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   VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07 Ge   

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https://dejure.org/2009,48241
VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07 Ge (https://dejure.org/2009,48241)
VG Gera, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 K 320/07 Ge (https://dejure.org/2009,48241)
VG Gera, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 K 320/07 Ge (https://dejure.org/2009,48241)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage und Umlageschlüssel für Umlagebescheide gegenüber den Mitgliedsgemeinden eines Zweckverbandes in Thüringen; Ermessen bei der Wahl und inhaltlichen Ausgestaltung eines angemessenen Umlagemaßstabs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    Daran ändere auch das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts im Verfahren 4 KO 649/05 vom 8. Oktober 2007 nichts, denn das Urteil sei nicht überzeugend.

    Dies habe das Thüringer Oberverwaltungsgericht in der Begründung des Urteils 4 KO 649/05 vom 7. Oktober 2007 ausdrücklich entschieden.

    Insoweit hat der Beklagte zutreffend auf das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 2007 -4 KO 649/05 - verwiesen.

    Auf die materiellrechtliche Wirksamkeit der Regelung als hinreichend bestimmte und den Anforderungen des § 37 Abs. 2 ThürKGG sowie höherrangigem Recht genügende Rechtsgrundlage für Umlagebescheide gegenüber den Mitgliedsgemeinden kommt es dagegen für die Entstehung des Zweckverbandes nicht an (vgl.: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Oktober 2007 - 4 KO 649/05 - zitiert nach [...]).

  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02

    Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband;

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    Dem Zweckverband wird ein weites Gestaltungsermessen bei der Wahl und inhaltlichen Ausgestaltung eines angemessenen Umlagemaßstabs eingeräumt (vgl.: Thüringer Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - LKV 2003, 290, unter Hinweis auf die amtliche Begründung zu § 37 Abs. 2 ThürKGG, LTDrucks. 1/788).

    Zulässig kann deshalb beispielsweise ein Maßstab sein, der sich an der in den einzelnen Mitgliedsgemeinden anfallenden Abwassermenge im Verhältnis zur Abwassermenge im Verbandsgebiet insgesamt orientiert (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - LKV2003, 290) oder die Zahl der Haus- und Grundstücksanschlüsse auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinde ins Verhältnis setzt zur Zahl der Anschlüsse im gesamten Verbandsgebiet, oder eine Kombination aus mehreren zulässigen Maßstäben.

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    So haben etwa die nach der Entstehung von Verbindlichkeiten einer BGB-Gesellschaft dieser beitretende Gesellschafter für die Verbindlichkeiten mitzuhaften (vgl.: BGH, Urteil vom 7. April 2003 - II ZR 56/02 - NJW 2003, 1803).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    Der Umlagemaßstab muss allerdings dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Verbindung mit dem gleichfalls dem Rechtsstaatsprinzip entstammenden Willkürverbot genügen, die eine Umlegung der Kosten eines kommunalen Zweckverbandes auf die verbandsangehörigen Gemeinden verbieten, bei der eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987- 7 B 64.87 -Buchholz 401.64 zu § 3 AbwAGNr. 1).
  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung;

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    Denn z.B. die Nutzer der öffentlichen Einrichtung eines Zweckverbandes werden durch die Regelung über den Umlegungsschlüssel nicht in eigenen Rechten verletzt und können deshalb die Verbandssatzung auch nicht zum Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens machen (zur fehlenden Antragsbefugnis der Beitrags- und Gebührenpflichtigen: vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 3. Februar 1999 - 4 N 547/98 - zitiert nach [...]; zur Rechtsverletzung der Mitgliedsgemeinde: Beschluss vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - zitiert nach [...]).
  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    Die rückwirkende Bekanntmachung der zunächst 1997 nicht wirksam veröffentlichten Haushaltssatzung 1997 ist zulässig (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 2 KO 994/06 - ThürVBl. 2009, 179).
  • VG Weimar, 22.02.2006 - 6 K 1491/02

    Finanzausgleich; Erfolglose Anfechtung eines Kreisumlagebescheides;

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    Im Übrigen ist die Überprüfung der Umlage kein Instrument, die Wirtschaftsführung des Verbandes als solche zu überprüfen (vgl.: VG Weimar, Urteil 22. Februar 2006 -6 K 1491/02.WE - zitiert nach [...]).
  • OVG Thüringen, 27.02.2008 - 4 EO 355/05

    Überprüfung eines Verbandsumlagebescheides im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    Das Recht zur Umlageerhebung über mehrere Jahre habe das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Februar 2008 unter dem Geschäftszeichen 4 EO 355/05 ausdrücklich bestätigt.
  • OVG Thüringen, 03.02.1999 - 4 N 547/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 320/07
    Denn z.B. die Nutzer der öffentlichen Einrichtung eines Zweckverbandes werden durch die Regelung über den Umlegungsschlüssel nicht in eigenen Rechten verletzt und können deshalb die Verbandssatzung auch nicht zum Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens machen (zur fehlenden Antragsbefugnis der Beitrags- und Gebührenpflichtigen: vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 3. Februar 1999 - 4 N 547/98 - zitiert nach [...]; zur Rechtsverletzung der Mitgliedsgemeinde: Beschluss vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - zitiert nach [...]).
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