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   VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17 As HGW   

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VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17 As HGW (https://dejure.org/2017,53768)
VG Greifswald, Entscheidung vom 29.12.2017 - 6 B 2247/17 As HGW (https://dejure.org/2017,53768)
VG Greifswald, Entscheidung vom 29. Dezember 2017 - 6 B 2247/17 As HGW (https://dejure.org/2017,53768)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
    Die Voraussetzungen, unter denen das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 et al., juris-Rn. 83 ff., 99; EGMR, Urt. v. 21. Januar 2011 - 30696/09, NVwZ 2011, S. 413) der Fall wäre, liegen nicht vor.

    Nach dem Konzept der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 u. a.) und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht.

    Den nationalen Gerichten obliegt im Einzelfall die Prüfung, ob ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesem Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber implizieren (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - a. a. O. Rn. 86).

  • VG Düsseldorf, 18.09.2017 - 12 K 4286/17

    Zustellungsfiktion, Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig erteilt,

    Auszug aus VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
    Dies zugrunde gelegt, besteht in Einklang mit der Rechtsprechung (siehe zuletzt etwa VG Cottbus, Beschl. v. 19. September 2017 - 5 L 208/17.A; VG Düsseldorf, Gerichtsbesch. v. 18. September 2017 - 12 K 4286/17.A) keinerlei Anlass zur Annahme, dass der Antragsteller in Belgien aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber tatsächlich Gefahr läuft, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

    Auszug aus VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
    Bei einer zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss diesen ein größeres Gewicht als den dagegen sprechenden Tatsachen zukommen, d. h. es müssen hinreichend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genannten Grundrechtsverletzungen kommt (vgl. VGH BW, Urt. v. 16. April 2014 - A 11 S 1721/13).
  • VG Cottbus, 19.09.2017 - 5 L 208/17

    Dublin-Verfahren; Widerlegung eines Eurodac-Treffers; systemische Mängel in

    Auszug aus VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
    Dies zugrunde gelegt, besteht in Einklang mit der Rechtsprechung (siehe zuletzt etwa VG Cottbus, Beschl. v. 19. September 2017 - 5 L 208/17.A; VG Düsseldorf, Gerichtsbesch. v. 18. September 2017 - 12 K 4286/17.A) keinerlei Anlass zur Annahme, dass der Antragsteller in Belgien aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber tatsächlich Gefahr läuft, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
    Die Voraussetzungen, unter denen das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 et al., juris-Rn. 83 ff., 99; EGMR, Urt. v. 21. Januar 2011 - 30696/09, NVwZ 2011, S. 413) der Fall wäre, liegen nicht vor.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
    Von systemischen Mängeln ist nur dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber aufgrund größerer Funktionsstörungen in dem zuständigen Mitgliedstaat regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. März 2014 - 10 B 6.14 - juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
    Nach dem Konzept der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 u. a.) und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht.
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Greifswald, 29.12.2017 - 6 B 2247/17
    Die Unmöglichkeit der Überstellung eines Asylbewerbers an einen bestimmten Staat hindert daher nur die Überstellung dorthin; sie begründet kein subjektives Recht auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts gegenüber der Antragsgegnerin (vgl. EuGH, Urt. v. 14. November 2013 - C 4/11, juris-Rn. 37; Schlussanträge des GA Jääskinnen v. 18. April 2013 - C 4/11, juris-Rn. 57 f).
  • VG Lüneburg, 01.03.2019 - 8 B 8/19

    Attest; Gesundheitszustand; Krankheit; Reiseunfähigkeit

    Anhaltspunkte für entsprechende Mängel im belgischen Asylverfahren oder den dortigen Aufnahmebedingungen, die zu einer Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung des Antragstellers bei seiner Rückkehr nach Belgien führen könnten, wurden weder von ihm substantiiert geltend gemacht noch sind solche sonst ersichtlich (vgl. auch etwa VG Düsseldorf, Beschl. v. 22.01.2019 - 29 L 3642/18.A -, juris Rn. 44 ff.; VG Greifswald, Beschl. v. 29.12.2017 - 6 B 2247/17 As HGW -, juris Rn. 9).
  • VG München, 05.11.2021 - M 5 S 21.50643

    Dublin-Verfahren, Abschiebungsanordnung (Belgien), Keine systemischen Mängel des

    Das Gericht schließt sich insoweit der Bewertung des umfangreichen aktuellen Erkenntnismaterials in der ganz überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an (vgl. VG Lüneburg, B.v. 1.3.2019 - 8 B 8/9 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 22.1.2019 - 29 L 3642/18.A - juris; VG Greifswald, B.v. 29.12.2017 - 6 B 2247/17 As HGW - juris; VG München, B.v. 28.4.2017 - M 1 S 17.51013 - juris; VG Bayreuth, U.v. 26.7.2017 - B 1 K 17.31991 - juris) und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffende Begründung des angefochtenen Bescheids (§ 77 Abs. 2 AsylG).
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