Rechtsprechung
   VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8619
VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11 HAL (https://dejure.org/2014,8619)
VG Halle, Entscheidung vom 25.03.2014 - 4 A 16/11 HAL (https://dejure.org/2014,8619)
VG Halle, Entscheidung vom 25. März 2014 - 4 A 16/11 HAL (https://dejure.org/2014,8619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der der unteren Wasserbehörde im Rahmen der Gewässeraufsicht obliegenden Überwachung; Beschränkung der Erhöhung der festzusetzenden Abwasserabgabe auf eine bestimmte Obergrenze; Verantwortlichkeit des Betreibers einer Abwasserbehandlungsanlage für Überschreitungen ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Das Ermessen bezieht sich darauf, ob und wie häufig entsprechende Kontrollen durchgeführt werden (zum Inhalt des Überwachungsermessens: BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 - Juris Rn. 15, 17).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 20. August 1997 (BVerwG 8 B 170.97, Juris Rn. 22) ausgeführt hat, dass dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie dem Willkürverbot "im Rahmen des behördlichen Ermessens bei der wasserrechtlichen Überwachung" in der Weise Geltung verschafft werden könne, dass anlässlich eines Störfalls jedenfalls in der Regel nicht mehr als ein Messergebnis in die Abgabenfestsetzung einbezogen werde, folgt daraus lediglich, dass bei Störfällen regelmäßig nicht ein zweites, ebenfalls auf diesen Störfall bezogenes Messergebnis bei der Abgabenfestsetzung verwertet werden darf, um vorgenannten Grundsätzen Rechnung zu tragen.

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass auch die Überschreitung der zulässigen Werte bei Störfällen für die Festsetzung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in diesem Zusammenhang weder eine gesetzliche Sonderregelung für Störfälle noch eine gesetzliche Höchstgrenze der Abgabenbelastung verlangt (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 - Juris Rn. 21).

    Damit hat er die Abgabenrelevanz sog. "Ausreißer" grundsätzlich in Kauf genommen (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 - Juris Rn. 22).

    Wäre die Überschreitung der Überwachungswerte am 04. April 2011 auf ein Fehlverhalten der Fleischwerk D-Stadt GmbH zurückzuführen, änderte dies im Übrigen nichts daran, dass die Überschreitung dem ZAW abwasserabgabenrechtlich zuzurechnen ist und er insoweit zum Ausgleich des durch die Abgabenerhöhung entstandenen Schadens finanziellen Rückgriff auf den für den Störfall bzw. die Überschreitung der Überwachungswerte letztlich Verantwortlichen nehmen muss (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 - Juris Rn. 22).

    In diesem Fall ist der Einleiter nach dem Sinn der gesetzlichen Erhöhungsregelung vielmehr darauf verwiesen, zunächst finanziellen Rückgriff auf den für den Störfall letztlich Verantwortlichen zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 170/97 - Juris Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2008 - 9 A 4889/05

    Umfang der Haftung des Betreibers einer Kläranlage für die

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Dieses Ergebnis soll durch mehrfache - sachlich gerechtfertigte - Beprobung eines eng umgrenzten Schadensereignisses nicht in Frage gestellt werden (OVG Münster, Beschluss vom 14. März 2008 - 9 A 4889/05 - Juris Rn. 38).

    Mit dem Eintreten des Abwassers in seine Kläranlage hat er die Sachherrschaft darüber erlangt und ist damit seinerseits für dessen Hineingelangen in die Saale verantwortlich geworden (OVG Münster, Beschluss vom 14. März 2008 - 9 A 4889/05 - Juris Rn. 3, 5).

    Das der Abwasserabgabe unterliegende zweckgerichtete Verbringen des maßgeblichen gesamten Abwassers durch den Betreiber einer Kläranlage im Rahmen seiner wasserrechtlichen Erlaubnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass sich im Abwasser ohne sein Einverständnis unter anderem unzulässigerweise bestimmte Schadstofffrachten befinden (OVG Münster, Beschluss vom 14. März 2008 - 9 A 4889/05 - Juris Rn. 20).

