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   VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 3585/2003   

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https://dejure.org/2003,18086
VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 3585/2003 (https://dejure.org/2003,18086)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2003 - 19 K 3585/2003 (https://dejure.org/2003,18086)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 19 K 3585/2003 (https://dejure.org/2003,18086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Offshore-Windenergieparks in der Nordsee; Bestimmung der örtlichen Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten im Bereich des Festlandsockels; Anforderungen an die Klagebefugnis einer Gemeinde; Verletzung des Rechts auf gemeindliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9

    Dagegen spricht schon, dass der Klägerin als Inselgemeinde kein Recht auf uneingeschränkte und zeitlich unbegrenzte Freihaltung der von ihr aus einsehbaren Seeflächen von technischen Anlagen zusteht (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - juris).

    Zum einen wäre eine verringerte Anzahl an Touristen nur eine mittelbare Auswirkung des Windparks, die der Klägerin kein Abwehrrecht vermitteln kann (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - juris; ähnlich VG Greifswald, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 5 B 961/06 - V.n.b.).

    Eine Erhöhung des Unfallrisikos ist dem Windpark nicht zurechenbar (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - juris).

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2653/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid für die Errichtung

    Dagegen spricht schon, dass der Klägerin als Inselgemeinde kein Recht auf uneingeschränkte und zeitlich unbegrenzte Freihaltung der von ihr aus einsehbaren Seeflächen von technischen Anlagen zusteht (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - juris).

    Zum einen wäre eine verringerte Anzahl an Touristen nur eine mittelbare Auswirkung des Windparks, die der Klägerin kein Abwehrrecht vermitteln kann (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - juris).

    Eine Erhöhung des Unfallrisikos ist dem Windpark nicht zurechenbar (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 26.04.2018 - 327 O 479/16

    Unterlassungs- und Annexansprüche wegen Patentverletzung: Anbieten von Produkten

    Solche Erstreckungsklauseln werden im Übrigen nicht nur von der Rechtsprechung (VG Hamburg NordÖR 2004, 165, bestätigt durch OVG Hamburg NVwZ 2005, 347 sowie Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 12.11.2009, 2 BvR 2034/04, juris), sondern auch vom Gesetzgeber für erforderlich gehalten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2019 - 3 KM 83/17

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Antrag eines Ostseeheilbades

    Die Antragstellerin hat kein Recht auf völlige Freihaltung der sie umgebenden Meeresflächen von baulichen Anlagen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.09.2010 - 12 LA 18/09 -, juris Rn. 6; VG Hamburg, Urt. v. 01.12.2003 - 19 K 3585/03 -, juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2010 - 12 LA 18/09

    Zulässigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für den Betrieb von

    Entgegen der Auffassung der Klägerin widerspricht diese in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. neben dem vom VG zit. Beschl. d. OVG Hamburg v. 15.9.2004 - 1 Bf 128/04 -, NVwZ 2005, 347, auch: VG Hamburg, Urt. v. 1.12.2003 - 19 K 3585/03 -, NuR 2004, 547) und der Literatur (vgl. Gatz, a. a. O., S. 245; Palme/Schumacher, a. a. O., S. 775; Fest, a. a. O., S. 465) stehende Einschätzung nicht der Entscheidung des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 27. April 2001 (- 1 L 3065/00 -, juris).
  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

    Auch der Zweck und systematische Zusammenhang der Vorschrift mit dem Seerechtsübereinkommen sprechen dafür, dass § 3 SeeAnlV allein öffentliche Belange und nicht den Schutz von Individualinteressen im Blick hat (so auch VG Hamburg, Urt. v. 1.12.2003, -19 K 3585/2003 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 01.12.1982 zu Art. 2 Abs. 2 Einbringungsgesetz, BVerwGE 66 S. 307, 308 f.).

    Wie bereits die Vielzahl der hierfür geänderten Gesetze demonstriert, ist seinerzeit das bestehende bundesrechtliche Instrumentarium vollständig auf seine Änderungsbedürftigkeit hin untersucht und sodann ein ganzes Gesetzespaket in der Vorstellung verabschiedet worden, das Seerechtsübereinkommen hiermit lückenlos in das innerdeutsche Recht umgesetzt zu haben (ebenso VG Hamburg, Urt. v. 1.12.2003, a.a.O unter Hinweis auf die Begründung im Gesetzentwurf, BT-Drucks. 13/193 S. 13 f.).

  • LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15

    Patentverletzungsverfahren: Patentschutz in der "Ausschließlichen

    Vielmehr ist insoweit grundsätzlich eine Erstreckungsklausel notwendig (so ausdrücklich VG Hamburg, Urt. v. 1. Dezember 2003, Az.: 19 K 3585/03 zum Raumordnungsgesetz).
  • VG Hamburg, 19.06.2009 - 19 K 1782/08

    Seeanlagenverordnung; Offshore-Anlage; Konkurrent; Prioritätsregelung

    Die genannten Schutzgüter sind solche der Allgemeinheit (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.09.2004, 1 Bf 128/04; Beschl. v. 30.09.2004, 1 Bf 162/04; VG Hamburg, Beschl. v. 01.12.2003, 19 K 3585/03; Urt. v. 01.12.2003, 19 K 2474/03 - jeweils zit. nach juris; Keller, Das Planungs- und Zulassungsregime für Offshore-Windenergieanlagen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone, 2006, S. 248 f.).
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