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   VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08   

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VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08 (https://dejure.org/2009,31265)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2009 - 20 K 2787/08 (https://dejure.org/2009,31265)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 20 K 2787/08 (https://dejure.org/2009,31265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in der vorigen Stand; Postlaufzeit; Einschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 04.11.2008 - 2 Ws 328/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; öffentliche Zustellung; Aushang;

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    3. Der - nach Auffassung der Kammer unzutreffende - Grundsatz, ein Absender könne darauf vertrauen, eine normale Postsendung gehe bereits einen Tag nach der Aufgabe bei dem Empfänger ein, gilt für die besondere Versendungsform des Einschreibens nicht (vgl. KG, Beschl. v. 10.05.2005, NStZ-RR 2006, 142; OLG Hamm, Beschl. v. 4.11.2008, 2 Ws 328/08, juris).

    Die Laufzeit eines Einschreibebriefes muss dabei wegen der mit seiner Beförderung verbundenen Kontrollen bei der Aufgabe und der Zustellung regelmäßig länger sein als die eines gewöhnlichen Briefes (vgl. KG, Beschl. v. 10.05.2005, NStZ-RR 2006, 142; OLG Hamm, Beschl. v. 4.11.2008, 2 Ws 328/08, juris).

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    Insbesondere der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 13.05.2004, NJW-RR 2004, 1217; ihm folgend: BFH, Beschl. v. 8.05.2006, BFH/NV 2006, 1504; im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung BSG, Beschl. v. 11.11.2003, B 2 U 293/03 B, juris: "ohne weiteres") geht insoweit nach Wegfall des Beförderungsmonopols für Briefe unter Auswertung der normativen Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) an die konkurrierenden Postunternehmen von Folgendem aus:.

    Auch dieser Ausführungen hätte es nicht bedurft, wenn bereits mangels besonderer Anhaltspunkte wie Poststreiks, besonderen Witterungsbedingungen usw. nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung von einer regelmäßigen Postlaufzeit von nur einem Werktag auszugehen gewesen wäre (in diesem Sinne aber BGH, Beschl. v. 13.05.2004, NJW-RR 2004, 1217; Beschl. v. 20.05.2009, IV ZB 2/08, juris).

  • BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    An dieser Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht auch unter Berücksichtigung von Übermittlungsmöglichkeiten per Eilboten, Telegramm oder Telefax (BVerfG a.a.O.) und nach Liberalisierung des deutschen Postmarkts festgehalten (Beschl. v. 22.09.2000, NJW 2001, 744).

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 22.09.2000, NJW 2001, 744) hat zwar die Entscheidung des Instanzgerichts, welches von einem Einwurf des Schreibens am Freitag, dem 28.01.2000, ausging und über eine Auskunft der Deutschen Post AG über die gewöhnlichen Postlaufzeiten verfügte, beanstandet, keine Widereinsetzung bei einem tatsächlichen Eingang am Dienstag, dem 1.02.2000, zu gewähren.

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    Aus den normativen Vorgaben von § 2 Nr. 3 Satz 1 PUDLV kann entgegen der teilweise in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretenen Auffassung (vgl. Beschl. v. 20.05.2009, IV ZB 2/08, juris) nicht der Schluss gezogen werden, der Versender eines Schriftstücks könne bei Aufgabe zur Post einen Werktag vor Fristablauf auf den rechtzeitigen Eingang beim Empfänger vertrauen.

    Auch dieser Ausführungen hätte es nicht bedurft, wenn bereits mangels besonderer Anhaltspunkte wie Poststreiks, besonderen Witterungsbedingungen usw. nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung von einer regelmäßigen Postlaufzeit von nur einem Werktag auszugehen gewesen wäre (in diesem Sinne aber BGH, Beschl. v. 13.05.2004, NJW-RR 2004, 1217; Beschl. v. 20.05.2009, IV ZB 2/08, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - L 6 P 39/04

    Pflegeversicherung

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    Danach kann nämlich jeder fünfte Brief sein Ziel erst zu einem späteren Zeitpunkt erreichen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.01.2005, L 6 P 39/04, juris).

    Diese Auffassung kann - ausgehend von einer Quote von 80 % - nicht überzeugen, weil immerhin jeder fünfte Brief nicht fristgerecht eingehen würde (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.01.2005, L 6 P 39/04, juris).

  • BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht, zunächst unter Verweis auf das gesetzliche Monopol der Deutschen Bundespost, wiederholt entschieden, im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dürften dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. Beschl. v. 28.03.1994, NJW 1994, 1854 m.w.N.).

    Folglich hat das Bundesverfassungsgericht ungeachtet seines ursprünglichen Standpunktes, auch bei einer Einlieferung bei der Post am vorletzten Tag der Frist seien keine besonderen Vorkehrungen veranlasst (vgl. Beschl. v. 28.03.1994, NJW 1994, 1854 m.w.N.), nicht die Annahme des Landgerichts unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in Zweifel gezogen, ein aufgegebener Brief erreiche den Empfänger regelmäßig am nächsten oder übernächsten Zustelltag , d.h. fallbezogen "spätestens am Montag".

  • BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05

    Wiedereinsetzung; Auslieferungszeitpunkt von Postsendungen

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    Insbesondere der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 13.05.2004, NJW-RR 2004, 1217; ihm folgend: BFH, Beschl. v. 8.05.2006, BFH/NV 2006, 1504; im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung BSG, Beschl. v. 11.11.2003, B 2 U 293/03 B, juris: "ohne weiteres") geht insoweit nach Wegfall des Beförderungsmonopols für Briefe unter Auswertung der normativen Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) an die konkurrierenden Postunternehmen von Folgendem aus:.
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 9.06

    Lizenz; Beförderungslizenz; Exklusivlizenz; Briefsendung; Briefbeförderung;

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    Selbst an einem solchen Ablieferungstermin fehlt es bei einem Brief, bei dem das Versendungsentgelt vorab und ohne Rücksicht darauf fällig wird, ob und wann die Sendung ihren Empfänger erreicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2007, NVwZ 2007, 1324).
  • BGH, 15.01.2008 - XI ZB 11/07

    Frist für die beantragende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    Gleichlautend formuliert der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 15.01.2008, NJW 2008, 1164), dass "angesichts der regelmäßigen Brieflaufzeiten" der Prozessbevollmächtigte "darauf vertrauen" dürfe, die Berufungsbegründung werde bei Aufgabe zur Post am Freitag am Sonnabend, "spätestens aber am Montag", bei Gericht eingehen.
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 293/03 B

    Versäumung der Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren, Glaubhaftmachung

    Auszug aus VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08
    Insbesondere der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 13.05.2004, NJW-RR 2004, 1217; ihm folgend: BFH, Beschl. v. 8.05.2006, BFH/NV 2006, 1504; im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung BSG, Beschl. v. 11.11.2003, B 2 U 293/03 B, juris: "ohne weiteres") geht insoweit nach Wegfall des Beförderungsmonopols für Briefe unter Auswertung der normativen Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) an die konkurrierenden Postunternehmen von Folgendem aus:.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 4 PA 205/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versendung eines Schriftsatzes

    Der Rechtsschutzsuchende muss dann die Postsendung entweder entsprechend früher aufgeben oder - wenn er dies versäumt hat - eine Versendungsart wählen, die unter normalen postalischen Verhältnissen gewährleistet, dass die Postsendung noch innerhalb der offenen Frist bei dem Gericht eingehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1966 - III C 249.64 -, DVBl. 1966, 692, Beschl. v. 11.5.1976 - III B 15.76 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 92 u. Beschl. v. 6.10.1995 - 7 B 163.95 -, NJW 1996, 409; Bay. VGH, Urt. v. 20.2.1974 - Nr. 258 II 73 -, BayVBl. 1974, 681; OVG NRW, Beschl. v. 5.3.1996 - 24 B 3509/95 -, OVGE MüLü 45, 261 = NJW 1996, 2809; KG Berlin, Beschl. v. 10.5.2005 - 3 Ws 186/05 -, NStZ-RR 2006, 142; OLG Hamm, Beschl. v. 4.11.2008 - 2 Ws 328/08 - VG Hamburg, Urt. v. 4.6.2009 - 20 K 2787/08 - Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 32. EL 2016, § 60 Rn. 40; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 60 Rn. 17; a. A. LSG NRW, Beschl. v. 9.7.2012 - L 19 AS 1725/11 NZB - u. v. 12.4.2017 - L 8 R 488/16 B -).
  • VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09
    Ein Beteiligter darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden, selbst dann, wenn - etwa vor Feiertagen - allgemein mit erhöhtem Postaufkommen zu rechnen ist (BGH, Beschl. v. 20. Mai 2009 - IV ZB 2.08 - juris Rn. 8; vgl. aber auch - so auch bei einer Einlieferung per Einschreiben am Sonnabend und einem Fristablauf am Montag: LAG Köln, Urt. v. 08. November 2011 - 11 Sa 1410/09 - juris und LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. Dezember 2010 - L 8 SO 16.10 - juris; a. A. für diesen Fall: VG Hamburg, Urt. v. 04. Juni 2009 - 20 K 2787/08).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 3 M 46.16

    Verschulden bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Frage, ob der Klägerin als Verschulden in eigenen Angelegenheiten vorgehalten werden darf, mit der Aufgabe der Sendung erst einen Werktag vor dem Ablauf der Klagefrist wissentlich das Risiko eingegangen zu sein, dass die Einschreibsendung verspätet beim Verwaltungsgericht eintraf, lässt sich bei Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung nicht ohne weiteres mit dem vom Verwaltungsgericht angenommenen eindeutigen Ergebnis beantworten (vgl. z.B. VG Hamburg, Urteil vom 4. Juni 2009 - 20 K 2787/08 - juris Rn. 15 ff. einerseits und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 19 AS 1725/11 NZB - juris Rn. 9 ff. andererseits, jeweils m.w.N.).
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