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VG Gera, 07.04.2003 - 6 K 983/00 GE |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
UhVorschG § 2 Abs 3 Nr 1; UhVorschG § 5 Abs 1
Unterhaltsvorschußrecht; Unterhaltsvorschussrecht; Unterhaltsvorschuss; Einkommensanrechnung; Rückforderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Brandenburg, 02.07.1998 - 5 K 1257/97
Kindergeld
Auszug aus VG Gera, 07.04.2003 - 6 K 983/00
Dadurch hat der Gesetzgeber eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gegenüber Unterhaltszahlungen des dazu Verpflichteten subsidiär sind und dass es nicht darauf ankommen soll, auf welche Schuld der Unterhaltsverpflichtete leisten will (so auch VG Weimar, Urteil vom 6. August 1999 - 5 K 1257/97.We., S. 5 des amtlichen Abdrucks).
- VG Saarlouis, 28.11.2018 - 3 K 24/18
Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei Leistung auf …
Damit ist von Seiten des Gesetzgebers eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es nur darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt eine Unterhaltszahlung tatsächlich dem Unterhaltsberechtigten zufließt, d.h. in welchem Monat eine Unterhaltszahlung tatsächlich geleistet wird (OVG Berlin-Brandenburg v. 27.1.2010, Az. OVG 6 B 10.09, JAmt 2010, 395 ff.; VG Gera v. 7.4.2003, Az. 6 K 983/00.GE;… Grube, UVG, § 2 Rn. 28). - VG Düsseldorf, 14.01.2015 - 21 K 4713/13 Zur Begleichung rückständigen Kindesunterhaltes näher VG Gera, Urteil vom 7. April 2003 - 6 K 983/00.
vgl. dazu näher Grube, a.a.O., § 2 Rn. 24 unter Bezugnahme auf VG Gera, Urteil vom 7. April 2003 - 6 K 983/00 GE -, juris.
- VG Freiburg, 04.02.2010 - 4 K 1627/08
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen
Ebenfalls kann es hier dahingestellt bleiben, ob § 5 Abs. 2 UVG überhaupt Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Rückforderungsbescheids (in Form eines Verwaltungsakts) sein kann (… so aber Helmbrecht, a.a.O., § 5 RdNr. 4; im Erg. ebenso - unausgesprochen - Bayer. VGH, Urteil vom 15.01.2008, VG München…, Urteil vom 25.11.2005, jew. a.a.O., und VG Gera, Urteil vom 07.04.2003 - 6 K 983/00 - ebenso die stdge. Rechtsprechung zu dem insoweit vergleichbaren § 5 Abs. 1 UVG, vgl. hierzu u. a. BVerwG, Urteil vom 23.11.1995, NJW 1996, 1911, und VG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.1998 - 8 K 1047/98 - ) oder ob § 5 Abs. 2 UVG lediglich einen materiellen Rückzahlungsanspruch begründet, der wie ein normaler Leistungsanspruch von der Behörde im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden muss ( wofür immerhin angeführt werden könnte, dass in § 5 UVG eine vergleichbare Regelung wie in § 50 Abs. 3 SGB X fehlt, obwohl § 5 Abs. 2 UVG als speziell geregelter öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch [siehe hierzu VG Karlsruhe…, Urteil vom 09.10.1998, a.a.O.] ansonsten weitgehend dem Rückforderungsanspruch des § 50 SGB X entspricht ).
- VG Düsseldorf, 05.01.2007 - 21 K 3049/05
Gewährung weitergehenden Unterhaltsvorschusses für ein Kind; Beitreibung von …
Ständige Rspr., vgl. nur VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2006 - 21 K 2638/06 - VG Gera, Urteil vom 07.04.2003 - 6 K 983/00 GE -, juris; VG Weimar, Urteil vom 06.08.1999 - 5 K 1257/97.WE - DAVorm 1999, 908 f.; VG München, Beschluss vom 05.07.2001 - M 6b E 01.2434 -, FamRZ 2002, 619 f. - VG Düsseldorf, 24.08.2006 - 21 K 3638/06
Anrechnung von Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschüssen durch Zahlung in …
VG Gera, Urteil vom 07.04.2003 - 6 K 983/00 GE -, juris. - VG Düsseldorf, 11.09.2009 - 21 K 3375/09 vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 BV 06.08 -, FamRZ 2008, 1662; Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 7. April 2003 - 6 K 983/00.GE -, juris; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, Kommentar, § 2, Rn. 13.