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   VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09 HAL   

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VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09 HAL (https://dejure.org/2010,97220)
VG Halle, Entscheidung vom 11.05.2010 - 2 A 26/09 HAL (https://dejure.org/2010,97220)
VG Halle, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 2 A 26/09 HAL (https://dejure.org/2010,97220)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes macht § 34 Abs. 1 BauGB mit dem Kriterium der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll" die Zulässigkeit des Vorhabens davon abhängig, dass sich dieses insoweit in jeder Hinsicht, dass heißt auch in seiner konkreten Grundfläche und seiner räumlichen Lage in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1985, 4 B 167.85; Beschluss vom 15. April 1967, 4 B 60/87, NVwZ 1987, 1080, zitiert aus Juris).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Insoweit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass ein Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände regelmäßig geboten und daher eine Abwägung des "für und wider" nur erforderlich ist, wenn besondere Umstände vorliegen oder eine vom Normalfall abweichende Interessenlage gegeben ist (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - BRS 36, 93; Beschluss vom 30. August 1985 - 4 C 50.82 - NJW 1986, 393).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97

    Abweichung eines Gebäudes von genehmigter; Anordnung (Bestimmtheit);

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Einem Bauherren soll grundsätzlich nicht zu Gute kommen, vollendete Tatsachen geschaffen zu haben und sich danach auf die (vermeintliche) Unverhältnismäßigkeit der mit einer Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände verbundenen Kosten berufen zu können; andernfalls litte in nicht hinzunehmender Weise die Ordnungsfunktion des Bauordnungsrechts und bestünde die Möglichkeit, dass gerade derjenige Vorteile genießt, der - anders als der rechtstreue Bürger - ein baurechtswidriges Verhalten an den Tag legt (OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Juli 1999 - 1 L 1620/97 -, NVwZ-RR 200, 142).
  • BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85

    Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes macht § 34 Abs. 1 BauGB mit dem Kriterium der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll" die Zulässigkeit des Vorhabens davon abhängig, dass sich dieses insoweit in jeder Hinsicht, dass heißt auch in seiner konkreten Grundfläche und seiner räumlichen Lage in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1985, 4 B 167.85; Beschluss vom 15. April 1967, 4 B 60/87, NVwZ 1987, 1080, zitiert aus Juris).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 50.82

    Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Insoweit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass ein Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände regelmäßig geboten und daher eine Abwägung des "für und wider" nur erforderlich ist, wenn besondere Umstände vorliegen oder eine vom Normalfall abweichende Interessenlage gegeben ist (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 - BRS 36, 93; Beschluss vom 30. August 1985 - 4 C 50.82 - NJW 1986, 393).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1990 - 10 A 2278/86

    Bauordnungsbehörde; Beseitigung formell illegal errichteter Freizeitanlagen;

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Die Bauordnungsbehörde ist grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 1990 - 10 A 2278/86, Juris).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68

    Begriff der "baulichen Anlage"; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Eine für die Unterstellung unter den Begriff "bauliche Anlage" genügende Ortsfestigkeit ist auch dann zu bejahen, wenn der Wagen zwar nur durch die natürliche Schwerkraft mit dem Grundstück verbunden ist, aber die ihm vom Verfügungsberechtigten zugewiesene Funktion deutlich macht, dass er an Stelle eines anderen, üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens treten soll (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970, 4 C 116.68, BRS 23 Nr. 129).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - 2 M 64/02

    Baueinstellung bei wesentlicher Abweichung von Bauunterlagen rechtens

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Bei dem in § 79 Abs. 1 BauO LSA eingeräumten Ermessen handelt es sich um einen Fall des sogenannten "intendierten Ermessens" (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 09. Januar 2003 - 2 M 64/02 - zu § 84 Abs. 3 S. 1 BauO LSA 2001; Jäde/ Dirnberger, § 79 Rn. 45 m.w.N.), in dem - regelmäßig - bereits das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen den Eintritt der in der Vorschrift vorgesehenen Rechtsfolgen rechtfertigt.
  • VGH Bayern, 17.06.1998 - 2 B 97.171

    Genehmigungspflicht für eine Überdachung des Garagenvorplatzes (Carport); Verstoß

    Auszug aus VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer Ordnungsverfügung ohne Hinzutreten besonderer Einzelfall bedingter Umstände grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Juni 1998 - 2 B 97.171, BayVBL 1999, 590).
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