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   VG Halle, 18.01.2017 - 5 A 196/15   

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VG Halle, 18.01.2017 - 5 A 196/15 (https://dejure.org/2017,29932)
VG Halle, Entscheidung vom 18.01.2017 - 5 A 196/15 (https://dejure.org/2017,29932)
VG Halle, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 5 A 196/15 (https://dejure.org/2017,29932)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 3.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; räumlicher Machtbereich des Dienstherrn;

    Auszug aus VG Halle, 18.01.2017 - 5 A 196/15
    Dabei kommt nach dem Normzweck des § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG LSA dem Kriterium der Beherrschbarkeit des Risikos der Geschehnisse durch den Dienstherrn besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG zum wortgleichen § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG im Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 A 3.08 - juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06

    Dienstunfall; in Ausübung des Dienstes; infolge des Dienstes; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus VG Halle, 18.01.2017 - 5 A 196/15
    Das gesetzliche Merkmal "in Ausübung des Dienstes" gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG LSA verlangt - außer dem hier nicht zweifelhaften Kausalzusammenhang zwischen Ereignis und Schaden - einen bestimmten Zusammenhang zwischen dem Ereignis und der Ausübung des Dienstes (vgl. BVerwG zum wortgleichen § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG im Urteil vom 31. Januar 2008 - 2 C 23.06 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1998 - 6 A 6426/96

    Beamtenversorgung; Dienstliche Veranstaltung; Handballtraining;

    Auszug aus VG Halle, 18.01.2017 - 5 A 196/15
    Die formelle Dienstbezogenheit setzt voraus, dass die Veranstaltung in die dienstliche Sphäre einbezogen und damit von der Autorität eines Dienstvorgesetzten getragen und in den weisungsgebundenen Dienstbereich einbezogen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 1998 - 6 A 6426/96 - juris).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66

    Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle

    Auszug aus VG Halle, 18.01.2017 - 5 A 196/15
    Der Kläger konnte sich an dem betroffenen Adventssonntag schließlich auch nicht selbst in den Dienst versetzen, da dies nur dann möglich ist, wenn dem Beamten im Rahmen seines Amtes oder des dienstlichen Auftrages eingeräumt worden ist, den Dienst für sich zu bestimmen (vgl. BVerwG im Urteil vom 12. Februar 1971 - VI C 36.66 - juris).
  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus VG Halle, 18.01.2017 - 5 A 196/15
    Es ist gerade nicht ausreichend, dass die Tätigkeit irgendwie im Interesse des Dienstes lag oder der Erledigung dienstlicher Aufgaben förderlich war (vgl. zu diesem Absatz BVerwG im Urteil vom 3. November 1976 - VI C 203.73 - juris; sowie Stegmüller/Schmalhofer/Bauer a.a.O. § 31 Rn. 54 ff.).
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