Rechtsprechung
   VG Gera, 06.05.2004 - 5 E 71/04 GE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19592
VG Gera, 06.05.2004 - 5 E 71/04 GE (https://dejure.org/2004,19592)
VG Gera, Entscheidung vom 06.05.2004 - 5 E 71/04 GE (https://dejure.org/2004,19592)
VG Gera, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 5 E 71/04 GE (https://dejure.org/2004,19592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 1; VwGO § 80 Abs 2 Nr 1; VwGO § 80 Abs 4; VwGO § 80 Abs 6
    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Leistungsbescheid; Anforderung; öffentliche Abgaben; aufschiebende Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Herstellungsbeitrags für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Bestehen einer aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 5
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Gera, 06.05.2004 - 5 E 71/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen und ausreichenden summarischen Überprüfung ein Erfolg im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (ThürOVG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184 [186] m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 1974 - 81 VI 74 -, BayVBl. 1975, 171; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 1984 - 6 D 2/83 -, NJW 1986, 1004; Beschluss vom 21. Mai 1992 - 7 B 10444/92 - NJW-RR 1992, 1426; ständige Rechtsprechung der Kammer).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1992 - 7 B 10444/92

    Fehlbelegungsabgabe; Abbau der Fehlsubventionierung; Mietverzerrung im

    Auszug aus VG Gera, 06.05.2004 - 5 E 71/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen und ausreichenden summarischen Überprüfung ein Erfolg im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (ThürOVG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184 [186] m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 1974 - 81 VI 74 -, BayVBl. 1975, 171; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 1984 - 6 D 2/83 -, NJW 1986, 1004; Beschluss vom 21. Mai 1992 - 7 B 10444/92 - NJW-RR 1992, 1426; ständige Rechtsprechung der Kammer).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1984 - 6 D 2/83

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids eines Grundstücks;

    Auszug aus VG Gera, 06.05.2004 - 5 E 71/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen und ausreichenden summarischen Überprüfung ein Erfolg im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (ThürOVG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184 [186] m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 1974 - 81 VI 74 -, BayVBl. 1975, 171; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 1984 - 6 D 2/83 -, NJW 1986, 1004; Beschluss vom 21. Mai 1992 - 7 B 10444/92 - NJW-RR 1992, 1426; ständige Rechtsprechung der Kammer).
  • OVG Thüringen, 08.12.2014 - 4 KO 100/12

    Wegfall entstandener Säumniszuschläge bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Aus diesem Grund spricht viel dafür, dass auch ein Bescheid, mit dem eine Abgabe zur Konkretisierung eines Abgabenschuldverhältnisses (zunächst) nur festgesetzt wird, insoweit ein vollziehbarer Abgabenbescheid im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ist, als ein dagegen eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und ohne die Aussetzung der Vollziehung oder die Anordnung der aufschiebenden Wirkung das Gebrauchmachen von den Wirkungen der Abgabenfestsetzung die Komplettierung zu einem vollstreckbaren Geldleistungsverwaltungsakt nicht hindert (a. A. VG Gera, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 5 E 71/04.GE; vgl. auch BFH, Urteil vom 11. April 1989 - VIII R 219/84 - juris Rn. 14, der den Erlass eines Leistungsgebots als Gebrauchmachen von den Wirkungen eines Verwaltungsaktes einordnet).
  • VG Cottbus, 31.05.2017 - 6 L 247/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Dahinstehen mag demgegenüber, ob auch eine isolierte Festsetzung eine Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten i.S.v. § 80 Abs. 2 S. Nr. 1 VwGO darstellt, sodass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entfällt ((vgl. hierzu VG Gera, Beschluss vom 06. Mai 2004 - 5 E 71/04.GE -, juris Rn. 19; vgl. auch Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 22. Auflage 2016, § 80 Rn. 56; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 2. Auflage, § 80 Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht