länder gemäß § 72 Abs. 3 AufenthG (früher § 64 Abs. 2 AuslG) eine ,,Umverteilung" vorgenommen werden kann (so die bisherige ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und des OVG Bremen, zuletzt Beschluss v. 09.10.2006 ­ 1 B 282/06 - im Ergebnis auch VGH Kassel, Beschl. v. 24.06.1996 ­ 10 TG 2557/95 - OVG Weimar, Beschl. v. 22.01.2004 ­ 3 EO 1060/03 ­ und v. 02.07.2003 ­ 3 EO 166/03 ­ VG Gera, Urteil v. 05.05.2003 ­ 4 K 2525/02 - VG Berlin, Beschl. v. 04.05.2005 ­ 27 A 118.05 ­ und v. 23.10.2000 ­ 8 S 21.00 - VGH Mannheim, Beschl. v. 01.04.2004 ­ 13 S 248/04 - OVG Greifswald, Beschl. v. 10.04.2000 ­ 3 M 132/99 ­ und v. 08.09.1998 ­ 2 M 80/98 - OVG Potsdam, Urt. V. 12.08.1999 ­ 4 A 231/98.A).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2004 - 13 S 248/04

    Keine Wiederherstellung der Familieneinheit im einstweiligen Rechtsschutz

    Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 1 AuslG verlangt (siehe dazu Hess. VGH, Beschluss vom 24.6.1996, InfAuslR 1996, S. 360, 361; VG Berlin, Beschluss vom 4.8.1999, NVwZ-Beil. 2000 I S. 11, 12; VG Gera, Urt. Vom 05.05.2003 4 K 2525/02 GE - iuris-; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.6.2000, NVwZ-Beil. 2001, S. 12, 13 und OVG Weimar, Beschl. Vom 02.07.2003 3 EO 166/03 - iuris-), kann hier offen bleiben; selbst wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass in besonderen Fällen ein Länderwechsel im Einvernehmen der beteiligten Länder bzw. der örtlich zuständigen Ausländerbehörden möglich ist (siehe Jakober-Welte, Aktuelles Ausländerrecht, RdNr. 7b zu § 64 und Hailbronner, AuslR, RdNr. 8 zu § 56), hat der Antragsteller weder mit dem beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellten Antrag noch mit der Beschwerdebegründung in einer der Vorschrift des § 146 Abs. 4 VwGO ausreichenden Weise glaubhaft gemacht, dass eine entsprechende, gerade im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu sichernde Rechtsposition gegeben ist.
  • VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03

    Dringende familiäre Gründe; Duldung; Ermessensreduzierung auf Null;

    Im Übrigen folgt das Gericht der Auffassung, nach der sich aus § 64 Abs. 2 Satz 1 AuslG mittelbar die Befugnis der örtlich zuständigen Ausländerbehörde des Bundeslandes, für das der Ausländer die Erteilung einer weiteren Duldung beantragt, ergibt, diesem nach Ermessen eine weitere, sodann allerdings kraft Gesetzes nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG ausschließlich auf das Gebiet dieses Bundeslandes räumlich beschränkte Duldung zu erteilen (ausführlich und mit zahlreichen weiteren Nachweisen: VG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2002 - 6 B 548/02 - InfAuslR 2003, 107; ähnlich bereits OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.10.2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beilage I 3/2003, 22 mit Verweis auf seinen Beschluss vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 - juris Web; so im Ergebnis auch VG Gera, Urteil vom 05.05.2003 - 4 K 2525/02 GE - AuAS 2003, 172).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht