Rechtsprechung
   VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,54017
VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10 (https://dejure.org/2010,54017)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.2010 - 4 E 1981/10 (https://dejure.org/2010,54017)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 2010 - 4 E 1981/10 (https://dejure.org/2010,54017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,54017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Vorwirkung Art 6 Abs 1 GG

  • Justiz Hamburg

    Art 6 Abs 1 GG, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG
    Vorläufiger Abschiebungsschutz bei bevorstehender Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Fall der Ehe zwischen einem Ausländer und einer Deutschen entschieden, dass der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG, vornehmlich dem Schutz des deutschen Staatsangehörigen dient (BVerwG, Urt. v. 20.5.1980, BVerwGE 60, 126).

    Die Gründe, die den Ehegatten zur Fortführung der ehelichen und familiären Gemeinschaft bestimmen, sind für die Ausländerbehörde regelmäßig ohne Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 20.5.1980, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 3 Bs 209/09

    Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung wegen Vaterschaft

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10
    Nach gefestigter oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung führt die bevorstehende Vaterschaft eines Ausländers zur Vorwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG, und damit zu einem vorläufigen Abschiebungsschutz, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen gegeben sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, InfAuslR 2009, 16; Beschl. v. 10.12.2009, 3 Bs 209/09, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 2.10.2009, 3 B 482/09, juris): Erstens muss der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkannt haben und beide müssen bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen.

    Zweitens darf dem Ausländer eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht mehr zumutbar sein, weil nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit einer Rückkehr des ausländischen Vaters vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden könnte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, a.a.O.; Beschl. v. 10.12.2009, a.a.O.; OVG Bautzen, Beschl. v. 2.10.2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10
    Nach gefestigter oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung führt die bevorstehende Vaterschaft eines Ausländers zur Vorwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG, und damit zu einem vorläufigen Abschiebungsschutz, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen gegeben sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, InfAuslR 2009, 16; Beschl. v. 10.12.2009, 3 Bs 209/09, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 2.10.2009, 3 B 482/09, juris): Erstens muss der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkannt haben und beide müssen bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen.

    Zweitens darf dem Ausländer eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht mehr zumutbar sein, weil nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit einer Rückkehr des ausländischen Vaters vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden könnte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, a.a.O.; Beschl. v. 10.12.2009, a.a.O.; OVG Bautzen, Beschl. v. 2.10.2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10
    Für den Grundrechtsschutz aus Art. 6 Abs. 1 GG kommt es vielmehr darauf an, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft in Form der häuslichen Gemeinschaft besteht (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76, 1, 42 f.; Beschl. v. 22.12.2003, NVwZ 2004, 606; Beschl. v. 23.1.2006, NVwZ 2006, 682).
  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10
    Für den Grundrechtsschutz aus Art. 6 Abs. 1 GG kommt es vielmehr darauf an, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft in Form der häuslichen Gemeinschaft besteht (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76, 1, 42 f.; Beschl. v. 22.12.2003, NVwZ 2004, 606; Beschl. v. 23.1.2006, NVwZ 2006, 682).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 8 ME 159/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung hinsichtlich des Schutzes von Ehe und Familie

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10
    c) Dem rechtlichen Abschiebungshindernis in Form der Vorwirkung des Grundrechtsschutzes gemäß Art. 6 Abs. 1 GG stehen auch keine überwiegenden Gründe des Allgemeinwohls für eine Abschiebung, etwa die Begehung schwerer Straftaten durch den Ausländer (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2010, 8 ME 159/10, juris), entgegen.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10
    Für den Grundrechtsschutz aus Art. 6 Abs. 1 GG kommt es vielmehr darauf an, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft in Form der häuslichen Gemeinschaft besteht (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76, 1, 42 f.; Beschl. v. 22.12.2003, NVwZ 2004, 606; Beschl. v. 23.1.2006, NVwZ 2006, 682).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht