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   VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16 HAL   

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VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16 HAL (https://dejure.org/2019,9722)
VG Halle, Entscheidung vom 21.03.2019 - 1 A 241/16 HAL (https://dejure.org/2019,9722)
VG Halle, Entscheidung vom 21. März 2019 - 1 A 241/16 HAL (https://dejure.org/2019,9722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Miniatur-Bullterrier: In Sachsen-Anhalt ist er kein "gefährlicher Hund"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    VG (HAL) Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, 754).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2014 - 3 M 255/13

    Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges für Hund der Rasse "Miniatur

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Vorhersehbar kann eine gesetzliche Vorschrift auch dann sein, wenn der Betroffene Rechtsrat einholen muss, um in einem den Umständen nach vernünftigem Ausmaß die Folgen eines bestimmten Verhaltens abzuschätzen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 M 255/13 -, juris).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Die Anforderungen an die Gewissheit seiner Annahmen und den Grad der geforderten Wahrscheinlichkeit richten sich nach der Art der zu ergreifenden Maßnahme (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - a.a.O.) Ein Anlass zum Handeln des Normgebers kann auch dann gegeben sein, wenn das schädigende Ereignis das Zusammenwirken unterschiedlicher Faktoren voraussetzt, soweit diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zusammentreffen können (BVerfG Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - a.a.O. ).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht ihrer Bestimmtheit grundsätzlich nicht entgegen; allerdings müssen sich aus Wortlaut, Zweck und Zusammenhang der Regelung objektive Kriterien gewinnen lassen, die einen verlässlichen, an begrenzende Handlungsmaßstäbe gebundenen Vollzug der Norm gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348; VGH Mannheim, Urteil vom 28. Juli 2009 - 1 S 2340/08 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2340/08

    (Mangelnde) Bestimmtheit einer Vorschrift gegen Alkoholgenuss im Freien

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht ihrer Bestimmtheit grundsätzlich nicht entgegen; allerdings müssen sich aus Wortlaut, Zweck und Zusammenhang der Regelung objektive Kriterien gewinnen lassen, die einen verlässlichen, an begrenzende Handlungsmaßstäbe gebundenen Vollzug der Norm gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348; VGH Mannheim, Urteil vom 28. Juli 2009 - 1 S 2340/08 -, juris).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Der dem Kläger zustehende Rechtsschutz soll aus Gründen der Prozessökonomie auf ein einziges Verfahren, nämlich dasjenige, das seinem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird, konzentriert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, 8 C 19/09, juris).
  • VG Magdeburg, 02.04.2012 - 2 A 13/11

    Hundesteuer: Rassemerkmale Miniatur-Bullterier; gefährliche Rasse

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Vielmehr gehe der nationale Zuchtverband, der Verband für das Deutsche Hundewesen, seit dem Jahr 2000 von einer eigenständigen Rasse aus (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 2. April 2012-, Az. 2 A 13/11-, juris).
  • VG Meiningen, 26.02.2013 - 2 K 361/12

    Mini-Bullterrier sind keine Bullterrier

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    Dieser Hinweis auf die Größe des Hundes spricht eher dagegen, dass der Miniatur-Bullterrier, der sich in seiner Größe auch von den anderen drei Hunderassen deutlich unterscheidet, vom Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz, auf das der Landesgesetzgeber Bezug genommen hat, erfasst sein soll (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 26. Februar 2013 - 2 K 361/12 Me -, Rn. 27, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15

    Folgen des Unterlaufens einer negativen Feststellungsklage durch einen

    Auszug aus VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16
    [...]" wird gerade nicht deutlich, ob es eine Abgrenzung der Rassen mit der Folge des Ausschlusses oder eine Gleichstellung der Rassen erfolgen soll: Man kann den Zusatz in Anlage 6 dahingehend auslegen, dass der Miniatur Bullterrier als Unterfall des Bullterriers diesem gleichgestellt werden soll und die beiden Hunde sich phänotypisch allein in ihrer Größe unterscheiden (vgl. dazu OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 -, Rn. 33, juris).
  • VG Halle, 22.01.2019 - 4 A 144/18

    Miniatur Bullterrier allein aufgrund des Phänotyps ein "gefährlicher Hund"?

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 3 L 107/19

    Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse Miniatur Bullterrier

    Am 25. Juli 2016 hat der Kläger beim Verwaltungsgericht Halle unter dem Aktenzeichen 1 A 241/16 HAL Klage mit dem Ziel erhoben, festzustellen, dass sein Miniatur Bullterrier Hund kein gefährlicher Hund i.S.d. § 3 Abs. 2 HundeG LSA sei.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 21. März 2019 zum Aktenzeichen 1 A 241/16 HAL aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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