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   VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11   

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VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11 (https://dejure.org/2013,20750)
VG Halle, Entscheidung vom 17.07.2013 - 4 A 189/11 (https://dejure.org/2013,20750)
VG Halle, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 4 A 189/11 (https://dejure.org/2013,20750)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11
    Zweck der Regelung ist es zu verhindern, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Urteil entschieden worden ist, erneut zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht wird (BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - Juris Rn. 12).An der Rechtskraft nehmen die tragenden Gründe für die Verneinung des Anspruchs teil.

    Dies rechtfertigt sich aus dem Sinn der Rechtskraft, dem Rechtsfrieden zu dienen und das Vertrauen in die Beständigkeit des Rechts zu schützen (BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - Juris Rn. 13).

    Die Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO tritt unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat oder nicht (BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - Juris Rn. 15).

  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 38/10

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid über die raumordnungsrechtliche

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11
    Die dagegen erhobene Verpflichtungsklage wies die Kammer mit Urteil vom 23. November 2010 (4 A 38/10 HAL) ab.

    Aufgrund des zwischen den Beteiligten im Verfahren 4 A 38/10 HAL ergangenen rechtskräftigen Urteils der Kammer vom 23. November 2010 steht mit bindender Wirkung fest, dass das geplante Vorhaben der Klägerin bauplanungsrechtlich unzulässig ist.

  • BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass über den Wortlaut des § 121 VwGO hinaus nicht nur die Beteiligten, sondern auch die Gerichte in einem späteren Prozess an rechtskräftige Urteile zwischen den Beteiligten gebunden sind (BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998 - BVerwG 8 B 218.98 - Juris Rn. 5).

    Damit entfaltet auch die Aussage im gerichtlichen Urteil Bindungswirkung, aus welchen Gründen der Anspruch nicht besteht (BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998 - BVerwG 8 B 218.98 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1991 - 8 S 2624/91

    Rechtskraftwirkung eines auf einen Bauvorbescheid gerichteten Urteils - spätere

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11
    Die Gerichte sind demgemäß in einem späteren Prozess an die in einem die Klage auf Erteilung eines Vorbescheids abweisenden Urteil getroffene Feststellung gebunden, dass das betroffene Vorhaben aus den in diesem Urteil genannten Gründen materiell baurechtswidrig ist, solange sich die maßgebliche Sach- und Rechtslage nicht entscheidungserheblich ändert (OVG Münster, Urteil vom 03. Mai 2010 - 7 A 2115/08 - Juris Rn. 79; VGH Mannheim, Urteil vom 25. November 1991 - 8 S 2624/91 - Juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 7 A 2115/08

    Versagung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für eine Nutzungsänderung von

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11
    Die Gerichte sind demgemäß in einem späteren Prozess an die in einem die Klage auf Erteilung eines Vorbescheids abweisenden Urteil getroffene Feststellung gebunden, dass das betroffene Vorhaben aus den in diesem Urteil genannten Gründen materiell baurechtswidrig ist, solange sich die maßgebliche Sach- und Rechtslage nicht entscheidungserheblich ändert (OVG Münster, Urteil vom 03. Mai 2010 - 7 A 2115/08 - Juris Rn. 79; VGH Mannheim, Urteil vom 25. November 1991 - 8 S 2624/91 - Juris Rn. 19).
  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 95.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Aufstockung eines Gebäudes

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtskraft- bzw. Bindungswirkung bei der Abweisung einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung auch auf die Feststellung der materiellen Baurechtswidrigkeit des Vorhabens erstreckt (Beschluss vom 01. April 1971 - BVerwG IV B 95.69 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11

    Immissionsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage - hier:

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11
    Den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 16. März 2012 (2 L 2/11) ab.
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2013 - 4 A 189/11
    Mit dem In-Kraft-Treten des Raumordnungsplans wird vielmehr die vormals in Aufstellung befindliche Zielfestlegung, die keine vergleichsweise stärkeren rechtlichen Wirkungen erzeugen kann als die spätere endgültige Zielfestlegung (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - Juris Rn. 31), verbindlich.
  • VG München, 15.12.2016 - M 22 K 16.323

    Bindungswirkung des Urteils über eine Ersatzvornahme im anschließenden

    Es steht daher für die Parteien sowie für das erkennende Gericht im streitgegenständlichen Verfahren bindend fest, dass die Ersatzvornahme rechtswidrig war (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1998 - 8 B 218/98 -, juris Rn. 5; VG Halle (Saale), U.v. 17.7.2013 - 4 A 189/11, juris Rn. 14ff.).
  • VG München, 21.11.2016 - M 22 K 16.323

    Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme

    Es steht daher für die Parteien sowie für das erkennende Gericht im streitgegenständlichen Verfahren bindend fest, dass die Ersatzvornahme rechtswidrig erfolgte (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.1998 - 8 B 218/98 -, juris Rn. 5; VG Halle (Saale), U.v. 17.7.2013 - 4 A 189/11, juris Rn. 14ff.).
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