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   VG Greifswald, 22.09.2020 - 2 A 265/20 HGW   

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VG Greifswald, 22.09.2020 - 2 A 265/20 HGW (https://dejure.org/2020,31490)
VG Greifswald, Entscheidung vom 22.09.2020 - 2 A 265/20 HGW (https://dejure.org/2020,31490)
VG Greifswald, Entscheidung vom 22. September 2020 - 2 A 265/20 HGW (https://dejure.org/2020,31490)
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  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus VG Greifswald, 22.09.2020 - 2 A 265/20
    Anzuwenden ist insoweit ein subjektiver Maßstab, wonach das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (BSG, Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R - Juris Rn. 23 m.w.Nw.).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00

    Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45,

    Auszug aus VG Greifswald, 22.09.2020 - 2 A 265/20
    Soweit der zurückgenommene Verwaltungsakt - wie vorliegend - mit der Beschränkung der Rücknahmemöglichkeit durch § 45 Abs. 2 bis 4 SGB X bereits eine vorweggenommene Ermessensentscheidung auch für das Rücknahmeverlangen darstellt, kann sich dies nur in atypischen Fällen auswirken, während für den Regelfall von einer insoweit gebundenen Entscheidung hinsichtlich des Rückzahlungsverlangens auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2001 - 5 C 10.00 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Urt. v. 5.12.2017 - 4 A 273/17 -, Rn. 24, juris).
  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 273/17

    Wohngeld, atypischer Fall, Erstattung, Rückforderung, Fürsorge

    Auszug aus VG Greifswald, 22.09.2020 - 2 A 265/20
    Soweit der zurückgenommene Verwaltungsakt - wie vorliegend - mit der Beschränkung der Rücknahmemöglichkeit durch § 45 Abs. 2 bis 4 SGB X bereits eine vorweggenommene Ermessensentscheidung auch für das Rücknahmeverlangen darstellt, kann sich dies nur in atypischen Fällen auswirken, während für den Regelfall von einer insoweit gebundenen Entscheidung hinsichtlich des Rückzahlungsverlangens auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2001 - 5 C 10.00 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Urt. v. 5.12.2017 - 4 A 273/17 -, Rn. 24, juris).
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