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   VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15   

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https://dejure.org/2015,46361
VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15 (https://dejure.org/2015,46361)
VG Halle, Entscheidung vom 14.12.2015 - 4 A 4/15 (https://dejure.org/2015,46361)
VG Halle, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 4 A 4/15 (https://dejure.org/2015,46361)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Eine Änderung der Rechtslage ist insbesondere nicht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05. März 2013 (1 BvR 2457/08 - Juris) eingetreten.

    Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris).

    Die gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft und daher im Einzelfall bis zu 24, 5 Jahre betragen kann, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (siehe dazu: BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris Rn. 46) und belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14

    10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (OVG Magdeburg, Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).

    Dies gilt aber gleichermaßen für bereits vorgenommene Beitragsveranlagungen wie für künftige (OVG Magdeburg, Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 43).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Zum einen unterschreitet sie die auch dem öffentlichen Recht nicht fremde 30jährige Verjährungsfrist (vgl. etwa § 53 Abs. 2 VwVfG) deutlich, die grundsätzlich aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens erforderlich, aber auch genügend ist (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - Juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Hat eine Kommune nach Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes eine Abwasserbeseitigungsanlage übernommen und den bei der Übernahme an diese Einrichtung angeschlossenen Altanschlussnehmern zur Nutzung zur Verfügung gestellt, so ist den angeschlossenen Grundstücken erstmals mit der Widmung der Anlage durch die Gemeinde eine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit geboten, sofern es sich bei der Anlage nicht um ein Provisorium handelt (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 04. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, Juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Dabei muss es sich um eine wirksame Satzung handeln, die der Herstellung der Anschlussmöglichkeit bzw. dem Entstehen der Vorteilslage nachfolgen kann, ohne sich Rückwirkung beimessen zu müssen (OVG Magdeburg, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 67/09 - Juris Rn. 43, ständige Rechtsprechung).Danach begann die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2008 und lief bis Ende 2012, denn der Beklagte bzw. dessen Rechtsvorgänger hat durch Erlass der SBS erstmals die Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags geregelt.
  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 6 K 370/13

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Zudem wirken die Vorteile, die durch die Erschließung eines Grundstücks und die Schaffung der erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die leitungsgebundene öffentliche Einrichtung vermittelt wird, lange in die Zukunft fort, während ein besonderes wirtschaftliches Interesse der Beitragspflichtigen an einer möglichst zeitnahen Geltendmachung des Beitragsanspruchs nicht besteht, sondern deren Interesse nur darin liegt, erkennen zu können, wann mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 - Juris Rn. 87).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12

    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf

    Auszug aus VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15
    Sie ist nicht geeignet oder darauf angelegt, die Rechtsordnung konstitutiv zu verändern (BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - BVerwG 8 C 4.12 - Juris Rn. 21).
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