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   VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01, 3 A 103/2001   

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https://dejure.org/2001,24401
VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01, 3 A 103/2001 (https://dejure.org/2001,24401)
VG Halle, Entscheidung vom 13.12.2001 - 3 A 103/01, 3 A 103/2001 (https://dejure.org/2001,24401)
VG Halle, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 3 A 103/01, 3 A 103/2001 (https://dejure.org/2001,24401)
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  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Das auf dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) beruhende Fairnessgebot verpflichtet den Prüfer, darauf Bedacht zu nehmen, dass das Prüfungsverfahren ? im Rahmen der gegebenen Prüfungsvorschriften ? auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt (BVerwG, Urteil vom 20. September 1984 ?7 C 57.83 ? BVerwGE 70, S. 143, 145 m.w.N.; Urteil vom 28 April 1978 ?7 C 50.75 ? BVerwGE 55, S. 355, 359 ff.).

    Die Fehlerhaftigkeit der Entscheidungsfindung soll die Fehlerfreiheit des Entscheidungsergebnisses gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 20. September 1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 100.84

    Beurteilungsspielraum des Prüfers hinsichtlich der Bedeutsamkeit einer

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Auch ist etwa gegen eine kurze Unterbrechung eines Prüfungsvortrages durch eine Zwischenfrage im allgemeinen nichts einzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 09. Oktober 1984?7 B 100.84 ?juris).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Auch für den Fall des Absetzens von gerichtlichen Entscheidungen nach einer mündlichen Verhandlung geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass nach einer Zeitspanne von nahezu dreieinhalb Monaten (BVerwG, NVwZ 1998, S. 1176) äußerstenfalls aber nach fünf Monaten seit der Verhandlung keine hinreichende Erinnerung mehr an diese besteht, so dass das Urteil nicht mehr aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung ergehen kann und die Sache neu verhandelt werden muss (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BVerwGE 92, S. 367).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich nach dem vom Bundes verwaltungsgericht aufgestellten Erfahrungssatz ein Prüfer in aller Regel schon nach Ablauf von zwei Monaten an alle Einzelheiten einer mündlichen Prüfung nicht mehr erinnern kann (BVerwG, Urteil vom 06. September 1995 ? 6 C 18/93 ? BVerwGE 99, S. 185).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86

    Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Es soll vermieden werden, dass der Prüfling durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt wird, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1987 ? 7 C 118.86 ? BVerwGE 78, S. 55, 59).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Auch für den Fall des Absetzens von gerichtlichen Entscheidungen nach einer mündlichen Verhandlung geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass nach einer Zeitspanne von nahezu dreieinhalb Monaten (BVerwG, NVwZ 1998, S. 1176) äußerstenfalls aber nach fünf Monaten seit der Verhandlung keine hinreichende Erinnerung mehr an diese besteht, so dass das Urteil nicht mehr aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung ergehen kann und die Sache neu verhandelt werden muss (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BVerwGE 92, S. 367).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1997 - 22 A 7462/95

    Prüfung; Prüfungsbehörde; Verfahrensfehler; Beweislast; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Ebenso geht die Unaufklärbarkeit des Prüfungsverlaufs zu Lasten der Prüfungsbehörde, denn diese trifft auch insoweit die materielle Beweislast für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf (OVG NW, Urteil vom 27. Februar 1997 ?22 A 7462/95 ? NVwZ-RR 1997, S. 714).
  • VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95

    Zu den Anforderungen an die Dokumentation einer mündlichen Prüfung

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Eine solche Auseinandersetzung ist insbesondere grundsätzlich auch noch im laufenden Widerspruchsverfahren durch die Einholung von Stellungnahmen durch den Prüfer oder anderer Teilnehmer an der Prüfung möglich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 08. August 1995 ? 6 TG 830/95 ? DVBI. 1995, S. 1364; BayVGH, Beschluss vom 07. Dezember 1993 ? 7 B 92.2683 ? juris).
  • VGH Bayern, 12.07.1993 - 7 B 92.2683

    Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Eine solche Auseinandersetzung ist insbesondere grundsätzlich auch noch im laufenden Widerspruchsverfahren durch die Einholung von Stellungnahmen durch den Prüfer oder anderer Teilnehmer an der Prüfung möglich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 08. August 1995 ? 6 TG 830/95 ? DVBI. 1995, S. 1364; BayVGH, Beschluss vom 07. Dezember 1993 ? 7 B 92.2683 ? juris).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Halle, 13.12.2001 - 3 A 103/01
    Das auf dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) beruhende Fairnessgebot verpflichtet den Prüfer, darauf Bedacht zu nehmen, dass das Prüfungsverfahren ? im Rahmen der gegebenen Prüfungsvorschriften ? auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt (BVerwG, Urteil vom 20. September 1984 ?7 C 57.83 ? BVerwGE 70, S. 143, 145 m.w.N.; Urteil vom 28 April 1978 ?7 C 50.75 ? BVerwGE 55, S. 355, 359 ff.).
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