    Steht - wie hier - das Einleiten von Abwasser nicht in Zweifel, so kommt lediglich ein (teilweiser) Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen in Betracht, wenn der durch eine vom Gesetz vorgesehene Abgabenerhöhung angestrebte Anreiz für eine möglichst wirksame Vorsorge im Einzelfall nicht erfüllt werden konnte (OVG Münster, Beschluss vom 14. März 2008 - 9 A 4889/05 - Juris R. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 9 A 2055/99

    Verrechnung der Abwasserabgabe

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen ist nach der gesetzlichen Regelung derjenige des Anschlusses (im Sinne der erstmaligen Zuführung von Abwasser) und des damit verbundenen Beginns der Minderung der Schadstofffracht (OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 9 A 2055/99 - Juris Rn. 5, und Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 A 3615/03 -), d.h. der Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme der Zuführungsanlage.

    Deshalb sollten Aufwendungen für solche Anlagen verrechnungsfähig sein, durch die sanierungsbedürftige Einleitungen an eine "nach den Regeln der Technik" betriebene (vgl. BT-Drs. 12/4272 S. 5) - oder - wie es an anderer Stelle heißt - "ordnungsgemäße" Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden (vgl. BT-Drs. 12/6281 S. 9) (OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 9 A 2055/99 - Juris Rn. 7).

    Eine "Anpassung" der Abwasserbehandlungsanlage im Sinne des § 10 Abs. 4 2005 an die Anforderungen des § 18 b WHG setzt eine im Zeitpunkt des Anschlusses an die Abwasserbehandlungsanlage tatsächlich oder rechtlich gesicherte und in absehbarer Zeit erfolgende Anpassung der Abwasserbehandlungsanlage voraus (OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 9 A 2055/99 - Juris Rn. 8).

  • BVerwG, 22.08.1986 - 3 B 47.85

    Sonderabgaben - Absatzfondsgesetz - Erlaß

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Wenn selbst das Steuerrecht und das sachsen-anhaltinische Kommunalabgabenrecht (§ 13 a Abs. 1 Satz 5 KAG LSA) besondere Härten allgemein durch Billigkeitsvorschriften mildern, dann spricht alles dafür, dass das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz, dessen Gegenstand eine Sonderabgabe (OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 M 394/06 - Juris Rn. 4) bildet, die zudem bei Überschreitung der Überwachungswerte unabhängig von der Ursache der Überschreitung und ohne gesetzliche Höchstgrenze vorgesehen ist, auf Härten in der Abgabenerhebung keine geringere Rücksicht nimmt (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. August 1986 - BVerwG 3 B 47.85 - Juris Rn. 6).

    Dass sie nicht durch eine Vorschrift des Haushaltsrechts ausgefüllt wird, deutet zudem mittelbar § 59 LHO selbst an, indem er in seinem Absatz 3 ausdrücklich vorsieht, dass andere Regelungen in Rechtsvorschriften unberührt bleiben (BVerwG, Beschluss vom 22. August 1986 - BVerwG 3 B 47.85 - Juris Rn. 6 zu § 59 BHO).

  • VG Koblenz, 16.11.2009 - 3 K 1436/08

    Abwasserabgabe; Billigkeitsentscheidung bei Störfall in Kläranlage

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Sachliche Unbilligkeit verlangt demnach das Vorliegen eines Überhangs des gesetzlichen Tatbestands über die mit Sinn und Zweck des Gesetzes zu vereinbarende Regelung hinaus, der deshalb auf das vom Gesetzgeber Gewollte zurückzuführen ist (VG Koblenz, Urteil vom 16. November 2009 - 3 K 1436/08.KO - Juris Rn. 28).

    dargelegten gesetzgeberischen Zielsetzung im Rahmen des § 4 Abs. 4 , die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen anzuhalten, weitgehende Vorsorge zur Verhinderung von Störfällen zu treffen, ist ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands im dargelegten Sinne grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn ein Störfall auf höherer Gewalt beruht (OVG Münster, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 9 A 1403/05 - Juris Rn. 33; VG Koblenz, Urteil vom 16. November 2009 - 3 K 1436/08.KO - Juris Rn. 30 f.).

