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   VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96 GE   

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VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96 GE (https://dejure.org/2000,25663)
VG Gera, Entscheidung vom 14.03.2000 - 3 K 822/96 GE (https://dejure.org/2000,25663)
VG Gera, Entscheidung vom 14. März 2000 - 3 K 822/96 GE (https://dejure.org/2000,25663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübertragung eines Gartengrundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG); Unredlicher Erwerbs wegen sittlich-anstößiger Manipulation; Abweichung von allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder der ordnungsgemäßen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94

    Zur Frage der Unredlichkeit eines Grundstückserwerbs - Anforderungen an eine

    Auszug aus VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96
    Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist zu berücksichtigen, das gesetzliche Regelungen von der DDR-Verwaltung oft ungenau angewandt wurden, so daß nicht schon jeder mit dem Erwerb verbundene Verstoß den Tatbestand des § 4 Abs. 3 a) VermG erfüllt (BVerwG, Beschluß vom 03.02.1995, 7 B 221.94, VIZ 1995 S. 352).

    Gerade wenn das zu erwerbende Grundstück - wie hier zum Zeitpunkt der Veräußerung - offensichtlich unbelastet ist und auch sonst keine wirtschaftlichen Gründe für eine Veräußerung des Grundstücks erkennbar sind, ist ein besonnen handelnder Erwerber gehalten, sich nach dem Grund und der Befugnis zur Veräußerung durch den treuhänderischen Verwalter zu erkundigen (vgl. zu den Erkundigungspflichten eines Erwerbers bei einem Erwerb nach der Verordnung vom 11.12.1968, BVerwG, Beschluß vom 03.02.1995, 7 B 221.94, VIZ 1995 S. 352).

    Auch die Versicherung im Kaufvertrag, daß der staatliche Verwalter zum Verkauf des Grundstücks berechtigt ist, konnte die Beigeladenen zu 1) und 2) von den ihnen obliegenden Prüfungspflichten (vgl. zu den Erkundigungspflichten des Erwerbers bei einem Erwerb nach der Verordnung vom 11.12.1968, BVerwG, Beschluß vom 03.02.1995, 7 B 221.94, VIZ 1995 S. 352) nicht entlasten.

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96
    Gemeinsames Merkmal der in § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft genannten Fallgruppen eines unredlichen Erwerbs ist, daß der Erwerbsvorgang auf einer sittlich-anstößigen Manipulation beruht (BVerwG, Beschluß vom 02.04.1993, 7 B 22.93, VIZ 1993 S. 250).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

    Auszug aus VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96
    Auf eine derartige Praxis wäre bei der Beurteilung der Abweichung einer Maßnahme von der DDR-Rechtsordnung allerdings nicht abzustellen, sofern es sich hierbei um eine bewußte Abkehr vom Gesetzesrecht und in diskriminierender Absicht verfolgte ständige Praxis gegenüber solchen Westeigentümern handeln würde, die nach dem Wortlaut der Verordnung nicht unter diese Regelung gefallen wären (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 05.03.1998, 7 C 30.97, VIZ 1998 S. 376 ff.).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 7 PKH 2.94

    Rückübertragungsanspruch infolge redlichen Erwerbs

    Auszug aus VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96
    Insoweit gilt, daß es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs ankommt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23.06.1995, 7 C 13.94, ZOV 1995, S. 380-381 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 7 C 13.94

    Person des redlichen Erwerbers

    Auszug aus VG Gera, 14.03.2000 - 3 K 822/96
    Insoweit gilt, daß es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs ankommt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23.06.1995, 7 C 13.94, ZOV 1995, S. 380-381 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 26.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    BVerwG 8 C 26.00 VG 3 K 822/96 GE .
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