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   VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02   

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VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02 (https://dejure.org/2003,49480)
VG Halle, Entscheidung vom 17.12.2003 - 5 A 459/02 (https://dejure.org/2003,49480)
VG Halle, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 5 A 459/02 (https://dejure.org/2003,49480)
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  • BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97

    Krankenpfleger - Selbständige Tätigkeit - Kassenprüfung beim Finanzamt -

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Die Entscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder vom eingeräumten Ermessen in zweckwidriger Weise Gebrauch gemacht worden ist; eine Verpflichtung zum Erlass kann nur ausgesprochen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre ( BFH, Urt. v. 2. Juli 1998 - IV R 60/97 - NVwZ 1999, 808 [BFH 02.07.1998 - IV R 60/97] ).

    Zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass die Erhebung von (vollen) Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sachlich unbillig ist, weil dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (vgl. Rüsken, a.a.O., § 240 RdNr. 56, mit Rechtsprechungsnachweisen; BFH, Urt. v. 2. Juli 1998, a.a.O.).

    Zahlungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn von einem auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhenden dauernden Unvermögen des Schuldners auszugehen ist, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen zu berichtigen; dies ist dann der Fall, wenn die in den nächsten drei bis sechs Monaten anfallenden Verbindlichkeiten nicht mehr im Wesentlichen erfüllt werden können (BFH, Urt. v. 2. Juli 1998, a.a.O.).

    Eine Überschuldung des Steuerpflichtigen liegt vor, wenn die Passiven die Aktiven übersteigen, wenn also das Vermögen des Schuldners seine Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (BFH, Urt. v. 2. Juli 1998, a.a.O.).

  • BFH, 07.05.1993 - III R 43/89

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Erlasses von Säumniszuschlägen als

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Der Erlass von Säumniszuschlägen setzt jedoch nicht stets Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen voraus; es genügt, wenn in Bezug auf die Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit oder danach während des Säumniszeitraums zu irgend einem Zeitpunkt eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat; es sind die Säumniszuschläge zu erlassen, die nach diesen Zeitpunkten entstanden waren ( BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42.88 - NJW 1991, 1073 [1075]; BFH, Urt. v. 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 148; Urt. v. 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12).

    Eine Stundungssituation setzt zunächst voraus, dass eine Stundungsbedürftigkeit gegeben war (BFH, Urt. v. 7. Mai 1993, a.a.O.).

    Weitere Voraussetzung für das Vorliegen einer Stundungssituation ist die Stundungswürdigkeit des Steuerpflichtigen (BFH, Urt. v. 7. Mai 1993, a.a.O.), die anzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit nicht selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat.

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Der Erlass von Säumniszuschlägen setzt jedoch nicht stets Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen voraus; es genügt, wenn in Bezug auf die Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit oder danach während des Säumniszeitraums zu irgend einem Zeitpunkt eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat; es sind die Säumniszuschläge zu erlassen, die nach diesen Zeitpunkten entstanden waren ( BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42.88 - NJW 1991, 1073 [1075]; BFH, Urt. v. 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 148; Urt. v. 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12).

    Die Erhebung einer Steuer oder einer steuerlichen Nebenleistung ist aus persönlichen Gründen unbillig, wenn der Steuerpflichtige erlasswürdig ist und die Erhebung der Steuer die Fortführung der persönlichen wirtschaftlichen Existenz gefährden würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. August 1990, a.a.O.).

    Das Vorliegen von Gründen persönlicher Unbilligkeit ist bei einer Klage auf Erlass der Steuer nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 23. August 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Ein Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Erhebung der Steuer eine wesentliche Ursache für die Existenzgefährdung darstellen würde; die Existenzgefährdung muss gerade durch die Erhebung der Steuer verursacht oder entscheidend mit verursacht sein ( BVerwG, Urt. v. 29. September 1982 - 8 C 48.82 -, Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 6, m. w. N.).

    Zwar kann die Erhebung auch eines kleinen Steuerbetrags eine Existenzgefährdung bewirken; das ist indessen dann zu verneinen, wenn die Steuer in ihrer Bedeutung für die wirtschaftliche Situation insoweit ohne Gewicht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 1982, a.a.O.).

  • BFH, 17.10.2000 - V B 96/00

    Säumniszuschläge; Erlaß

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    In einem solchen Fall dürfte die Ablehnung des Antrags auf Erlass von Säumniszuschlägen grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft sein (FG München, Urt. v. 17. Januar 1992 - 8 K 706/91 - JURIS; FG Bremen; FG Münster, Urt. v. 18. Januar 2000 - 12 K 7124/97 - Juris, bestätigt durch BFH, Beschl. v. 17. Oktober 2000 - V B 96/00 - JURIS; vgl. auch FG Bremen; Urt. v. 14. Juli 1998 - 29800K 2 - JURS).
  • BFH, 02.07.1986 - I R 39/83

    Anspruch auf Stundung von Steuerschulden - Abweichende Festsetzung des

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Nur dann, wenn er sein Möglichstes zur Abtragung von Steuerrückständen getan hat, ist im Hinblick auf die Steuerzahler, die mit der gebotenen Anstrengung und unter Einsatz aller Mittel ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, eine Stundung zu rechtfertigen ( BFH, Urt. v. 2. Juli 1986 - I R 39/83 - BFH/NV 1987, 696).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Die Entscheidung über einen Erlassantrag aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung, wobei Inhalt und Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens durch den Maßstab der Billigkeit bestimmt werden (Beschluss des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes v. 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 - BVerwGE 39, 355 [366 f.]).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98

    Gutachter - Selbständige Tätigkeit - Nichtabgabe von Steuererklärungen -

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Der Erlass von Säumniszuschlägen setzt jedoch nicht stets Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen voraus; es genügt, wenn in Bezug auf die Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit oder danach während des Säumniszeitraums zu irgend einem Zeitpunkt eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat; es sind die Säumniszuschläge zu erlassen, die nach diesen Zeitpunkten entstanden waren ( BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42.88 - NJW 1991, 1073 [1075]; BFH, Urt. v. 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 148; Urt. v. 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12).
  • FG München, 17.01.1992 - 8 K 706/91
    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    In einem solchen Fall dürfte die Ablehnung des Antrags auf Erlass von Säumniszuschlägen grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft sein (FG München, Urt. v. 17. Januar 1992 - 8 K 706/91 - JURIS; FG Bremen; FG Münster, Urt. v. 18. Januar 2000 - 12 K 7124/97 - Juris, bestätigt durch BFH, Beschl. v. 17. Oktober 2000 - V B 96/00 - JURIS; vgl. auch FG Bremen; Urt. v. 14. Juli 1998 - 29800K 2 - JURS).
  • BFH, 14.07.1993 - X B 37/93

    Antrag auf Festsetzung der Umsatzsteuer

    Auszug aus VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Der Erlass von Säumniszuschlägen setzt jedoch nicht stets Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen voraus; es genügt, wenn in Bezug auf die Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit oder danach während des Säumniszeitraums zu irgend einem Zeitpunkt eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat; es sind die Säumniszuschläge zu erlassen, die nach diesen Zeitpunkten entstanden waren ( BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42.88 - NJW 1991, 1073 [1075]; BFH, Urt. v. 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 148; Urt. v. 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12).
  • FG Münster, 18.01.2000 - 12 K 7124/97
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