  • VG Regensburg, 02.10.2001 - RO 7 K 00.2240
    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Die behördliche Entscheidung muss insoweit eine Freigabewirkung für den Betreiber der Anlage haben (OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. Mai 1991 - 8 R 11/91 - Juris Rn. 39; VG Regensburg, Beschluss vom 02. Oktober 2001 - RO 7 K 00.2240 - Juris Rn. 17; Jarass, BImSchG, Kommentar, 8. Auflage 2010, § 13 Rn. 3, 11; Seibert in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Band I, § 13 BImSchG Rn. 68, 72).

    Sie ist schon im Ansatz nicht anlagen-, sondern allein grundstücksbezogen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. Mai 1991 - 8 R 11/91 - Juris Rn. 40 ff.; VG Regensburg, Beschluss vom 02. Oktober 2001 - RO 7 K 00.2240 - Juris Rn. 17; Jarass, BImSchG, Kommentar, 8. Auflage 2010, § 13 Rn. 11; Seibert in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Band I, § 13 BImSchG Rn. 72; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 09. Oktober 2001 - AN 1 K 01.00600 - Juris Rn. 125 ff.).

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Der Verpflichtete muss insoweit im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten Maßnahmen ergriffen oder unterlassen haben, die er nicht ergriffen oder unterlassen hätte, wenn er mit der Geltendmachung des Rechts gerechnet hätte, und die dazu führen, dass ihm die Erfüllung der Verpflichtung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, weil ihm nunmehr erhebliche Nachteile entstehen, die nicht entstanden wären, wenn er vom Berechtigten gleich in Anspruch genommen worden wäre (BFH, Urteil vom 14. September 1978 - IV R 89/74 - Juris Rn. 42 ff.; BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - Juris Rn. 31).

    Bei der Beurteilung dieser Voraussetzungen ist von dem Grundsatz auszugehen, dass jeder Schuldner - auch der Abgabeschuldner - seine Verpflichtungen erfüllen muss und nur unter ganz besonderen Umständen schon vor Vollendung der Verjährung einwenden kann, eine Inanspruchnahme verstoße gegen Treu und Glauben (BFH, Urteil vom 14. September 1978 - IV R 89/74 - Juris Rn. 43).

  • OVG Saarland, 27.05.1991 - 8 R 11/91

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Die behördliche Entscheidung muss insoweit eine Freigabewirkung für den Betreiber der Anlage haben (OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. Mai 1991 - 8 R 11/91 - Juris Rn. 39; VG Regensburg, Beschluss vom 02. Oktober 2001 - RO 7 K 00.2240 - Juris Rn. 17; Jarass, BImSchG, Kommentar, 8. Auflage 2010, § 13 Rn. 3, 11; Seibert in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Band I, § 13 BImSchG Rn. 68, 72).

    Sie ist schon im Ansatz nicht anlagen-, sondern allein grundstücksbezogen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. Mai 1991 - 8 R 11/91 - Juris Rn. 40 ff.; VG Regensburg, Beschluss vom 02. Oktober 2001 - RO 7 K 00.2240 - Juris Rn. 17; Jarass, BImSchG, Kommentar, 8. Auflage 2010, § 13 Rn. 11; Seibert in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Band I, § 13 BImSchG Rn. 72; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 09. Oktober 2001 - AN 1 K 01.00600 - Juris Rn. 125 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12

    Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage;

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Die Gemeinden müssen über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen (Fremd- wie Selbstverwaltungs-)Aufgaben ohne (nicht nur vorübergehende) Kreditaufnahme erfüllen können und darüber hinaus noch über eine "freie CD." verfügen, um zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 8 C 1.12 - Juris Rn. 19 ff.).

    Der Kernbereich der Garantie ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die Gemeinde strukturell und auf Dauer außerstande ist, ihr Recht auf eine eigenverantwortliche Erfüllung auch freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 8 C 1.12 - Juris Rn. 41).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11
    Danach sind Kosten, die zur Erstellung gebührenpflichtiger Leistungen nicht notwendig oder etwa überflüssig sind, nicht gebührenfähig (OVG Schleswig, Urteil vom 23. September 2009 - 2 LB 34/08 - Juris Rn. 43).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

  • VG Ansbach, 09.10.2001 - AN 1 K 01.00600
  • BFH, 17.04.2013 - II R 13/11

    Erlass von Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen (Rechtslage vor dem

