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   VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17   

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VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17 (https://dejure.org/2018,33996)
VG Halle, Entscheidung vom 16.08.2018 - 4 A 73/17 (https://dejure.org/2018,33996)
VG Halle, Entscheidung vom 16. August 2018 - 4 A 73/17 (https://dejure.org/2018,33996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - ständige Rechtsprechung: OVG LSA, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Juris Rn. 46 ff., Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).

    Die Frage der Auslegung des § 6 Abs. 6 KAG LSA in der bis zum 08. Oktober 1997 geltenden Fassung bzw. der Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 2 KAG LSA hinsichtlich der Anwendung auf bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Beitragspflichten (vgl. dazu Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - abweichende Meinung - Rn. 86 ff.)stellt sich vorliegend nicht, weil die öffentliche Einrichtung erst nach dem vorgenannten Zeitpunkt hergestellt wurde und eine beitragsrechtliche Vorteilslage, die das Entstehen der Beitragspflicht zwingend erfordert, zuvor nicht bestand.

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris).

    Die gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft und daher im Einzelfall bis zu 24, 5 Jahre betragen kann, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (siehe dazu: BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - Juris Rn. 46) und belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar.

  • VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammenhang mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Altanschlussnehmer (besonderer Herstellungsbeitrag) angenommen, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht voraussetze, dass die der Fortleitung des Abwassers dienenden Leitungen bereits erneuert worden sind, auch wenn dies im Zuge der Herstellung der öffentlichen Einrichtung beabsichtigt sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13, und Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - Juris Rn. 90; VG Halle, Urteil vom 20. Februar 2006 - 9 A 85/06 -, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, Juris).

    Dem Grundstück stehe vom Zeitpunkt der Umbindung auch ohne "Austausch" der Kanäle die öffentliche Abwasseranlage in ihrem Wesensgehalt zur Verfügung, was in der Zeit des Fortbetriebs der alten Kläranlage noch nicht der Fall gewesen sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    Es hat daher in Bezug auf die Bauweise von seinem Erscheinungsbild her nicht die Kraft, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, da der Betrachter es nicht oder nur am Rande wahrnimmt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - Juris Rn. 14).

    Diese Regel wird nur dann durchbrochen werden können, wenn die Anlage ihre Umgebung beherrscht oder aus anderen Gründen - wie etwa im Verhältnis einer Zeche zu der sie umgebenden Zechensiedlung - trotz der Andersartigkeit mit ihr eine Einheit bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - Juris Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der von der Bebauung bisher eingehaltene Rahmen überschritten wird, ohne dass dies durch irgendeine Besonderheit begründet wäre, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1999 - BVerwG 4 B 15.99 - Juris Rn. 5 f.).

    Eine Sondersituation, die der Vorbildwirkung entgegenstehen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1999 - BVerwG 4 B 15.99 - Juris Rn. 6), liegt insofern ebenfalls nicht vor.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - ständige Rechtsprechung: OVG LSA, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Juris Rn. 46 ff., Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).
  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammenhang mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Altanschlussnehmer (besonderer Herstellungsbeitrag) angenommen, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht voraussetze, dass die der Fortleitung des Abwassers dienenden Leitungen bereits erneuert worden sind, auch wenn dies im Zuge der Herstellung der öffentlichen Einrichtung beabsichtigt sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13, und Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - Juris Rn. 90; VG Halle, Urteil vom 20. Februar 2006 - 9 A 85/06 -, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14

    10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - ständige Rechtsprechung: OVG LSA, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Juris Rn. 46 ff., Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).
  • OVG Thüringen, 06.01.2011 - 4 ZKO 548/09

    Entstehen sachlicher Teilbeitragspflichten für Teileinrichtung Kläranlage erst

    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    Die beitragsrechtliche Vorteilslage konnte infolgedessen nicht vor der endgültigen Herstellung des Zentralklärwerks der Beklagten, an die das Grundstück des Klägers nunmehr angeschlossen ist oder werden kann, entstehen, die frühestens nach Abschluss des Probebetriebs und der Bauabnahme anzunehmen ist (OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2007 - 4 M 253/07 - Juris Rn. 3; ThürOVG, Beschluss vom 06. Januar 2011 - 4 ZKO 548/09 - Juris Rn. 5; SchlHOVG, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 MB 15/10 - Juris Rn. 7), somit nicht vor dem 22. Oktober 1997.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 2 MB 15/10
    Auszug aus VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17
    Die beitragsrechtliche Vorteilslage konnte infolgedessen nicht vor der endgültigen Herstellung des Zentralklärwerks der Beklagten, an die das Grundstück des Klägers nunmehr angeschlossen ist oder werden kann, entstehen, die frühestens nach Abschluss des Probebetriebs und der Bauabnahme anzunehmen ist (OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2007 - 4 M 253/07 - Juris Rn. 3; ThürOVG, Beschluss vom 06. Januar 2011 - 4 ZKO 548/09 - Juris Rn. 5; SchlHOVG, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 MB 15/10 - Juris Rn. 7), somit nicht vor dem 22. Oktober 1997.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 M 253/07

    Zum Probebetrieb eines Klärwerks

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei dem besonderen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 2 B 3.17

    Einfügen eines Vorhabens in die nähere Umgebung; Feststellung faktischer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 10 S 12.16

    Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnanlage; Nachbar; Antrag auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09

    Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2003 - 1 M 268/02

    Buchgrundstück, Beitragspflicht, Insolvenzverfahren - Forderung, Anmeldung,

  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Auf einer solchen Fläche lässt sich keine angemessene Bebauung verwirklichen (vgl. auch VG Halle (Saale), Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 73/17 -, juris Rn. 27.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 4 L 159/19

    Zu den erforderlichen anschlussbeitragsrechtlichen Regelungen in einer

    Offen bleiben kann danach der im erstinstanzlichen Verfahren erhobene Einwand des Klägers, sein - nach Aktenlage ca. 100 m langes und 12 m breites - Grundstück könne auf Grund der nach der LBO LSA einzuhaltenden Abstandsflächen nicht in schmutzwasserrelevanter Weise angemessen baulich genutzt werden (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. September 2016 - 4 L 90/15 - Beschluss vom 22. Juni 2006 - 4 M 181/06 - Urteil vom 16. Januar 2004 - 1 L 146/03 - VG Halle, Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 73/17 -, juris, Rdnr. 18ff.).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Danach begann die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2016 zu laufen und war bei Erlass des streitgegenständlichen Bescheides im Jahr 2020 noch nicht abgelaufen, weil die Beitragspflicht nach dem rückwirkenden In-Kraft-Treten der SBS 2019 zum 1. Januar 2015 - wie bereits ausgeführt - erst mit der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Jahr 2016 entstanden ist (vgl. hierzu auch VG Halle, Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 73/17 -, juris Rn. 38 ff. m.w.N.).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Danach begann die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2016 zu laufen und war bei Erlass des streitgegenständlichen Bescheides im Jahr 2020 noch nicht abgelaufen, weil die Beitragspflicht nach dem rückwirkenden In-Kraft-Treten der SBS 2019 zum 1. Januar 2015 - wie bereits ausgeführt - erst mit der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Jahr 2016 entstanden ist (vgl. hierzu auch VG Halle, Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 73/17 -, juris Rn. 38 ff. m.w.N.).
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