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   VG Halle, 15.03.2021 - 5 B 121/21   

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VG Halle, 15.03.2021 - 5 B 121/21 (https://dejure.org/2021,11852)
VG Halle, Entscheidung vom 15.03.2021 - 5 B 121/21 (https://dejure.org/2021,11852)
VG Halle, Entscheidung vom 15. März 2021 - 5 B 121/21 (https://dejure.org/2021,11852)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.02.2021 - 2 C 4.19

    Wissenschaftsfreiheit garantiert nicht Beibehaltung einer Leitungsfunktion im

    Auszug aus VG Halle, 15.03.2021 - 5 B 121/21
    Dieser Beschluss ist durch eine abweichende höchstrichterliche Rechtsprechung überholt (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2021 - 2 C 4.19 - bisher nur als Pressemitteilung Nr. 10/2021 veröffentlicht).

    Die Wissenschaftsfreiheit als solches garantiert schon nicht die Beibehaltung einer Leitungsfunktion im Bereich der Krankenversorgung (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2021, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 17.07.2003 - 4 B 116/03

    Bildungs- und Erziehungsauftrag; Bildungsauftrag; Erziehungsauftrag;

    Auszug aus VG Halle, 15.03.2021 - 5 B 121/21
    Dem kann der Antragsteller auch nicht mit Erfolg den Beschluss vom 13. März 2003 (Az.: 4 B 116/03 HAL) entgegenhalten.
  • VG Magdeburg, 28.08.2023 - 15 B 36/22

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors; Einbehalt von Teilen der

    Das Disziplinargericht hat keinen Zweifel daran, dass der Professor als Beamter diese Lehrverpflichtung auch selbst in Person zu erfüllen hat und nicht delegieren darf (so bereits zum Antragsteller: VG Halle, Beschl. v. 15.03.2021, 5 B 121/21; vgl. auch: VGH Baden-Württb., Urteil v. 20.12.2022, 9 S 3751/21; OVG Saarland, Beschluss v. 30.11.1998, 6 W 3/98; alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 4 M 91/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung von Zuständigkeiten eines

    Einen einstweiligen Rechtsschutzantrag des Antragstellers bei dem Verwaltungsgericht Halle, mit dem er beantragt hat festzustellen, dass sein Widerspruch vom 26. Januar 2021 aufschiebende Wirkung habe, hilfsweise den Antragsgegner vorläufig zu verpflichten, ihm die Zuständigkeit für das Labor wieder zu übertragen, äußerst hilfsweise, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, durch Weisungen oder Anordnungen ihm oder Dritten gegenüber in die Zuständigkeit für das Labor einzugreifen, hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. März 2021 (- 5 B 121/21 -, juris) abgelehnt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 4 M 24/22

    Anordnungsgrund für Erlass einer einstweiligen Anordnung bei gleichzeitiger

    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg, weil es sich bei dem Schreiben vom 25. Januar 2021 um keinen Verwaltungsakt handelt und der Anspruch auf vorläufige Rückübertragung des Labors jedenfalls nicht gegenüber dem Universitätsklinikum besteht (vgl. VG Halle, Beschluss vom 15. März 2021 - 5 B 121/21 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 4 M 91/21 -, juris).
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