Rechtsprechung
VG Gera, 30.01.2002 - 1 K 912/98 GE |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan; Bedarfsgerechte Versorgung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern; Veränderter Bedarf als Voraussetzung für Bettenreduzierung im Bereich der internistischen Betten; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85
Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines …
Auszug aus VG Gera, 30.01.2002 - 1 K 912/98
In diesem Fall besteht lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Auswahl unter den Konkurrenzkrankenhäusern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25/84 - BVerwGE 72, 38 [50]; Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 -, Buchholz Nr. 451.74, § 6 KHG Nr. 2 und Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 - NJW 1987, S. 2318 ff.).Relevant für die Bedarfsanalyse ist der tatsächliche vorhandene und zu versorgende Bedarf im Einzugsbereich des Krankenhauses und nicht etwa ein durchschnittlicher oder lediglich erwünschter Bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dez. 1986 -3 C 67/85- NJW 1987, 2318 [2321]).
- BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …
Auszug aus VG Gera, 30.01.2002 - 1 K 912/98
In diesem Fall besteht lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Auswahl unter den Konkurrenzkrankenhäusern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25/84 - BVerwGE 72, 38 [50]; Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 -, Buchholz Nr. 451.74, § 6 KHG Nr. 2 …und Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 - NJW 1987, S. 2318 ff.).
- VG Gera, 30.04.2003 - 1 K 825/02
Krankenhausrecht einschließlich Krankenhauspflegesätze; Krankenhausplanung; …
Bettenreduzierung von der Klägerin erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Gera mit dem Aktenzeichen 1 K 912/98 GE war erfolgreich.Zudem sei zweifelhaft, ob die Gutachteraussagen überhaupt in vollem Umfang verwertet werden könnten, da dieser die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Gera in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 K 912/98 GE offenbar nicht berücksichtigt habe.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten, die Behördenvorgänge (1 Hefter) sowie das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 K 912/98 GE verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.