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   VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10   

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https://dejure.org/2010,9085
VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10 (https://dejure.org/2010,9085)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2010 - 15 K 1352/10 (https://dejure.org/2010,9085)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2010 - 15 K 1352/10 (https://dejure.org/2010,9085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auskunftsanspruch; Rechtsanwaltskammer; Haftpflichtversicherer

  • Justiz Hamburg

    § 51 Abs 6 S 2 BRAO, § 115 Abs 1 VVG
    Auskunftsanspruch; Rechtsanwaltskammer; Haftpflichtversicherer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch; Rechtsanwaltskammer; Haftpflichtversicherer

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch gegen die Rechtsanwaltskammer auf Angabe des Haftpflichtversicherers des Anwalts

  • BRAK-Mitteilungen

    Beschränkter Anspruch auf Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsanspruch gegen die Rechtsanwaltskammer

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 10 (Rechtsprechungsübersicht)

    Wichtige berufsrechtliche Entscheidungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, XIII
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Stuttgart, 17.06.2008 - 6 K 399/08

    Auskunftspflicht der Rechtsanwaltskammer über die Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10
    Da nicht die Kammer berufen ist, über den Anspruch zu befinden, können insoweit keine hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17.6.2008, 6 K 399/08, Juris Rn. 22; Dahns, NJW 2007, 1553 [ 1556]).

    Ansonsten ist er gehalten, sich direkt an den Rechtsanwalt zu wenden, dort seinen Schaden geltend zu machen und in jenen Fällen, in denen dieser hierauf gar nicht reagiert oder aber die Schadensersatzforderungen bestreitet, um gerichtliche Hilfe nachzusuchen und den Anwalt zu verklagen (vgl. dazu auch VG Stuttgart, Urteil vom 17.6.2008, 6 K 399/08, Juris Rn. 24) .

  • OLG Saarbrücken, 31.10.2007 - 5 U 510/06

    Eintrittspflicht einer Haftpflichtversicherung auf Grund einer Pflichtverletzung

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10
    Eine Folge des Verstoßes gegen diese Obliegenheit, die der Geschädigte ohnehin nur rechtzeitig erfüllen kann, wenn er den Versicherer bereits kennt, sah das Gesetz nicht vor (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.10.2007, 5 U 510/06, ZfSch 2008, 219 ff., Juris Rn. 40).
  • OVG Hamburg, 22.05.2007 - 3 Bs 94/07

    Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an einem sichergestellten Fahrzeug.

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10
    Zwar dürfen, um Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen wie Bemittelten, an die Beurteilung der Erfolgsaussichten keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004, 1789 f., Juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • AGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - AGH 34/07

    Für die Anfechtung von Entscheidungen der Rechtsanwaltskammern steht dem

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10
    Bei dem geltend gemachten Auskunftsanspruch nach § 51 Abs. 6 S. 2 BRAO handelt es sich um einen Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsaktes (vgl. Anwaltsgerichtshof Stuttgart, Beschluss vom 8.1.2008, AGH 34/07, NJW 2008, 19167 f., Juris Rn. 6), der von zwei Voraussetzungen abhängt: Einerseits muss die begehrte Auskunft zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dienen, andererseits darf der betroffene Rechtsanwalt kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichterteilung der Auskunft haben.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 19.10.1977, 2 BvR 462/77, BVerfGE 46, 202 ff.) , da sich diese Entscheidung allein auf das strafgerichtliche Verfahren bezieht.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VG Hamburg, 10.09.2010 - 15 K 1352/10
    Zwar dürfen, um Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen wie Bemittelten, an die Beurteilung der Erfolgsaussichten keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004, 1789 f., Juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 60/11

    Rechtsanwaltskammer: Anspruch eines Dritten auf Erteilung einer Auskunft über die

    a) Der Senat teilt nicht die vom Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 10. September 2010 (BRAK-Mitt. 2010, 277; siehe auch VG Hamburg, BRAK-Mitt. 2011, 97) vertretene Auffassung, eine Auskunft komme nur dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt insolvent oder auf der Flucht sei und dem Mandanten insoweit ein Direktanspruch gegen den Versicherer zustehe.
  • AGH Baden-Württemberg, 12.10.2011 - AGH 10/11

    Auskunftserteilung über die Daten einer Berufshaftpflichtversicherung

    Dem Wortlaut des § 51 Abs. 6 Satz 2 BRAO sei eine derartige Einschränkung der Zulässigkeit der Auskunftserteilung, wie sie das VG Hamburg (BRAK-Mitt. 2011, 97) vertrete, nicht herleitbar.

    Da die Bekl. nicht berufen ist über den Schadensersatzanspruch zu befinden, können an die Anspruchsdarlegungen keine hohen Anforderungen gestellt werden (VG Hamburg, BRAK-Mitt. 2011, 97 m.w.N.).

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