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   VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08   

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VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08 (https://dejure.org/2009,15880)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2009 - 4 E 3478/08 (https://dejure.org/2009,15880)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2009 - 4 E 3478/08 (https://dejure.org/2009,15880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Gleichheitssatz; Fristenregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bzgl. dagegen gerichteter Rechtsbehelfe; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 1b Waffengesetz (WaffG) bzgl. der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des Suspensiveffekts verwaltungsprozessualer Rechtsbehelfe (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 51, 268 ).

    Eine Verwaltungspraxis, die dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehrte, indem zum Beispiel Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erklärt würden, wäre mit der Verfassung nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ).

    Entscheidend ist vielmehr, ob dem Bürger im dargelegten Sinne ein verfassungsrechtlich ausreichender effektiver Rechtsschutz gewährt wird, mag dies auch auf andere Weise als durch (automatisch eintretende oder gerichtlich wiederhergestellte) aufschiebende Wirkung seines Rechtsbehelfs geschehen (vgl. BVerfGE 51, 268 ; 65, 1 ).".

    Damit hat sich der Gesetzgeber nicht aus Praktikabilitätsgründen zu einer Regelung nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entschlossen, sondern um bei einer regelmäßig zu Gunsten der Öffentlichkeit ausgehenden Interessenabwägung die Behörden von regelmäßigen Anordnungen der sofortigen Vollziehung zu entlasten, die nach der Konzeption des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nur im Einzelfall und nicht für bestimmte Verwaltungsakte grundsätzlich getroffen werden sollen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 13.6.1979, 1 BvR 699/77, juris).

  • VG Sigmaringen, 22.01.2009 - 8 K 819/08

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Im Rahmen der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der private Umgang mit Waffen, auch zu sportlichen Zwecken oder zur Jagd, der allgemeinen Handlungsfreiheit unterfällt, aber in seiner Bedeutung als grundrechtsrelevantes Verhalten nicht überbewertet werden darf (ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 22.1.2009, 8 K 819/08, juris).

    Das Gericht schließt sich im Hinblick auf die nach Art. 3 Abs. 1 GG zulässige Pauschalierung in § 5 Abs. 1 WaffG dem Verwaltungsgericht Sigmaringen in seinem Urteil vom 22. Januar 2009 (8 K 819/08, juris) an, das insoweit ausführt:.

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    19 Abs. 4 GG gewährleistet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluss vom 1.10.2008, 1 BvR 2466/08, juris, m.w.N.).

    Eine besondere Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Bundesverfassungsgericht für das Handeln der Exekutive im Beschluss vom 1.10.2008 (a.a.O.) statuiert:.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber nur dann verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89, 1 BvR 963/94, 1 BvR 964/94 -, juris Rn. 63 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 11 ME 373/07

    Frage einer Befreiung von Waffenscheininhabern und Jagdscheininhabern vom

    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Die Grenze zieht das Gericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 12.11.2007, 11 ME 373/07, juris) im Hauptsacheverfahren bei 25.000,- EUR, dem fünffachen Auffangwert (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 22.9.2005 - 20 A 3723/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 5 S 1899/03

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache bei Jagdschein; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Der Gesetzgeber sieht dabei den Fall der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Recht als so schwerwiegend an, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen für die Dauer von zehn Jahren nach Rechtskraft der Verurteilung ausgeschlossen ist (vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 54; BVerwG vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff; BayVGH, Beschluss vom 21.11.2008, 21 ZB 08.1118, juris; OVG NW, Beschluss vom 24.5.2006, 6 C 24/06, juris; VGH Bad.-Wü., Beschluss vom 25.9.2005, 5 S 1899/03, juris).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Auch wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehungen schädigt, weckt in seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. April 1992, a.a.O., S. 49; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64 S. 53)" (Urteil vom 16.10.1995, 1 C 32/94, juris; ebenso jüngst im Beschluss vom 21.7.2008, 3 B 12/08).
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 21 ZB 08.1118

