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   VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04   

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VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04 (https://dejure.org/2009,34089)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28.10.2009 - 3 A 409/04 (https://dejure.org/2009,34089)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 3 A 409/04 (https://dejure.org/2009,34089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Trinkwasserbeitrag; Gleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von

    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Das Gericht folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, LKV 2000, S. 161; Urt. v. 30.06.2004 - 4 K 34/02 -, st. Rspr.; vgl. ferner VG Greifswald, Urt. v. 30.03.2005 - 3 A 1064/04 - sämtlich betreffend Schmutzwasserbeiträge).

    Die Altanschließer dürfen und müssen ebenso wie die Neuanschließer zu einem Beitrag für die erstmalige Herstellung der jeweiligen öffentlichen Einrichtung herangezogen werden (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Besteuerungsgrundlage, die die gebotene Gleichheit im Belastungserfolg prinzipiell verfehlt (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 -, NJW 1991, 2129 sowie Urt.v. 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 -, NJW 2004, 1022), dürfte nicht einschlägig sein, weil im vorliegenden Fall die im Ergebnis gleichheitswidrige Belastung der Abgabepflichtigen nicht auf normativen Defiziten beruht, sondern darauf, dass die Behörde die geltenden Normen auf Altanschließer schlicht nicht angewendet hat; die entsprechende Entscheidung der Verbandsversammlung besitzt keinen Normcharakter.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02

    Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung;

    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Das Gericht folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, LKV 2000, S. 161; Urt. v. 30.06.2004 - 4 K 34/02 -, st. Rspr.; vgl. ferner VG Greifswald, Urt. v. 30.03.2005 - 3 A 1064/04 - sämtlich betreffend Schmutzwasserbeiträge).
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Der Hessische VGH hat im Jahre 1985 eine gebundene Entscheidung der Behörde wegen Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aufgehoben und ausgeführt, die Entscheidung vollziehe zwar das einfache Recht, verstoße aber gegen höherrangiges, nämlich Verfassungsrecht; dass das einfache Gesetz dann nicht vollzogen werden könne sei verfassungsrechtlich hinnehmbar, weil dies nur einen Einzelfall betreffe und vorläufiger Natur sei, denn die Behörde bleibe von Verfassungs wegen und nach ihrem einfach-gesetzlichen Auftrag verpflichtet, das Gesetz in allen vergleichbaren Fällen zur Anwendung zu bringen (Beschl. v. 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - , NVwZ 1986, 683, betreffend eine naturschutzrechtliche Entscheidung; ablehnend hierzu Reichenbach, NVwZ 1987, 383).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Besteuerungsgrundlage, die die gebotene Gleichheit im Belastungserfolg prinzipiell verfehlt (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 -, NJW 1991, 2129 sowie Urt.v. 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 -, NJW 2004, 1022), dürfte nicht einschlägig sein, weil im vorliegenden Fall die im Ergebnis gleichheitswidrige Belastung der Abgabepflichtigen nicht auf normativen Defiziten beruht, sondern darauf, dass die Behörde die geltenden Normen auf Altanschließer schlicht nicht angewendet hat; die entsprechende Entscheidung der Verbandsversammlung besitzt keinen Normcharakter.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Dies wäre jedoch mit der in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht unvereinbar, die grundsätzlich auch die Grenze des Gleichheitssatzes bezeichnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, BVerwGE 34, 278).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1971 - IV 846/70
    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Der VGH Baden-Württemberg hat im Jahre 1971 entschieden, dass die Gesetzesbindung der Verwaltung dem Recht auf Gleichbehandlung weichen muss, wenn ein Fall bewusster Nichtanwendung eines materiellen Gesetzes vorliegt, dessen Geltungsanspruch in der Verwaltungswirklichkeit ganz erheblich durchbrochen, weil auf einen kleinen Teil seines angestrebten Geltungsbereichs reduziert ist, und wenn gleichzeitig der Normzweck im Sinne der mit der Norm verfolgten öffentlichen Belange die Abweichung nicht verbietet (Beschl. v. 08.02.1971 - IV 846/70 -, DVBl. 1972, 186, m. zustimmender Anm. Götz, betreffend die Erhebung von Studiengebühren; vgl. auch Götz, NJW 1979, 1478, 1481, der das Spannungsverhältnis von Gleichheit und Gesetzesbindung im Einzelfall auflösen will; ablehnend Arndt, Ungleichheit im Unrecht?, FS f. Hubert Armbruster, 1976, S. 233).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Für Bebauungspläne ist anerkannt, dass eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft tritt, wenn und soweit - erstens - die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und - zweitens - die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen der planerischen Festsetzung und der tatsächlichen Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben muss, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5).
  • BFH, 12.10.2000 - V B 66/00

    Keine "Gleichheit im Unrecht"; verbindliche Auskunft

    Auszug aus VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04
    Allerdings kann ein Abgabepflichtiger gegen eine Abgabenfestsetzung grundsätzlich nicht mit Erfolg einwenden, andere Abgabepflichtige würden zu der Abgabe zu Unrecht nicht herangezogen; er kann in einem solchen Falle nicht unter Berufung auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das daraus zu folgernde Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit die Aufhebung seines Abgabenbescheides erreichen (vgl. z.B. BFH, Beschl. v. 12.10.2000 - VB 66/00 -, BFH/NV 2001, 296 m.w.N.).
  • VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10

    Rechtmäßige Erhebung des Schmutzwasseranschlussbeitrags

    Das ist auch ständige Rechtsprechung der Kammer, an der festgehalten wird (VG Greifswald, Urt. v. 28.10.2009 - 3 A 409/04, zit. n. juris, m.w.N.).
  • VG Greifswald, 02.11.2011 - 3 A 298/08

    Hafengebührenbefreiung

    Zwar sind in engen Grenzen Ausnahmen von diesem Grundsatz denkbar, so etwa, wenn eine Rechtsanwendungsgleichheit strukturell nicht mehr erreicht werden kann (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 28.10.2009 - 3 A 409/04 - juris Rn. 21).
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