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   VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09   

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https://dejure.org/2011,35674
VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09 (https://dejure.org/2011,35674)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2011 - 4 A 232/09 (https://dejure.org/2011,35674)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 4 A 232/09 (https://dejure.org/2011,35674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Gambia; Genitalverstümmelung

  • Justiz Hamburg

    § 30 Abs 3 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 AufenthG 2004
    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Gambia; Genitalverstümmelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93

    Drittstaatenregelung - Nach dem 30.6.1993 ins Bundesgebiet eingereist - Anordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Denn ein Asylantrag darf nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen sowohl des Art. 16a GG als auch des § 60 Abs. 1 AufenthG offensichtlich nicht vorliegen (vgl. zum damaligen § 51 AuslG: BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160).

    Denn ein Asylantrag insgesamt (vgl. § 13 AsylVfG) darf nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn auch die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG offensichtlich nicht vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160; s.o. III.).

    Denn ein Asylantrag ist nur dann offensichtlich unbegründet, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft jeweils offensichtlich nicht vorliegen (vgl. § 30 Abs. 1 AsylVfG und zum damaligen § 51 AuslG: BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160).

  • VG Braunschweig, 03.03.2008 - 6 A 141/05

    Anfechtung; isolierte Anfechtung; offensichtlich unbegründet;

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Dieser Antrag ist jedoch (als "Minus") von seinem auf die Aufhebung des angegriffenen Bescheides gerichteten Antrag umfasst, mit dem der Kläger erkennbar alle aus diesem Bescheid für ihn resultierenden nachteiligen Rechtsfolgen beseitigen will (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 3.3.2008, 6 A 141/05, juris, m.w.N.).

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist es hingegen unerheblich, ob das Verwaltungsgericht die Klage als offensichtlich unbegründet oder ohne Qualifizierung abweist (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 3.3.2008, 6 A 141/05, juris, m.w.N.; VG Schleswig, Urt. v. 4.1.2007, 14 A 66/06, juris).

    Dass der Bescheid außerdem noch § 30 Abs. 1 AsylVfG als Rechtsgrundlage benennt, ist dann unerheblich (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 3.3.2008, 6 A 141/05, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Es muss offen zutage liegen, dass keine politische Verfolgung vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 2.5.1984, 2 BvR 1413/83, juris).
  • BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1791/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren -

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Nur mittelbar mit dem eigentlichen Verfolgungstatbestand zusammenhängender, widersprüchlicher Vortrag rechtfertigt nicht den Schluss auf die Unglaubwürdigkeit des Vorbringens in seinem Kern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.8.1993, 2 BvR 1791/93; VG Ansbach, Beschl. v. 11.8.1994, AN 13 S 94.42217, jeweils in juris).
  • BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Ein Vorbringen entspricht offenkundig nicht den Tatsachen, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschl. v. 5.2.1993, 2 BvR 1294/92, juris).
  • VG Ansbach, 11.08.1994 - AN 13 S 94.42217
    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Nur mittelbar mit dem eigentlichen Verfolgungstatbestand zusammenhängender, widersprüchlicher Vortrag rechtfertigt nicht den Schluss auf die Unglaubwürdigkeit des Vorbringens in seinem Kern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.8.1993, 2 BvR 1791/93; VG Ansbach, Beschl. v. 11.8.1994, AN 13 S 94.42217, jeweils in juris).
  • VG Schleswig, 04.01.2007 - 14 A 66/06

    Es besteht in Asylverfahren ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist es hingegen unerheblich, ob das Verwaltungsgericht die Klage als offensichtlich unbegründet oder ohne Qualifizierung abweist (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 3.3.2008, 6 A 141/05, juris, m.w.N.; VG Schleswig, Urt. v. 4.1.2007, 14 A 66/06, juris).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Ist er unverfolgt ausgereist, ist Schutz nur dann zu gewähren, wenn ihm im Fall der Rückkehr eine Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1977, I C 33.71, juris, ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Eine Verfolgung ist politisch, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an die genannten Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung ausgrenzen (BVerwG, Beschl. v. 10.7.1989, 2 BvR 502/86 u.a., juris).
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09
    Aufgrund dieser gesetzlichen Sperre für die Erteilung von Aufenthaltstiteln stellt die Ablehnung des Asylantrags nach § 30 Abs. 3 AsylVfG eine eigenständige nachteilige Rechtsfolge dar, die nur mit der gerichtlichen Aufhebung des Offensichtlichkeitsurteils - soweit es auf § 30 Abs. 3 AsylVfG gestützt wird - abgewendet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2006, 1 C 10/06, juris).
  • VG Sigmaringen, 23.04.2014 - A 1 K 1148/13

    Gruppenverfolgung der Roma in Serbien; Ausreisefreiheit der Roma

    Aufgrund dieser gesetzlichen Sperre für die Erteilung von Aufenthaltstiteln stellt die Ablehnung des Asylantrags nach § 30 Abs. 3 AsylVfG eine eigenständige nachteilige Rechtsfolge dar, die nur mit der gerichtlichen Aufhebung des Offensichtlichkeitsurteils - soweit es auf § 30 Abs. 3 AsylVfG gestützt wird - abgewendet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.2006 - 1 C 10.06 - Juris; VG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011 - 4 A 232/09 -, Juris; Fuerst, Rechtsschutz gegen offensichtlich unbegründete Asylanträge, NVwZ 2012, 213, 215).

    Dass der Offensichtlichkeitsausspruch im Bescheid vom 21.03.2013 außerdem noch auf § 30 Abs. 1 AsylVfG gestützt ist, ist somit unerheblich (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 03.03.2008 - 6 A 141/05 - VG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011 - 4 A 232/09 -, beide in Juris; a.A. Dienelt, Der besondere Versagungsgrund des § 10 III 2 AufenthG bei als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylanträgen, ZAR 2005, 120, 121: keine Sperrwirkung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, wenn das Bundesamt die Ablehnung sowohl auf § 30 Abs. 1 als auch auf § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG gestützt hat).

    Nur mittelbar mit dem eigentlichen Verfolgungstatbestand zusammenhängender widersprüchlicher Vortrag rechtfertigt nicht den Schluss auf die Unglaubwürdigkeit des Vorbringens in seinem Kern (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011 - 4 A 232/09 -, Juris, m.w.N.; Wolff in Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, 2008, § 30 AsylVfG, RdNr. 22).

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