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   VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08   

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https://dejure.org/2010,32396
VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08 (https://dejure.org/2010,32396)
VG Halle, Entscheidung vom 26.08.2010 - 3 A 257/08 (https://dejure.org/2010,32396)
VG Halle, Entscheidung vom 26. August 2010 - 3 A 257/08 (https://dejure.org/2010,32396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 39 Abs 1 BBergG, § 40 Abs 1 BBergG, § 48 Abs 2 BBergG, § 55 BBergG, § 42 Abs 2 VwGO
    Anfechtung eines bergrechtlichen Aufsuchungsbetriebsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Klagebefugnis im Falle der Zulassung eines Aufsuchungsbetriebsplans bzgl. der Bohrungen nach Bodenschätzen; Stützen der Klagebefugnis auf Art. 14 Abs. 1 GG bei Errichtung eines Beobachtungspegels auf einem bergbaulichen Grundstück; Herleitung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Hartsteinlagerstätte Niemberg/Brachstedt darf erkundet werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 09.02.2004 - 4 B 466/03
    Auszug aus VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08
    Denn der Aufsuchungsbetriebsplan der Beigeladenen besitzt nach Inhalt und Zweck keine Bindungswirkung für die Entscheidung über die Zulassung nachfolgender Betriebspläne, ohne die die Beigeladene ihr Vorhaben nicht durchführen kann (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 09. Februar 2004 - 4 B 466/03 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 102.94

    Bergrechtliche Betriebsplanzulassung - Drittbetroffene Gemeinde - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08
    Die die Voraussetzungen für die Zulassung von Betriebsplänen regelnden Vorschriften der §§ 55 und 48 Abs. 2 BBergG vermitteln jedoch im Hinblick auf die gemeindliche Planungshoheit allenfalls dann eine drittschützende Wirkung und damit eine wehrfähige Position gegenüber der Ausführung von Vorhaben Dritter auf dem Gemeindegebiet, wenn durch das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung gestört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung entzogen oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juli 1994 - 4 B 102/94 -, DVBl 1994, 1152).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 1993 - 3 B 113/92 -, NJW 1993, 3002; Urt. v. 13. Juli 1973 - 7 C 6/72 -, BVerwGE 44, 1).
  • BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 113.92

    Arzneimittelgesetz - Handlungsfreiheit - Grundrechtsverletzung - Arzneimittel

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 1993 - 3 B 113/92 -, NJW 1993, 3002; Urt. v. 13. Juli 1973 - 7 C 6/72 -, BVerwGE 44, 1).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08
    Drittschutz vermitteln dabei nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm für die Behörde auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren Personenkreises dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1989, - 4 C 36/85 -, BVerwGE 81, 329).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08
    Sie betrifft das Recht der Gemeinde, die Bodennutzung in ihrem Gebiet in eigener Verantwortung zu planen und zu regeln und so die künftige Entwicklung des Gemeindegebiets im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich nach eigenen Vorstellungen zu steuern und zu gestalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07. Oktober 1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298).
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