    Keine grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Der Gesetzgeber sieht dabei den Fall der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Recht als so schwerwiegend an, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen für die Dauer von zehn Jahren nach Rechtskraft der Verurteilung ausgeschlossen ist (vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 54; BVerwG vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff; BayVGH, Beschluss vom 21.11.2008, 21 ZB 08.1118, juris; OVG NW, Beschluss vom 24.5.2006, 6 C 24/06, juris; VGH Bad.-Wü., Beschluss vom 25.9.2005, 5 S 1899/03, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 20 A 3723/04
    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Die Grenze zieht das Gericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 12.11.2007, 11 ME 373/07, juris) im Hauptsacheverfahren bei 25.000,- EUR, dem fünffachen Auffangwert (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 22.9.2005 - 20 A 3723/04 -, juris).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
    Der Gesetzgeber sieht dabei den Fall der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Recht als so schwerwiegend an, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen für die Dauer von zehn Jahren nach Rechtskraft der Verurteilung ausgeschlossen ist (vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 54; BVerwG vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff; BayVGH, Beschluss vom 21.11.2008, 21 ZB 08.1118, juris; OVG NW, Beschluss vom 24.5.2006, 6 C 24/06, juris; VGH Bad.-Wü., Beschluss vom 25.9.2005, 5 S 1899/03, juris).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Vorliegen des Merkmals der "Unzuverlässigkeit" i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • VGH Bayern, 22.09.2006 - 19 CS 06.2416
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 152/09

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 114/06

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

  • VG Saarlouis, 15.12.2009 - 1 K 50/09

    Zwingender Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG

    Das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 07.04.2009 - 4 E 3478/08 - juris) hat im gleichen Zusammenhang, unter anderem auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (a.a.O.) ausdrücklich Bezug nehmend, entschieden, es sei keineswegs gleichheitswidrig, wenn der Gesetzgeber im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 b Waffengesetz verschiedene Straftäter - etwa Wirtschaftsstraftäter und Gewaltverbrecher - nicht unterschiedlich behandele und beide zwingend im waffenrechtlichen Sinne für unzuverlässig halte, wenn sie wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden seien.

    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 07.04.2009 - 4 E 3478/08, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.07.2008 a.a.O., unter anderem ausgeführt, das Maß einer strafgerichtlichen Verurteilung stelle ein zulässiges, sachlich begründetes Differenzierungskriterium für die Beurteilung der Rechtstreue eines Bürgers dar.

    Insoweit kann jedenfalls in der Regel von einem einheitlichen Interesse des betroffenen Erlaubnisinhabers an dem Fortbestand seiner Waffenbesitzkarten und dem Erhalt des Besitzes der darin eingetragenen Waffen ausgegangen werden (vgl. hierzu VG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2009 a.a.O.).

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 152/09

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach rechtskräftiger Verurteilung wegen

    Mit Beschluss vom 7. April 2009, Aktenzeichen 4 E 3478/08, hat das Gericht den am 23. Dezember 2008 eingegangenen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 31. Oktober 2008 abgelehnt.

    Das Gericht hält insoweit auch im Hauptsacheverfahren an den Gründen im Beschluss vom 7. April 2009 (4 E 3478/08) fest.

    Auch insoweit bleibt es nach wie vor bei den Ausführungen der Kammer in der Eilentscheidung vom 7. April 2009 (4 E 3478/08):.

  • VG München, 06.02.2012 - M 7 S 11.3807

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; unzulässig wegen

    Die Regelung des § 45 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG begegnet - insbesondere im Hinblick auf die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG - auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - Rz 34 ff. u. B. v. 27. März 2007 - 6 B 108/06 - Rz 9 ff. zu § 5 Abs. 2 WaffG; VG Hamburg, U. v. 24 Juni 2010 - 4 K 152/09 - Rz 24 ff. u. B. v. 7. April 2009 - 4 E 3478/08 - Rz 22 ff.; VG Sigmaringen, U. v. 22. Januar 2009 - 8 K 819/08 - Rz 22 ff.).
  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.3806
    Die Regelung des § 45 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG begegnet - insbesondere im Hinblick auf die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG - auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 - Rz 34 ff. u. B. v. 27. März 2007 - 6 B 108/06 - Rz 9 ff. zu § 5 Abs. 2 WaffG; VG Hamburg, U. v. 24 Juni 2010 - 4 K 152/09 - Rz 24 ff. u. B. v. 7. April 2009 - 4 E 3478/08 -
  • VG Hamburg, 14.09.2010 - 4 E 1895/10

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung

    Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse der Antragstellerin vom 10. Juni 2010 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 4 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist nach der im vorliegenden Verfahren allein gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht offensichtlich rechtswidrig (vgl. zum waffenrechtlichen Prüfungsmaßstab die Stellungnahme des Bundesrates zur Änderung des § 45 WaffG im Beschluss vom 20.12.2007, BR-Drs. 838/07 (B), S. 11; VG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2009, 4 E 3478/08, juris) (aa).
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