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   VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95 GE   

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https://dejure.org/2000,24151
VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95 GE (https://dejure.org/2000,24151)
VG Gera, Entscheidung vom 25.07.2000 - 6 K 977/95 GE (https://dejure.org/2000,24151)
VG Gera, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 6 K 977/95 GE (https://dejure.org/2000,24151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübertragung eines Erbanteils an einem Grundstück nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG); Eigentumsverzicht in der DDR wegen Überschuldung eines Miethausgrundstückes; Voraussetzungen der Überschuldung eines Miethausgrundstückes; Notwendigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94

    Eigentumsverzicht - Eingetretene Überschuldung - Unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn für das bebaute Grundstück oder das Gebäude in dem Zeitraum vor dem Eigentumsverlust nicht kostendeckende Mieten erzielt worden sind, diese Kostenunterdeckung eine bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Überschuldung des Grundstücks verursacht hat und diese Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen ist, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16.03.1995 - 7 C 48/94 - VIZ 1995, 348 [349]).

    Ein Grundstück oder Gebäude bzw. ein Erbanteil war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn die vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil v. 16.03.1997 - 7 C 48/94 -, VIZ 1995, S. 348 (349)).

    Es darf dann in diesem Fall angenommen werden, daß keine Überschuldung des Vermögenswertes bestand, es sei denn, der bauliche Zustand des Grundstücks war derart schlecht, daß der Zeitwert wesentlich unter dem Einheitswert lag (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.1995, a.a.O.).

    Zu solchen Verbindlichkeiten gehören die Kosten der zum Zeitpunkt des Eigentumsverlustes anstehenden Instandsetzungsarbeiten, soweit deren Unterlassung sich bei der Grundstückswertberechnung nicht schon wertmindernd ausgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.03.1995, a.a.O.).

    Die Unerweislichkeit von Tatsachen geht nach den allgemeinen Grundsätzen zu seinen Lasten (BVerwG, Urteil vom 16.03.1995 - 7 C 48/94 -).

    Nicht zu berücksichtigen sind zunächst auch die Eigenleistungen, die durch die Familie der ... und die Mieter des Hauses durchgeführt wurden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.03.1995 - 7 C 48/94 -).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
    Etwas anderes gilt, wenn sie durch staatliche Anordnung oder vertraglich vorgeschrieben waren oder wenn sich die Ausstattung des Hauses auf einem derart niedrigen Niveau befand, daß die Räume auch unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der DDR nicht zumutbar bewohnt werden konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1995 - 7 C 39/93 - VIZ 1995, 344-348).
  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender;

    Auszug aus VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
    Denn in der Rechtsbehelfsbelehrung wurde entgegen § 36 VermG, nach dem ein Widerspruch nur schriftlich eingelegt werden kann, zusätzlich über die Möglichkeit, diesen zur Niederschrift der Behörde einzulegen, belehrt (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 14.02.2000 - 7 B 200/99 - VIZ 2000, 337f).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
    Zwar ist im Bereich des Vermögensrechtes anerkannt, daß im Wege selbständiger Teilentscheidungen eine entsprechende, auf § 1 VermG gegründete Feststellung der Berechtigung getroffen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.01.1995 - 7 C 42/93 - VIZ 1995, 288 ff zitiert nach Juris) und Bescheide, die einen Anspruch auf Rückübertragung feststellen, zugleich auch die inzidente Feststellung enthalten, daß der Inhaber des festgestellten Anspruches auch Berechtigter im Sinne der § 2 Abs. 1 S. 1, § 1 VermG ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.1994 - 7 C 20/93 - VIZ 1994, 295ff zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des

    Auszug aus VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.09.1998 (8 B 118/98 - VIZ 1999, 215ff zitiert nach Juris) ist dazu ausdrücklich nichts zu entnehmen.
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
    Zwar ist im Bereich des Vermögensrechtes anerkannt, daß im Wege selbständiger Teilentscheidungen eine entsprechende, auf § 1 VermG gegründete Feststellung der Berechtigung getroffen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.01.1995 - 7 C 42/93 - VIZ 1995, 288 ff zitiert nach Juris) und Bescheide, die einen Anspruch auf Rückübertragung feststellen, zugleich auch die inzidente Feststellung enthalten, daß der Inhaber des festgestellten Anspruches auch Berechtigter im Sinne der § 2 Abs. 1 S. 1, § 1 VermG ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.1994 - 7 C 20/93 - VIZ 1994, 295ff zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96

    Mietwohngrundstück - Eigentumsverzicht - Unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen

    Auszug aus VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
    Diese Regelung eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der ehemaligen DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohngrundstücken zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwG, Urteil vom 23.01.1997 - 7 C 19/96 - ZOV 1997, 193 [194]).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95
    Eine Überschuldung stand unmittelbar bevor, wenn die zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit unaufschiebbar notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen Aufwendungen erfordert hätten, die den um die Belastungen verminderten Zeitwert des bebauten Grundstückes oder des Gebäudes überstiegen und nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag zu decken gewesen wären (BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 27/92 -, VIZ 1993, S. 448).
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