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   VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16   

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VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16 (https://dejure.org/2016,50889)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 (https://dejure.org/2016,50889)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 2016 - 1 K 334/16 (https://dejure.org/2016,50889)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16
    a) Bei der Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung und allgemein bei der Bewertung der Leistungen in berufsbezogenen Prüfungen besteht ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum der Prüfer (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, juris, Rn. 52 f.; BVerwG, Urt. v. 4.5.1999, 6 C 13/98, juris, Rn. 55; VG Hamburg, Beschl. v. 21.5.2015, 2 E 2659/15, n. v.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 635 und Fn. 252 m.w.N.).

    cc) Mit der Einwendung, die Präsentation habe nicht dahingehend bewertet werden dürfen, dass sie den Kern der Aufgabenstellung verfehlt habe, rügt die Klägerin der Sache nach die Verletzung des allgemeingültigen Bewertungsmaßstabes, dass eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch gewertet werden darf (s. hierzu BVerfG, a.a.O., Rn. 57; BVerwG, Urt. v. 4.5.1999, 6 C 13/98, juris, Rn. 56; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 633).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16
    a) Bei der Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung und allgemein bei der Bewertung der Leistungen in berufsbezogenen Prüfungen besteht ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum der Prüfer (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, juris, Rn. 52 f.; BVerwG, Urt. v. 4.5.1999, 6 C 13/98, juris, Rn. 55; VG Hamburg, Beschl. v. 21.5.2015, 2 E 2659/15, n. v.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 635 und Fn. 252 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16
    Die Prüfungsaufgabe muss daher verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig sein (BVerwG, Urt. v. 9.8.1996, 6 C 3/95, juris, Rn. 40; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 396).
  • OVG Hamburg, 17.07.2008 - 3 Bf 351/07

    Streitwert einer auf die Notenverbesserung der bestandenen Staatsprüfung

    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16
    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung deshalb darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen (zu dieser Obliegenheit: BVerwG, Beschl. v. 23.12.1993, 6 B 19/93, juris, Rn. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2008, 3 Bf 351/07.Z, juris, Rn. 23) Verfahrensfehler vorliegen und die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG, a.a.O., Rn. 56; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 636).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 ME 182/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

    Auszug aus VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16
    Eine strikte rechtliche Bindung des Prüfungsausschusses an die Vorgaben des Bewertungsrasters würde dessen Beurteilungsspielraum zudem in unzulässiger Weise beschränken (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.12.2009, 5 ME 182/09, juris, Rn. 7; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 655).
  • VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19

    Einstweilige Fortführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen

    Dies ergibt sich aus dem das Prüfungsrecht beherrschenden Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (VG Hamburg, Urteil vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 - Juris Rn. 20).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung daher darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen Verfahrensfehler vorliegen oder die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (VG Hamburg, Urteil vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 - Juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.342

    (Wieder-)Begründung eines Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der

    Dies ergibt sich aus dem das Prüfungsrecht beherrschenden Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) (VG Hamburg, U.v. 6.9.2016 - 1 K 334/16 - juris Rn. 20).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung daher darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen Verfahrensfehler vorliegen oder die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (VG Hamburg, U.v. 6.9.2016 - 1 K 334/16 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis

    Dies ergibt sich aus dem das Prüfungsrecht beherrschenden Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) (VG Hamburg, U.v. 6.9.2016 - 1 K 334/16 - juris Rn. 20).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung daher darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen Verfahrensfehler vorliegen oder die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (VG Hamburg, U.v. 6.9.2016 - 1 K 334/16 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Dies ergibt sich aus dem das Prüfungsrecht beherrschenden Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (VG Hamburg, Urteil vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 - Juris Rn. 20).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung daher darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen Verfahrensfehler vorliegen oder die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (VG Hamburg, Urteil vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 - Juris Rn. 21 m.w.N.).

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