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   VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01   

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VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01 (https://dejure.org/2003,32188)
VG Halle, Entscheidung vom 26.06.2003 - 2 A 381/01 (https://dejure.org/2003,32188)
VG Halle, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 2 A 381/01 (https://dejure.org/2003,32188)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Abstandsfläche;

    Auszug aus VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Denn nach der Rechtsprechung des OVG Thüringen (Beschl. v. 15. Mai 1996 - AZ.: 1 EO 423/95 - NVwZ 1997, 304) - der sich die Kammer insoweit anschließt - sind für die Einhaltung der Abstandflächen auf dem Baugrundstück die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind; darauf, ob dieser Grenzverlauf - was der Kläger öffentlich-rechtlich bestreitet - den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen entspricht, kommt es hingegen grundsätzlich nicht an.

    Bis zu einer zivilrechtlichen Klärung sind die vom Kläger geltend gemachten Zweifel an der Übereinstimmung des katastermäßig ausgewiesenen Grenzverlaufs mit den Eigentumsverhältnissen demnach unbeachtlich (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 15. Mai 1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden

    Auszug aus VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Der vom Großen Senat des Bayerischen VGH (Beschl. v. 17. April 2000 - Gr. S. 1/1999 - DÖV 2000, 830) vertretenen gegenteiligen Auffassung schließt sich die Kammer nicht an.

    Denn eine Einschränkung dahingehend, dass § 6 Abs. 6 S. 1 BauO LSA nur dann gelte, wenn an den übrigen zwei Außenwänden die volle Abstandfläche von - in der Regel - 0, 8 H eingehalten werde (vgl. Großer Senat des Bayerischen VGH, Beschl. v. 17. April 2000, a.a.O.) lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.

  • VGH Hessen, 11.05.1988 - 4 TG 3492/87

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich: Beurteilung der Zulässigkeit; Gebot der

    Auszug aus VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Derartige Auswirkungen können insbesondere darin liegen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse in Folge des erhöhten Nutzungsmaßes nicht mehr gewahrt sind der Gebietscharakter zu Lasten der Nachbargrundstücke deutlich verändert wird oder Unruhe in die Erholungsflächen des Nachbargrundstücks hineingetragen wird (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 11. Mai 1988 - 4 TG 3492/84 - BauR 1989, 66).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Januar 1999 ( 4 B 128.98 - DVBl. 1999, 786) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach den Belangen ausreichender Besonnung und Belichtung regelmäßig durch die landesrechtlichen Vorschriften über Abstandflächen Rechnung getragen werde (vgl. Beschl. v. 22.November 1984 - 4 B 244.84 - BRS 42 Nr. 306).
  • BVerwG, 06.09.2000 - 4 B 59.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob es einen Rechtsmissbrauch darstellt, wenn

    Auszug aus VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. September 2000 ( Az.: 4 B 59.00 ) zurück.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Januar 1999 ( 4 B 128.98 - DVBl. 1999, 786) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach den Belangen ausreichender Besonnung und Belichtung regelmäßig durch die landesrechtlichen Vorschriften über Abstandflächen Rechnung getragen werde (vgl. Beschl. v. 22.November 1984 - 4 B 244.84 - BRS 42 Nr. 306).
  • VG Halle, 09.12.1997 - 2 A 168/95
    Auszug aus VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Nachdem der Kläger hiergegen erfolglos Klage erhoben hatte (Urt. der Kammer v. 9. Dezember 1997 - Az.: 2 A 168/95), änderte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 16. März 2000 (Az.: A 2 S 43/98) das erstinstanzliche Urteil der Kammer und hob die Baugenehmigung mit der Begründung auf, das Vorhaben verletze abstandrechtliche Bestimmungen.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Das im Begriff des "Einfügens" im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene objektiv - rechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat nachbarschützenden Charakter (nur), soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auch auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - BRS 38 Nr. 186).
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