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   VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10   

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VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10 (https://dejure.org/2014,43515)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2014 - 15 K 3358/10 (https://dejure.org/2014,43515)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 15 K 3358/10 (https://dejure.org/2014,43515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nach Einbürgerung wiedererworbene türkische Staatsangehörigkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 5 ZB 07.2080

    Staatsangehörigkeit; Verlust; (Wieder-)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Türkei nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2008, 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).

    Entsprechend ist kein Fall bekannt, in dem ein türkisches Konsulat in Deutschland die Umstände der Wiedereinbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen durch Zeugenaussagen oder Vorlage von Originalen oder Kopien der maßgeblichen Antragsformulare konkretisiert hätte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.9.2008, 5 ZB 07.243, juris Rn 10, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 10, Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10; VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20).

    (so auch BayVGH, Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Ein Antrag im Sinne des § 25 Abs. 1 StAG ist jede freie Willensbetätigung, die unmittelbar auf den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gerichtet ist ( BVerfG, Beschluss vom 8.12.2006, 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441 ff., juris Rn. 13; so auch BVerfG, Beschluss vom 22..6.1990, NJW 1990, 2193 f., juris Rn. 32; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 13.10.2000, 1 B 53/00, Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 11, juris Rn. 12; entsprechend Abschnitt 25.1.3 Abs. 1 S. 1 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 13. Dezember 2000 (StAR-VwV) ebenso wie Abschnitt 25.1.1.

    Denn der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt aufgrund von Handlungen des Betroffenen ein, die auf einem selbstverantwortlichen und freien Willensentschluss gegründet sind (BVerfG, Beschluss vom 8.12.2006, 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441 ff., juris Rn. 13; so auch BVerfG, Beschluss vom 22..6.1990, NJW 1990, 2193 f., juris Rn. 32).

    Allerdings obliegen dem Betroffenen in staatsbürgerlichen Angelegenheiten gewisse Sorgfaltspflichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.12.2006, 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441 ff., juris Rn. 38).

  • VG Würzburg, 15.10.2008 - W 6 K 07.1028

    Einbürgerungszusicherung; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Entsprechend ist kein Fall bekannt, in dem ein türkisches Konsulat in Deutschland die Umstände der Wiedereinbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen durch Zeugenaussagen oder Vorlage von Originalen oder Kopien der maßgeblichen Antragsformulare konkretisiert hätte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.9.2008, 5 ZB 07.243, juris Rn 10, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 10, Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10; VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20).

    Aus der Rechtsprechung ist aus einer Reihe von Fällen betreffend das türkische Generalkonsulat in Nürnberg bekannt, dass manche Betroffene bei Abholung ihrer Entlassungspapiere sogar überredet wurden, einen Antrag auf Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit zu stellen (VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20; BayVGH, Urteil vom 14.11.2007, 5 B 05.2958, juris Rn. 2, Urteil vom 14.11.2007, 5 B 05.3039, juris Rn. 3, und Urteil vom 14.11.2007, 5 B 06.2769, juris Rn. 2 f.; VG Darmstadt, Urteil vom 3.11.2006, 5 E 1807/05 (3), 5 E 1807/05, juris Rn. 1 f.; VG Ansbach, Urteil vom 14.12.2005, AN 15 K 05.02076, juris Rn. 2 ff.).

  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 20.09

    Antragserwerb; Bewusstsein deutscher Staatsangehörigkeit; Verlust der deutschen

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Zwar gilt allgemein der Grundsatz, dass für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit der Bürger beweispflichtig ist, für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel aber die Behörde die objektive Beweislast trägt (m.w.N. BVerwG, Urteil vom 29.9.2010, 5 C 20/09, NVwZ-RR 2011, 212 ff., juris Rn. 24; Beschluss vom 16.1.1992, 9 B 192/91, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46, juris Rn. 14).

    Das von der Beklagten auch geprüfte Argument des Vertrauensschutzes kann in Fällen wie diesem praktisch keine Bedeutung entfalten, weil der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hier ohnehin nur dann eintreten kann, wenn der deutsche Staatsangehörige den Eintritt dieser Rechtsfolge in zumutbarer Weise beeinflussen konnte und deshalb - bei Anwendung angemessener Sorgfalt - auch um diese wissen musste (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 29.9.2010, 5 C 20/09, juris Rn. 14).

  • VG Hamburg, 03.04.2014 - 15 K 1628/09

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung als türkische

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Insoweit ist die Beweislast aber umzukehren und vorrangig der Bürger hat die für die Unfreiwilligkeit eines schriftlich gestellten Wiedereinbürgerungsantrags sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (so bereits VG Hamburg, Urteil vom 3. April 2014, 15 K 1628/09).

    So heißt es im Internet in Bezug auf einen Fall aus dem September 1999 wörtlich ( frag-einen-Anwalt.de, Frage vom 20.8.2010): "Leider wurde mir beim Türkischen Konsulat in Hamburg während ich die Bescheinigung vom ausstritt aus der Türkischen Staatsangehörigkeit in Empfang nahm , ohne mein wissen während ich die Papiere unterschrieb die ich zum Erhalt des Entlassungurkunde Schreibens bekam ein ANTRAG auf Wiedereinbürgerung in die TÜRKISCHE untergejubelt, ohne mich zu informieren bzw zu sagen das ich die Deutsche automatisch verliere habe ich unwissend diesen Antrag unterschrieben." Ähnliches schilderte auch die in der vergleichbaren Sache 15 K 1628/09 zur mündlichen Verhandlung geladene Dolmetscherin in Bezug auf ihre Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit, die etwa zur gleichen Zeit erfolgte.

