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   VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05   

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VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05 (https://dejure.org/2005,40152)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2005 - 21 E 878/05 (https://dejure.org/2005,40152)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2005 - 21 E 878/05 (https://dejure.org/2005,40152)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

    Auszug aus VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 ff.) kommt es für das Wirksamwerden - und damit, im Interesse der Rechtssicherheit, auch für den Lauf der Rechtsbehelfsfrist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 31.3. 1999, NJW 1999, 2057 ff., offengelassen von OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8. 1999, NordÖR 1999, 445 und Urt. v. 11.2. 2002, NordÖR 2002, 469, 471) - nur auf die allgemeine Kenntnisnahmemöglichkeit, die mit der Aufstellung verbunden ist, an.

    Dabei kann dahinstehen, inwieweit grundsätzlich dem von ihm angeführten Urteil des VGH Kassel vom 31.3.1999 (NJW 1999, 2057 ff.) zu folgen ist.

  • OVG Hamburg, 07.12.1999 - 3 Bf 51/96

    Anforderungen an das Bestehen einer Gefahrenlage zur Rechtfertigung von

    Auszug aus VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05
    Insoweit ist schon grundsätzlich zu beachten, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.1. 1993, BVerwGE 92, 32, 35) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 7.12.1999, 3 Bf 51/96) sowie weiterer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 16.1. 1990, NJW 1990, 3290, BayVGH, Beschl. v. 21.10.1998, BayVBI. 1999, 594, 596) bei der gerichtlichen Überprüfung der Ermessensausübung bei Verkehrsregelungen nach § 45 StVO nur auf besonders qualifizierte Individualinteressen ankommen kann, d.h. ein bestimmtes Nutzungsinteresse nur dann überhaupt Berücksichtigung finden kann, wenn es sich von dem Interesse der Masse der Verkehrsteilnehmer an möglichst geringer Beeinträchtigung wesentlich abhebt - wie es etwa bei Anliegern der Fall sein kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 5 S 2525/89

    Abwehr einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch Anwohner einer Straße -

    Auszug aus VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05
    Insoweit ist schon grundsätzlich zu beachten, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.1. 1993, BVerwGE 92, 32, 35) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 7.12.1999, 3 Bf 51/96) sowie weiterer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 16.1. 1990, NJW 1990, 3290, BayVGH, Beschl. v. 21.10.1998, BayVBI. 1999, 594, 596) bei der gerichtlichen Überprüfung der Ermessensausübung bei Verkehrsregelungen nach § 45 StVO nur auf besonders qualifizierte Individualinteressen ankommen kann, d.h. ein bestimmtes Nutzungsinteresse nur dann überhaupt Berücksichtigung finden kann, wenn es sich von dem Interesse der Masse der Verkehrsteilnehmer an möglichst geringer Beeinträchtigung wesentlich abhebt - wie es etwa bei Anliegern der Fall sein kann.
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05
    Insoweit ist schon grundsätzlich zu beachten, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.1. 1993, BVerwGE 92, 32, 35) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 7.12.1999, 3 Bf 51/96) sowie weiterer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 16.1. 1990, NJW 1990, 3290, BayVGH, Beschl. v. 21.10.1998, BayVBI. 1999, 594, 596) bei der gerichtlichen Überprüfung der Ermessensausübung bei Verkehrsregelungen nach § 45 StVO nur auf besonders qualifizierte Individualinteressen ankommen kann, d.h. ein bestimmtes Nutzungsinteresse nur dann überhaupt Berücksichtigung finden kann, wenn es sich von dem Interesse der Masse der Verkehrsteilnehmer an möglichst geringer Beeinträchtigung wesentlich abhebt - wie es etwa bei Anliegern der Fall sein kann.
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 ff.) kommt es für das Wirksamwerden - und damit, im Interesse der Rechtssicherheit, auch für den Lauf der Rechtsbehelfsfrist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 31.3. 1999, NJW 1999, 2057 ff., offengelassen von OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8. 1999, NordÖR 1999, 445 und Urt. v. 11.2. 2002, NordÖR 2002, 469, 471) - nur auf die allgemeine Kenntnisnahmemöglichkeit, die mit der Aufstellung verbunden ist, an.
  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00

    Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der

    Auszug aus VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 ff.) kommt es für das Wirksamwerden - und damit, im Interesse der Rechtssicherheit, auch für den Lauf der Rechtsbehelfsfrist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 31.3. 1999, NJW 1999, 2057 ff., offengelassen von OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8. 1999, NordÖR 1999, 445 und Urt. v. 11.2. 2002, NordÖR 2002, 469, 471) - nur auf die allgemeine Kenntnisnahmemöglichkeit, die mit der Aufstellung verbunden ist, an.
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