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   VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09 Ge   

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https://dejure.org/2011,23276
VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09 Ge (https://dejure.org/2011,23276)
VG Gera, Entscheidung vom 27.07.2011 - 2 K 2398/09 Ge (https://dejure.org/2011,23276)
VG Gera, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 2 K 2398/09 Ge (https://dejure.org/2011,23276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 78 Abs 1 Ziff 1; VwGO § 113 Abs 1 Satz 2; ThürKGG § 40 Abs 3 Satz 2; ThürBekVO § 2 Abs 1 Ziff 3; ThürBekVO § 2 Abs 1 Ziff 4; AO § 226; ThürKAG § 2 Abs 1; ThürKAG § 2 Abs 2
    Benutzungsgebührenrecht; Passivlegitimation; Anfechtungsklage; Erlassbehörde; Rechtsnachfolger; Aufgabenübertragung; Zweckverband; Impressum; Einzelbezug; Hauptsatzung; Dringlichkeit; Stammsatzung; Widmung; Aufrechnung; allgemeiner öffentlich-rechtlicher ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Benutzungsgebührenrecht

  • Justiz Thüringen

    § 78 Abs 1 Ziff 1 VwGO, § 113 Abs 1 S 2 VwGO
    Gebührenerhebung für öffentliche Abwasserentsorgung bei fehlendem Satzungsrecht auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    "Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch wird nicht als Analogie zu dem Bereicherungsanspruch aus §§ 812 ff. BGB gesehen, sondern als eigenständiges öffentlich-rechtliches Institut zur Rückgängigmachung einer ohne Rechtsgrund erfolgten Vermögensverschiebung und wird aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gefolgert, der den Ausgleich einer mit dem Recht nicht (mehr) übereinstimmenden Vermögenslage fordert (vgl. hierzu etwa Beschluss des ThürOVG vom 22.10.2002 - 2 KO 701/00 - ThürVGRspr. 2003, 165 ff.; Maurer, a.a.O., Rn. 21 zu § 28; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513 ff.; Hüttenbrink/Windmöller, SächsVBl. 2001, 133 ff.)" (ThürOVG, Urteil vom 25. Februar 2004, - 4 KO 703/01 -).

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des ThürOVG (Urteil vom 25. Februar 2004, - 4 KO 703/01 -) zu den nicht wirksam gegründeten Zweckverbänden entgegen, da die Besonderheit dieser Verbände ist, dass ihnen keine Hoheitsrechte zustehen und sie somit nicht in der Lage sind, rückwirkend wirksames Satzungsrecht zu schaffen.

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    Die Widmung einer öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung bedarf nach der in Thüringen geltenden Gesetzeslage keiner besonderen Form und kann daher sowohl ausdrücklich (z. B. durch Satzung, sonstige Benutzungsordnung oder Beschluss) als auch schlüssig (konkludent) durch die Erhebung öffentlich-rechtlicher Gebühren erfolgen (ThürOVG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 - Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 -, jeweils zitiert nach juris).

    Ist eine Widmung nicht nachweisbar oder aus Indizien nicht ableitbar, spricht eine Vermutung dafür, dass eine für die Allgemeinheit nutzbare kommunale Einrichtung als öffentliche Einrichtung organisiert ist (ThürOVG, Urt. vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 -, m.w.N.; VG Gera, Urteil vom 25. Juni 2002 - 5 K 447/01 GE).

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    Die Widmung einer öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung bedarf nach der in Thüringen geltenden Gesetzeslage keiner besonderen Form und kann daher sowohl ausdrücklich (z. B. durch Satzung, sonstige Benutzungsordnung oder Beschluss) als auch schlüssig (konkludent) durch die Erhebung öffentlich-rechtlicher Gebühren erfolgen (ThürOVG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 - Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07

    Kommunalaufsichtsrecht; Ein Zweckverband ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    Denn hinsichtlich der erforderlichen Satzungskompetenz ist auf den zeitlichen Geltungsbereich abzustellen, den die zu erlassende Satzung erfassen soll (vgl. insoweit auch den Beschluss des ThürOVG vom 3. Mai 2007, - 4 EO 101/07 -, in dem hinsichtlich der Satzungskompetenz auf den Aufgabenträger zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des zu erlassenden Satzungsrechts abgestellt wurde).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06

    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel,

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    Zudem bedeutet die Übertragung einer Aufgabe nicht, dass die jetzt zuständige Körperschaft insoweit Rechtsnachfolger der vorher zuständigen Körperschaft ist (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2006, - 23 N 05.3090 -, zitiert nach juris; BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007, - 10 BN 5/06 -, zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03

    Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    Allerdings kann er so verstanden werden, dass Einzelausgaben über den Verlag erhältlich sind (vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 4 EO 439/03 -, zitiert nach juris).
  • VG Dessau, 23.01.2003 - 4 A 7/02

    Grundsätze der Vermögensaufteilung im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    Nach § 78 Abs. 1 Ziff. 1 VwGO ist die Anfechtungsklage grundsätzlich gegen den Träger der Erlassbehörde zu richten (vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 78 Rn. 61; VG Dessau, Urteil vom 23.01.2003 - 4 A 7/02 -, zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 17.12.2002 - 2 KO 701/00

    Abfallbeseitigungsrecht; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch einer

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    "Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch wird nicht als Analogie zu dem Bereicherungsanspruch aus §§ 812 ff. BGB gesehen, sondern als eigenständiges öffentlich-rechtliches Institut zur Rückgängigmachung einer ohne Rechtsgrund erfolgten Vermögensverschiebung und wird aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gefolgert, der den Ausgleich einer mit dem Recht nicht (mehr) übereinstimmenden Vermögenslage fordert (vgl. hierzu etwa Beschluss des ThürOVG vom 22.10.2002 - 2 KO 701/00 - ThürVGRspr. 2003, 165 ff.; Maurer, a.a.O., Rn. 21 zu § 28; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513 ff.; Hüttenbrink/Windmöller, SächsVBl. 2001, 133 ff.)" (ThürOVG, Urteil vom 25. Februar 2004, - 4 KO 703/01 -).
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 23 N 05.3090

    Umwandlung eines Zweckverbandes vom "Innenverband" zum "Außenverband" -

    Auszug aus VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09
    Zudem bedeutet die Übertragung einer Aufgabe nicht, dass die jetzt zuständige Körperschaft insoweit Rechtsnachfolger der vorher zuständigen Körperschaft ist (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2006, - 23 N 05.3090 -, zitiert nach juris; BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007, - 10 BN 5/06 -, zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06

    Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten

    In diesen Fällen darf ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bei Ungültigkeit einer Gebührensatzung nicht anstelle einer Gebühr geltend gemacht werden (vgl. Wolff/Bachof/Stober/Kluth, a. a. O., § 55 Rn. 37 m. w. N. und auch Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 27. Juli 2011 - 2 K 2398/09 Ge -).
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