  • VGH Hessen, 07.03.2012 - 5 C 206/10

    Kombination von Grundgebühr, Mindestgebühr und Freileerungen für

  • BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06

    Abgabe einer Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu

  • BFH, 17.11.2009 - VI B 74/09

    Höhere Gewalt i.S.d. des § 110 Abs. 3 AO und Verfassungswidrikeit einer Norm

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06

    Sofortige Vollziehbarkeit der abgewälzten Kleineinleiterabgabe

  • BVerwG, 24.09.2008 - 7 B 39.08

    Abgabepflichtigkeit des das Abwasser unmittelbar in ein Gewässer verbringenden

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 9 A 1403/05

    Verlangen nach einem teilweisen Erlass einer wegen einer einmaligen

  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7004.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2005 - 9 A 3615/03

    Verrechnung der Abwasserabgabe

  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 111.03

    Erklärungsinhalt eines Verwaltungsakts und einer zumindest

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

  • VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 528/16

    Abwasserabgabe; Zueigenmachung einer Schadstofferklärung eines Dritten;

    Ungeachtet des Umstands, dass das AG AbwAG auf die Regelung des § 163 AO nicht verweist und seit der Einführung des § 11a AG AbwAG durch das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21. März 2013 (GVBl. LSA S. 116) mit Wirkung vom 28. März 2013 eine ausdrückliche Regelung über Billigkeitsmaßnahmen enthält, die der analogen Anwendung der Regelungen der §§ 222, 227, 163 AO entgegensteht (Urteil der Kammer vom 25. März 2014 - 4 A 16/11 HAL - Juris Rn. 144 f.), handelt es sich bei einer Entscheidung über eine niedrigere Festsetzung der Abgabe aus Billigkeitsgründen um einen von der Festsetzung zu unterscheidenden und deren Rechtmäßigkeit unberührt lassenden Verwaltungsakt, der selbständig und mit der Verpflichtungsklage anzugreifen ist (vgl. auch BFH, Beschluss vom 23. März 1994 - I B 170/93 - Juris Rn. 3).

    Eine besondere Härte in diesem Sinne setzt das Vorliegen einer sachlichen oder einer persönlichen Unbilligkeit voraus (Urteil der Kammer vom 25. März 2014 - 4 A 16/11 HAL - Juris Rn. 206).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 9 A 4820/18

    Abwälzbarkeit; Abwasserabgabe; Erlass; Insolvenz; Regress; Rückgriff; sachliche

    So im Ansatz auch in den dort jeweils zu entscheidenden Fällen: VG Halle (Saale), Urteil vom 25. März 2014 - 4 A 16/11 -, juris Rn. 211 a.E.; VG Minden, Urteil vom 16. November 1998 - 8 K 3437/97 -, juris Rn. 29 ff.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19

    Errichtung und Betreiben von Abwasseranlagen; Definition der Benutzungsbedingung

    Der Einholung eines Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des VG Halle (Urt. v. 25. März 2014 - 4 A 16/11 -, zit. nach JURIS) und des OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 9. November 2005 - 9 A 2917/02 -, zit. nach JURIS) zu der Frage, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Betrieb der Kläranlage nicht mehr eingehalten sind, bedurfte es nicht, weil diese Abwasserbehandlungsanlage schon allein deswegen nicht den Anforderungen des § 18b WHG a.F. bzw. des § 60 Abs. 1 WHG entsprach, weil die in der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14. Dezember 2005 festgesetzte Kapazität unstreitig überschritten worden ist.
  • VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 636/14

    Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz

    Die strikte Anwendung der Bestimmungen durch den Beklagten hätte durch den Kläger vorausgesehen werden können, so dass auch nicht etwa gegen das Übermaßverbot durch die Anwendung der Erhöhungsregelungen verstoßen wurde (hierzu auch VG Halle (Saale), Urteil vom 25. März 2014 - 4 A 16/11 juris).
  • VG Magdeburg, 09.09.2014 - 9 A 16/13

    Anforderungen an das Betreiben einer Abwasseranlage

    Denn es genügt nicht, dass die Anlage grundsätzlich ausreichend dimensioniert ist und den (allgemeinen) Beschaffenheitsanforderungen (an belüfteten Teichkläranlagen) entspricht, während hinsichtlich des Betriebes keine Anforderungen erfüllt sein müssen (VG B-Stadt (Saale), Urteil vom 25.03.2014 - 4 A 16/11 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht