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VG Gera, 09.04.2013 - 2 K 441/12 Ge |
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Studiengebühren
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- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Auszug aus VG Gera, 09.04.2013 - 2 K 441/12
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verfassungsgeber die zunächst herkömmliche und erst im Jahre 1970 abgeschaffte Erhebung von Studiengebühren dauerhaft unterbinden und Studierenden einen entsprechenden Leistungsanspruch einräumen wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, zitiert nach juris).Der Gesetzgeber ist durch den genannten Zulassungsanspruch nicht an der Entscheidung gehindert, unter Rückgriff auf den Grundsatz, dass die Inanspruchnahme staatlicher Ressourcen durch einen eingeschränkten Nutzerkreis in der Regel eine Gebührenpflicht auslöst, bestimmte öffentliche Leistungen der Berufsausbildung künftig nicht mehr kostenlos anzubieten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge - n. v. unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O., m.w.N.).
Eine darüber hinausgehende Kostenfreiheit des Studiums ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge n.v. unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O.).
Die Langzeitstudiengebühr in § 4 ThürHGEG ist als bloße Berufsausübungsregelung zu sehen, weil dadurch die Studienbedingungen gestaltet werden (1. Stufe, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O.).
Es hätte der Zielsetzung des Gesetzes widersprochen, in weitergehendem Umfang ein Verhalten zu privilegieren, das mit einem ordnungsgemäßen Studium nicht vereinbar ist und dem die Einführung der Studiengebühr entgegensteuern soll (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O.).
verhaltenslenkenden Zweck der Gebührenerhebung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8/00 -, zitiert nach juris).
Die Beantwortung der streitigen Rechtsfragen ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O. vorgezeichnet.
- VG Gera, 27.08.2004 - 2 E 1089/04
Hochschulrecht; Studiengebühr
Auszug aus VG Gera, 09.04.2013 - 2 K 441/12
Der Gesetzgeber ist durch den genannten Zulassungsanspruch nicht an der Entscheidung gehindert, unter Rückgriff auf den Grundsatz, dass die Inanspruchnahme staatlicher Ressourcen durch einen eingeschränkten Nutzerkreis in der Regel eine Gebührenpflicht auslöst, bestimmte öffentliche Leistungen der Berufsausbildung künftig nicht mehr kostenlos anzubieten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge - n. v. unter Berufung auf BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O., m.w.N.).Eine darüber hinausgehende Kostenfreiheit des Studiums ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge n.v. unter Berufung auf BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 17.09.1998 - 7 K 1742/98
Studiengebühren für Langzeitstudenten
Auszug aus VG Gera, 09.04.2013 - 2 K 441/12
Insoweit dürfte außer Frage stehen, dass die Hochschulen den Studierenden eine besonders qualifizierte Ausbildung vermitteln, die sie in die Lage versetzt, zum eigenen Nutzen in führenden Positionen in Staat und Gesellschaft tätig zu werden (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 17. September 1998 - 7 K 1742/98 - zitiert nach juris).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Auszug aus VG Gera, 09.04.2013 - 2 K 441/12
Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 VerfThür verbieten ihm aber einerseits, Sachverhalte ungleich zu behandeln, wenn sich die Differenzierung sachbereichsbezogen nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt und andererseits, Art und Ausmaß tatsächlicher Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 GG, BVerfG, Besch. v. 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 -, zitiert nach juris). - VG Gera, 27.08.2004 - 2 E 1066/04
Hochschulrecht; Studiengebühr
Auszug aus VG Gera, 09.04.2013 - 2 K 441/12
Es komme nach der einschlägigen Rechtsprechung nicht darauf an, dass die Klägerin lediglich ein Teilzeitstudium absolviere (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 21. Mai 2005 - 1 EO 1306/04 - Verwaltungsgericht Gera, Beschluss vom 27. August 2004 - 2 E 1066/04 Ge -). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus VG Gera, 09.04.2013 - 2 K 441/12
Die Berufsausübung, wozu auch die Ausbildungsausübung gehört, kann gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden, wobei sich diese Regelungsbefugnis auch auf die Berufs- bzw. Ausbildungswahl erstreckt (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ff.).