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   VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10   

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VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10 (https://dejure.org/2011,59803)
VG Halle, Entscheidung vom 22.12.2011 - 1 A 165/10 (https://dejure.org/2011,59803)
VG Halle, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 1 A 165/10 (https://dejure.org/2011,59803)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11

    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage - Familiennachzug

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10
    Bei Bestehen solcher Abschiebungsverbote hat nicht nur die zwangsweise Rückführung des betroffenen Ausländers zu unterbleiben; vielmehr ist ihm dann in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 AufenthG (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 - m. w. N.).

    Ein sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Abschiebungsverbot ist aber dann im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG von Bedeutung, wenn sich der Ausländer auf die Ansprüche nach den §§ 27 ff. AufenthG nicht berufen kann (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 m. w. N.).

  • VG Braunschweig, 27.05.2004 - 1 A 103/04

    Bürgerbegehren gegen Bauleitplanung

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10
    Dieser Antrag wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 2. April 2004 - 1 A 103/04 - rechtskräftig als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 2 S 75.08

    Rechtsschutz gegen Abschiebeandrohung

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10
    Dafür, dass einer der im Gesetz abschließend normierten Unwirksamkeitsgründe vorliegt (vgl. § 1598 Abs. 1 BGB) ist nichts ersichtlich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2008 - OVG 2 S 75.08 -, Juris).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10
    Da nach § 5 AufenthG die Aufenthaltserlaubnis "in der Regel" nur erteilt wird, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch hier - ebenso wie bei § 54 AufenthG - das Vorliegen einer Ausnahme vom Regelfall zu prüfen und hier wie dort dann zu bejahen, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, Juris).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10
    Auch bei § 5 AufenthG ist ein solcher Ausnahmefall daher jedenfalls dann zu bejahen, wenn atypische Umstände vorliegen, die das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, weil die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist, weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, NVwZ 2009, 1239).
  • VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge für deutsches Kind

    Insbesondere bedarf es keiner Umsetzung der Anerkennung der Vaterschaft in Gestalt der Eintragung des Vaters im Personenstandsregister (vgl. VG Halle, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 1 A 165/10 -, juris), geschweige denn durch die Beischreibung einer Geburtsurkunde des Kindes.
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