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   VG Gera, 20.09.2005 - 4 K 20059/02 GE   

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https://dejure.org/2005,27689
VG Gera, 20.09.2005 - 4 K 20059/02 GE (https://dejure.org/2005,27689)
VG Gera, Entscheidung vom 20.09.2005 - 4 K 20059/02 GE (https://dejure.org/2005,27689)
VG Gera, Entscheidung vom 20. September 2005 - 4 K 20059/02 GE (https://dejure.org/2005,27689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 16a; AuslG § 51; AuslG § 53; AufenthG § 60 Abs 1; AufenthG § 60 Abs 2; AufenthG § 60 Abs 3; AufenthG § 60 Abs 4; AufenthG § 60 Abs 5; AufenthG § 60 Abs 6; AufenthG § 60 Abs 7; VwGO § 108
    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Togo; Asylantragstellung; Posttraumatische Belastungsstörung; schwere Depression; Überprüfung der Glaubhaftigkeit; Gesundheitsgefahr; Suizidgefahr; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Überzeugungsgewissheit; Glaubhaftigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Togo, posttraumatische Belastungsstörung, Depression, Glaubwürdigkeit, fachärztliches Gutachten, Sachverständigengutachten, Antragstellung als Asylgrund, Situation bei Rückkehr, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    Auszug aus VG Gera, 20.09.2005 - 4 K 20059/02
    Die Unterschiedlichkeit dieser Beurteilungskriterien bei den betreffenden ausreisepflichtigen Ausländern ist so groß und der Einzelfallbezug so stark, dass allein die Gefahr der Verschlimmerung einer psychischen Krankheit als maßgebliches Abgrenzungskriterium einer Zahl in etwa in vergleichbarer Situation sich befindenden Menschen von einer anderen Zahl von Menschen und damit für eine Gruppenbildung i.S.d. Rechtsprechung nicht ausreicht (vgl. hierzu OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss v. 30. Dezember 2004, 13 A 1250/04.A zitiert nach Juris).

    Davon ist dann auszugehen, wenn die für die Rechtsgutverletzung sprechenden Umstände größeres Gewicht haben als die dagegensprechenden Tatsachen und deshalb ihnen gegenüber überwiegen (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Dezember 2004, 13 A 1250/04.A, zitiert nach Juris).

    Das setzt eine existenzielle Gesundheitsgefahr voraus (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30. Dezember 2004, 13 A 1250/04.A, zitiert nach Juris).

    Ist die Suizidgefahr zurückzuführen auf die psychische Belastung wegen anstehender Abschiebung oder deren Vollzug in Deutschland, so geht es bereits nicht um ein zielstaatsbezogenes, weil nicht an besondere Gegebenheiten im Heimatland anknüpfendes Abschiebungshindernis (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Dezember 2004, 13 A 1250/04.A), welches allein gegenüber dem Bundesamt geltend gemacht werden könnte.

  • VG Gera, 23.07.2001 - 3 K 20244/99
    Auszug aus VG Gera, 20.09.2005 - 4 K 20059/02
    Mit Urteil vom 22. Juli 2001 hat das Verwaltungsgericht Gera die Klage abgewiesen (Az: 3 K 20244/99.GE).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren 3 K 20244/99 GE, 4 E 20115/02 GE, 4 E 20160/02 GE, 4 E 20412/02 GE, die vom Gericht beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die vom Gericht in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen bzgl. der politischen Situation in Togo ergänzend Bezug genommen.

    3 K 20244/99 GE abzuweichen und auf Grund des Gutachtens eine andere Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Klägers vorzunehmen.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Gera, 20.09.2005 - 4 K 20059/02
    Insoweit kommt es nicht nur auf Art und Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung, sondern auch auf die Unmittelbarkeit der Gefahr und ihren hohen Wahrscheinlichkeitsgrad an (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 17. Oktober 1995, 9 C 9.95, BVerwGE 99, S. 324).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes;

    Auszug aus VG Gera, 20.09.2005 - 4 K 20059/02
    Die Feststellung der Wahrheit von Angaben eines Asylbewerbers oder der Glaubhaftigkeit einzelner Tatsachenbehauptungen unterliegt als solche nicht dem Sachverständigenbeweis (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Februar 2005, 1 B 10/05, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

    Auszug aus VG Gera, 20.09.2005 - 4 K 20059/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Urt. v. 20. Oktober 2004, 1 C 15.03, zitiert nach Juris) sind die Gerichte gehalten, in Fällen dieser Art grundsätzlich Spruchreife herzustellen.
  • VG Gera, 30.09.2006 - 4 K 20070/06
    Zur Begründung seiner Klage im Verfahren 4 K 20059/02 führte er aus, dass sich ausweislich des vom Gericht eingeholten Gutachtens ergebe, dass er an einer posttraumatischen Symptomatik und einer schweren depressiven Episode leide.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren 4 K 20059/02, 3 K 20244/99, 4 E 20412/02, 4 E 20160/02, 4 E 20115/02, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die vom Gericht in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen bezüglich der Situation in Togo Bezug genommen.

    Soweit der UNHCR im Fall des Klägers eine erneute sorgfältige Prüfung seiner im Asylerstverfahren bereits vorgebrachten oppositionellen und exilpolitischen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland sowie seiner gesundheitlichen Situation im Lichte der aktuellen Ereignisse dringend für erforderlich hält, ist darauf hinzuweisen, dass das Vorbringen des Klägers bereits im Asylerstverfahren und insbesondere im Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2001 im Verfahren 3 K 20244/99 und anschließend im Klageverfahren 4 K 20059/02, in welchem am 20. September 2005 eine Entscheidung erging, ausführlich gewürdigt worden ist.

    Insoweit ist erneut darauf hinzuweisen, dass die Frage eines Abschiebungshindernisses wegen der gesundheitlichen Probleme des Klägers bereits ausführlichst im Urteil vom 20. September 2005 im Verfahren 4 K 20059/02 geprüft worden ist.

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