Rechtsprechung
   VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07 Ge   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,42591
VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07 Ge (https://dejure.org/2008,42591)
VG Gera, Entscheidung vom 31.07.2008 - 3 K 1513/07 Ge (https://dejure.org/2008,42591)
VG Gera, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 3 K 1513/07 Ge (https://dejure.org/2008,42591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,42591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.05.2004 - 3 B 117.03

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung eines Restitutionsanspruchs ; Absicht

    Auszug aus VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07
    Das für eine Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB, zuständige Zivilgericht hätte im dortigen Prozess auch öffentlich-rechtliche Vorfragen - hier: Rechtmäßigkeit der Tötungsanordnung - zu klären (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 18.05.2004 - 3 B 117/03 - zitiert nach juris).

    Dazu genügt es, sofern die vorhandene obergerichtliche Rechtsprechung ausreichende Anhaltspunkte für die in Rede stehende Fragestellung gibt (vgl. dazu - allerdings für das Revisionsrecht - Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 3 B 117/03 - a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 30.07.1997 - 2 EO 196/96

    Höhe von Fleischbeschaugebühren; Fleischhygieneüberwachungsmaßnahmen nach dem

    Auszug aus VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07
    Rechte der Kläger könnten schon deshalb nicht verletzt sein, weil ein betroffener Bürger sich nur dann unmittelbar auf die Richtlinie hätte berufen können, wenn die festgesetzte Frist zur Umsetzung abgelaufen ist, die Richtlinie hinreichend bestimmt und unbedingt umfasst ist und für den Betroffenen ein begünstigendes mitgliedschaftliches Verhalten enthält (ThürOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - 2 EO 196/96 - ThürVBl. 1998 S. 39-42; DVBl. 1998, S. 153; vgl. auch Veröffentlichung in juris; EuGH, Urteil vom 11.8.1995 - C 431/92 - DVBl. 1996 S. 424 f.).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07
    Rechte der Kläger könnten schon deshalb nicht verletzt sein, weil ein betroffener Bürger sich nur dann unmittelbar auf die Richtlinie hätte berufen können, wenn die festgesetzte Frist zur Umsetzung abgelaufen ist, die Richtlinie hinreichend bestimmt und unbedingt umfasst ist und für den Betroffenen ein begünstigendes mitgliedschaftliches Verhalten enthält (ThürOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - 2 EO 196/96 - ThürVBl. 1998 S. 39-42; DVBl. 1998, S. 153; vgl. auch Veröffentlichung in juris; EuGH, Urteil vom 11.8.1995 - C 431/92 - DVBl. 1996 S. 424 f.).
  • OVG Saarland, 05.08.2005 - 3 R 1/05

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Wiederholungsgefahr bei Rechtsänderung und

    Auszug aus VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07
    Denn die vom Beklagten nunmehr anzuwendende Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, Geflügelpest-Verordnung - vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I 2007 S. 2348 ff.) - im Folgenden: VO 2007 - enthält insoweit nur unwesentliche Rechtsänderungen (zum Maßstab vgl. OVG des Saarlands, Beschluss vom 5. August 2005 - 3 R 1/05, 2 R 21/3 - zitiert nach juris - zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Falle geänderter Rechtslage).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07
    Die Klageerhebung im Oktober 2007 stand noch in derart engem zeitlichen Zusammenhang mit der am 6. Juli 2007 getroffenen Anordnung, dass auch für die Kläger, welche aus der Sicht der Widerspruchsbehörde keinen Widerspruch eingelegt hatten, nicht der Eindruck entstanden sein könnte, sie hätten sich doch entschlossen, die Maßnahme hinzunehmen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7/98 - zitiert nach juris unter dortigem Hinweis u.a. auf Veröffentlichung BVerwGE 109, 2003 - 211 und NVwZ 2000, 63 - 65).B. Hinsichtlich der am 6. Juli 2007 getroffenen Tötungsanordnung ist die Klage jedoch unbegründet.
  • BVerwG, 21.10.1999 - 1 B 37.99
    Auszug aus VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07
    (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 21.10.1999 - 1 B 37/99 - zitiert nach juris unter dortigem Hinweis u.a. auf Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7).Nach diesem Maßstab ist im vorliegenden Fall eine Wiederholungsgefahr gegeben, obwohl die Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei Nutzgeflügel - Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung - vom 10. August 2006 (eBAnz AT 41 2006 V1) in der Fassung der Verordnung vom 24. November 2006 (BGBl. I S. 2663) - im Folgenden: VO 2006 -, auf deren § 11 der Beklagte die am 6. Juli 2007 getroffene Maßnahme gestützt hat, mit Ablauf des 22. Oktober 2007 (Verordnung vom 18. Oktober 2007 [BGBl. I S. 2348 ff.]) außer Kraft getreten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht