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   VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08   

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VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08 (https://dejure.org/2009,20960)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2009 - 10 K 447/08 (https://dejure.org/2009,20960)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 10 K 447/08 (https://dejure.org/2009,20960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der Ausweisung eines Ausländers, der über einen besonderen Ausweisungsschutz verfügt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers mit besonderem Ausweisungsschutz wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Vorliegen von schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der spezialpräventiv motivierten Ausweisung; Ausrichtung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Zum anderen müssen Anhaltspunkte bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Straftaten des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (BVerwG, Beschl. v. 26.01.2004, 1 B 74.03, juris; Urt. v. 26.02.2002, 1 C 21.00, juris, m.w.N.; Urt. v. 16.11.1999, 1 C 11.99, NVwZ-RR 2000, S. 320, 322 ff.; Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94, juris; Urt. v. 11.06.1996, 1 C 24.94, juris).

    Denn in diesem Fall ist eine dem besonderen Ausweisungsschutz Rechnung tragende erhöhte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung noch nicht gegeben (BVerwG, Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94; Urt. v. 11.06.1996, 1 C 24.94, beide juris).

    Wenngleich in den Fällen besonderen Ausweisungsschutzes höhere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit zu stellen sind und es nicht ausreicht, dass lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Straftaten besteht (stRspr. d. BVerwG, z.B. Urt. v. 28.01.1997, a.a.O.), so ist damit nicht ausgeschlossen, die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr in Abhängigkeit von Art und Ausmaß der zu erwartenden Schäden zu bestimmen.

    Das Gericht ist nicht an die Beurteilung des Landgerichts im Hinblick auf die Gefahrenprognose gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1999, 1 C 11.99; BVerwG, Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94).

    Bei der Interessenabwägung sind alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94, juris; Beschl. v. 14.02.1984, NJW 1984, S. 1315 f.).

    Gegenüber schwerwiegenden Ausweisungsgründen kann der Familienschutz zugunsten volljähriger Kinder regelmäßig nur dann durchgreifen, wenn, wofür hier kein Anhaltspunkt besteht, aus Gründen der familiären Lebenshilfe die weitere Anwesenheit des Ausländers und das Zusammenleben mit den Kindern erforderlich ist (z.B. BVerwG, Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94, juris; Beschl. v. 21.08.1995, 1 B 119.95, InfAuslR 1995, 393 f.; Discher , in GK-AufenthG, Stand Juli 2005, II-Vor §§ 53 ff., Rn. 341).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Schwerwiegende Gründe liegen dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers vor Ausweisung ein deutliches Übergewicht hat (BVerwG, Urt. v. 11.06.1996, 1 C 24.94, juris, m.w.N.).

    Zum anderen müssen Anhaltspunkte bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Straftaten des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (BVerwG, Beschl. v. 26.01.2004, 1 B 74.03, juris; Urt. v. 26.02.2002, 1 C 21.00, juris, m.w.N.; Urt. v. 16.11.1999, 1 C 11.99, NVwZ-RR 2000, S. 320, 322 ff.; Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94, juris; Urt. v. 11.06.1996, 1 C 24.94, juris).

    Denn in diesem Fall ist eine dem besonderen Ausweisungsschutz Rechnung tragende erhöhte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung noch nicht gegeben (BVerwG, Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94; Urt. v. 11.06.1996, 1 C 24.94, beide juris).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Art. 8 Abs. 2 EMRK erlaubt jedoch Eingriffe in die Ausübung dieses Rechts, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft u.a. für die öffentliche Sicherheit und zur Verhinderung von Straftaten notwendig ist, also einem dringenden sozialen Bedürfnis entspricht und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht (EGMR, Urt. v. 18.10.2006, NVwZ 2007, 1279 ff.; Entscheidung im Fall "Adam" v. 04.10.2001, NJW 2003, S. 2595; Urt. im Fall "Mehemi" v. 26.09.1997, NVwZ 1998, S. 164 f.; Urt. im Fall "Beldjoudi" v. 26.03.1992, InfAuslR 1994, S. 86, 88).

    Bei der Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Ausweisungsmaßnahme sind nach der Rechtsprechung des EGMR insbesondere zu berücksichtigen: die Art und Schwere der begangenen Straftat, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, aus dem der Ausländer ausgewiesen werden soll, die seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne und das Verhalten des Ausländers in dieser Zeit, die Staatsangehörigkeit der einzelnen Betroffenen, die familiäre Situation des Ausländers, insbesondere die Dauer seiner Ehe, die Frage, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind und deren Alter, das Maß an Schwierigkeiten, denen der Ehegatte in dem Land, in das der Ausländer auszuweisen ist, unter Umständen begegnet (siehe EGMR, Urt. v. 18.10.2006, a.a.O. Rn. 57).

  • OVG Hamburg, 18.01.2002 - 1 Bf 21/98

    Ausländerrecht: Kein Abschiebungshindernis wegen der Gefahr einer

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Die bloße entfernte Möglichkeit des Gefahreneintritts reicht nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 18.07.2001, 1 B 71.01, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 18.01.2002, 1 Bf 21/98, juris; VG Hamburg, Urt. v. 12.04.2005, 10 K 2189/04).

    Voraussetzung für eine erneute Strafverfolgung im Iran wäre nicht nur, dass die iranischen Behörden von der Verurteilung des Klägers und den ihr zugrunde liegenden Straftaten Kenntnis erlangen, sondern dass zusätzliche Umstände vorliegen, die aus iranischer Sicht dem Fall besondere Bedeutung geben (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. Urt. v. 18.01.2002, 1 Bf 21/98, juris; VG Hamburg, Urt. v. 12.04.2005, 10 K 2189/04).

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Die bloße entfernte Möglichkeit des Gefahreneintritts reicht nicht aus (BVerwG, Beschl. v. 18.07.2001, 1 B 71.01, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 18.01.2002, 1 Bf 21/98, juris; VG Hamburg, Urt. v. 12.04.2005, 10 K 2189/04).

    Voraussetzung für eine erneute Strafverfolgung im Iran wäre nicht nur, dass die iranischen Behörden von der Verurteilung des Klägers und den ihr zugrunde liegenden Straftaten Kenntnis erlangen, sondern dass zusätzliche Umstände vorliegen, die aus iranischer Sicht dem Fall besondere Bedeutung geben (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. Urt. v. 18.01.2002, 1 Bf 21/98, juris; VG Hamburg, Urt. v. 12.04.2005, 10 K 2189/04).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Unter Berücksichtigung dieses Maßstabes gelten vergleichsweise geringe Anforderungen an die Prognose der Wiederholungsgefahr bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.09.2002, 24 ZB 02.1494, juris, Rn. 4; VGH Mannheim, Urt. v. 09.07.2003, 11 S 420/03, juris; beide allerdings zu Fällen, in denen der Ausländer keinen besonderen Ausweisungsschutz genoss; vgl. auch Discher , in: GK-AuslR, Stand Januar 2007, II-Vor §§ 53 ff. Rn. 1157).

    b) Einer vollziehbaren gesetzlichen Ausreisepflicht bedarf es für die Abschiebungsandrohung nicht (vgl. z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 09.07.2003, 11 S 420/03, juris, s. auch Oberhäuser , in: HK-AuslR, 2008, § 59 Rn. 4; Wenger , in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 59 AufenthG Rn. 5).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Zum anderen müssen Anhaltspunkte bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Straftaten des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (BVerwG, Beschl. v. 26.01.2004, 1 B 74.03, juris; Urt. v. 26.02.2002, 1 C 21.00, juris, m.w.N.; Urt. v. 16.11.1999, 1 C 11.99, NVwZ-RR 2000, S. 320, 322 ff.; Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94, juris; Urt. v. 11.06.1996, 1 C 24.94, juris).

    Das Gericht ist nicht an die Beurteilung des Landgerichts im Hinblick auf die Gefahrenprognose gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1999, 1 C 11.99; BVerwG, Urt. v. 28.01.1997, 1 C 17.94).

  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Art. 8 Abs. 2 EMRK erlaubt jedoch Eingriffe in die Ausübung dieses Rechts, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft u.a. für die öffentliche Sicherheit und zur Verhinderung von Straftaten notwendig ist, also einem dringenden sozialen Bedürfnis entspricht und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht (EGMR, Urt. v. 18.10.2006, NVwZ 2007, 1279 ff.; Entscheidung im Fall "Adam" v. 04.10.2001, NJW 2003, S. 2595; Urt. im Fall "Mehemi" v. 26.09.1997, NVwZ 1998, S. 164 f.; Urt. im Fall "Beldjoudi" v. 26.03.1992, InfAuslR 1994, S. 86, 88).
  • EGMR, 04.10.2001 - 43359/98

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Straftäters in die Türkei;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Art. 8 Abs. 2 EMRK erlaubt jedoch Eingriffe in die Ausübung dieses Rechts, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft u.a. für die öffentliche Sicherheit und zur Verhinderung von Straftaten notwendig ist, also einem dringenden sozialen Bedürfnis entspricht und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht (EGMR, Urt. v. 18.10.2006, NVwZ 2007, 1279 ff.; Entscheidung im Fall "Adam" v. 04.10.2001, NJW 2003, S. 2595; Urt. im Fall "Mehemi" v. 26.09.1997, NVwZ 1998, S. 164 f.; Urt. im Fall "Beldjoudi" v. 26.03.1992, InfAuslR 1994, S. 86, 88).
  • VGH Bayern, 08.03.2005 - 24 ZB 04.3132
    Auszug aus VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08
    Weiter ist auch der Bezug zu dem Staat seiner Staatsangehörigkeit zu beachten (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.03.2005, 24 ZB 04.3132, juris).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2000 - 18 B 1121/99
  • BVerwG, 26.01.2004 - 1 B 74.03

    Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 des Ausländergesetzes

  • OVG Hamburg, 04.05.2001 - 3 Bs 239/00

    Ausländerrecht: Ausweisung eines Unionsbürgers nach Rauschgifthandel

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07

    Voraussetzungen einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bei strafrechtlichen

  • BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95

    Zulassung einer Grundsatzrevision - Ausweisung und Versagung der Verlängerung

  • VGH Bayern, 13.09.2002 - 24 ZB 02.1494
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2008 - 15 A 620/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gefahr für die Allgemeinheit, Straftat,

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • VG Hamburg, 18.02.2010 - 10 K 737/09

    Schutz vor Ausweisung für einen Iraner

    Die Vollziehbarkeit der gesetzlichen Ausreisepflicht ist nicht Voraussetzung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung (VG Hamburg, Urt. v. 12.05.2009, 10 K 447/08; OVG Münster, Beschl. v. 20.02.2009, 18 A 2620/08, Juris; Hailbronner, AuslR, 64. Aktualisierung Juni 2009, § 59 Rn. 15; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Oktober 22009, § 59 Rn. 33; Hofmann/Hoffmann, a. a. O., § 59 Rn. 4).
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