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   VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10 Ge   

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VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10 Ge (https://dejure.org/2010,51841)
VG Gera, Entscheidung vom 27.12.2010 - 2 K 370/10 Ge (https://dejure.org/2010,51841)
VG Gera, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - 2 K 370/10 Ge (https://dejure.org/2010,51841)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verfassungsgeber die zunächst herkömmliche und erst im Jahre 1970 abgeschaffte Erhebung von Studiengebühren dauerhaft unterbinden und Studierenden einen entsprechenden Leistungsanspruch einräumen wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 - zitiert nach juris).

    durch den genannten Zulassungsanspruch nicht an der Entscheidung gehindert, unter Rückgriff auf den Grundsatz, dass die Inanspruchnahme staatlicher Ressourcen durch einen eingeschränkten Nutzerkreis in der Regel eine Gebührenpflicht auslöst, bestimmte öffentliche Leistungen der Berufsausbildung künftig nicht mehr kostenlos anzubieten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge - n. v. unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00, a.a.O., m.w.N.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 1 KO 1020/06 - zitiert nach juris).

    Die Langzeitstudiengebühr in § 4 Abs. 1 ThürHGEG ist als bloße Berufsausübungsregelung zu sehen, weil dadurch die Studienbedingungen gestaltet werden (1. Stufe, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O.).

    Es hätte der Zielsetzung des Gesetzes widersprochen, in weitergehendem Umfang ein Verhalten zu privilegieren, dass mit einem ordnungsgemäßen Studium nicht vereinbar ist und dem die Einführung der Studiengebühr entgegensteuern soll (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O.).

    Im Einzelfall kann die Lenkungswirkung, die durch die pauschalierenden Regelungen in Frage gestellt wird, über die Härtefallregelungen in § 4 Abs. 6 ThürHGEG hergestellt werden, was bereits im Gesetzgebungsverfahren angesprochen wurde (LT-Drucksache 3/2847, S. 35 zum früheren § 107 a ThürHG) und auch vom Bundsverwaltungsgericht in außergewöhnlichen Fällen für möglich gehalten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 - a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist eine darüber hinausgehende Gebührenfreiheit des Studiums verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge n. v. unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 13.12.2007 - 1 KO 1020/06

    Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben;

    Auszug aus VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10
    Dies habe das Thüringer Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 13. Dezember 2007 - 1 KO 1020/06 - zur Vorläufervorschrift ausdrücklich ausgesprochen.

    durch den genannten Zulassungsanspruch nicht an der Entscheidung gehindert, unter Rückgriff auf den Grundsatz, dass die Inanspruchnahme staatlicher Ressourcen durch einen eingeschränkten Nutzerkreis in der Regel eine Gebührenpflicht auslöst, bestimmte öffentliche Leistungen der Berufsausbildung künftig nicht mehr kostenlos anzubieten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge - n. v. unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00, a.a.O., m.w.N.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 1 KO 1020/06 - zitiert nach juris).

  • VG Gera, 27.08.2004 - 2 E 1089/04

    Hochschulrecht; Studiengebühr

    Auszug aus VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10
    durch den genannten Zulassungsanspruch nicht an der Entscheidung gehindert, unter Rückgriff auf den Grundsatz, dass die Inanspruchnahme staatlicher Ressourcen durch einen eingeschränkten Nutzerkreis in der Regel eine Gebührenpflicht auslöst, bestimmte öffentliche Leistungen der Berufsausbildung künftig nicht mehr kostenlos anzubieten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge - n. v. unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00, a.a.O., m.w.N.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 1 KO 1020/06 - zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist eine darüber hinausgehende Gebührenfreiheit des Studiums verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. VG Gera, Beschluss vom 27. Juni 2004 - 2 E 1089/04.Ge n. v. unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10
    Das Gericht hat dabei nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber den zweckmäßigsten, vernünftigsten oder gerechtesten Maßstab gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 348 = NJW 1992, 423 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet ihm aber einerseits, Sachverhalte ungleich zu behandeln, wenn sich die Differenzierung sachbereichsbezogen nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt, und andererseits, Art und Ausmaß tatsächlicher Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 und 1 BvR 1949/01 -, BVerfGE 108, 52 = NJW 2003, 2733).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10
    Von echter Rückwirkung ist auszugehen, wenn nachträglich der ändernde Eingriff eines Gesetzes in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte erfolgt bzw. das Gesetz erstmalig in belastender Weise Sachverhalte regelt (vgl. BVerfG, 1. Senat, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u. a. -, zitiert nach juris) bzw. eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen stattfindet, indem die Rechtsfolgen einer Norm bereits für einen Zeitraum eintreten sollen, der vor ihrer Verkündung liegt (vgl. BVerfG, 2. Senat, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10
    Die Berufsausübung, wozu auch die Ausbildungsausübung gehört, kann gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden, wobei sich diese Regelungsbefugnis auch auf die Berufs- bzw. Ausbildungswahl erstreckt (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ff.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VG Gera, 27.12.2010 - 2 K 370/10
    Von echter Rückwirkung ist auszugehen, wenn nachträglich der ändernde Eingriff eines Gesetzes in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte erfolgt bzw. das Gesetz erstmalig in belastender Weise Sachverhalte regelt (vgl. BVerfG, 1. Senat, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u. a. -, zitiert nach juris) bzw. eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen stattfindet, indem die Rechtsfolgen einer Norm bereits für einen Zeitraum eintreten sollen, der vor ihrer Verkündung liegt (vgl. BVerfG, 2. Senat, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, zitiert nach juris).
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