  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Ein Antrag im Sinne des § 25 Abs. 1 StAG ist jede freie Willensbetätigung, die unmittelbar auf den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gerichtet ist ( BVerfG, Beschluss vom 8.12.2006, 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441 ff., juris Rn. 13; so auch BVerfG, Beschluss vom 22..6.1990, NJW 1990, 2193 f., juris Rn. 32; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 13.10.2000, 1 B 53/00, Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 11, juris Rn. 12; entsprechend Abschnitt 25.1.3 Abs. 1 S. 1 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 13. Dezember 2000 (StAR-VwV) ebenso wie Abschnitt 25.1.1.

    Denn der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt aufgrund von Handlungen des Betroffenen ein, die auf einem selbstverantwortlichen und freien Willensentschluss gegründet sind (BVerfG, Beschluss vom 8.12.2006, 2 BvR 1339/06, NVwZ 2007, 441 ff., juris Rn. 13; so auch BVerfG, Beschluss vom 22..6.1990, NJW 1990, 2193 f., juris Rn. 32).

  • VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.2073

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiedererwerb der türkischen

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Eines Einbürgerungsbescheides bedarf es insoweit nicht, da nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz die Wirkung der Einbürgerungsentscheidung mit dem Datum der Entscheidung des Ministerrats eintritt (ausführlich dazu: VG München, Urteil vom 5.10.2009, M 25 K 08.2073, juris Rn. 19).

    Denn es kann von Einbürgerungsbewerbern in gesteigertem Maße erwartet werden, dass sie sich über die staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer sofort nach der Ausbürgerung beantragten Wiedereinbürgerung in die türkische Staatsangehörigkeit informieren (VG München, Urteil vom 5.10.2009, M 25 K 08.2073, juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 22.09.2008 - 5 ZB 07.1031

    Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Ausländische Behörden sind deshalb nur dann zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet, wenn - was im Hinblick auf die Türkei nicht der Fall ist - völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2008, 5 B 27/08, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 11; Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10).

    Entsprechend ist kein Fall bekannt, in dem ein türkisches Konsulat in Deutschland die Umstände der Wiedereinbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen durch Zeugenaussagen oder Vorlage von Originalen oder Kopien der maßgeblichen Antragsformulare konkretisiert hätte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.9.2008, 5 ZB 07.243, juris Rn 10, Beschluss vom 22.9.2008, 5 ZB 07.1031, juris Rn. 10, Beschluss vom 28.1.2009, 5 ZB 07.2080, juris Rn. 10; VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20).

  • VG Ansbach, 14.12.2005 - AN 15 K 05.02076
    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Aus der Rechtsprechung ist aus einer Reihe von Fällen betreffend das türkische Generalkonsulat in Nürnberg bekannt, dass manche Betroffene bei Abholung ihrer Entlassungspapiere sogar überredet wurden, einen Antrag auf Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit zu stellen (VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20; BayVGH, Urteil vom 14.11.2007, 5 B 05.2958, juris Rn. 2, Urteil vom 14.11.2007, 5 B 05.3039, juris Rn. 3, und Urteil vom 14.11.2007, 5 B 06.2769, juris Rn. 2 f.; VG Darmstadt, Urteil vom 3.11.2006, 5 E 1807/05 (3), 5 E 1807/05, juris Rn. 1 f.; VG Ansbach, Urteil vom 14.12.2005, AN 15 K 05.02076, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Darmstadt, 03.11.2006 - 5 E 1807/05

    Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.06.2014 - 15 K 3358/10
    Aus der Rechtsprechung ist aus einer Reihe von Fällen betreffend das türkische Generalkonsulat in Nürnberg bekannt, dass manche Betroffene bei Abholung ihrer Entlassungspapiere sogar überredet wurden, einen Antrag auf Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit zu stellen (VG Würzburg, Urteil vom 15.10.2008, W 6 K 07.1028, juris Rn. 20; BayVGH, Urteil vom 14.11.2007, 5 B 05.2958, juris Rn. 2, Urteil vom 14.11.2007, 5 B 05.3039, juris Rn. 3, und Urteil vom 14.11.2007, 5 B 06.2769, juris Rn. 2 f.; VG Darmstadt, Urteil vom 3.11.2006, 5 E 1807/05 (3), 5 E 1807/05, juris Rn. 1 f.; VG Ansbach, Urteil vom 14.12.2005, AN 15 K 05.02076, juris Rn. 2 ff.).
  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.2958

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 05.3039

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 5 B 06.2769

    Staatsangehörigkeit; Verlust; Minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb einer

  • VGH Bayern, 05.12.2008 - 5 CS 08.2869

    Vorläufiger Reisepass; Einziehung; Gültigkeitsdauer; deutsche Staatsangehörigkeit

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 27.08

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingebürgerter türkischer Kinder

  • VGH Bayern, 22.03.1999 - 11 B 96.2183
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 5 ZB 07.243

    Staatsangehörigkeit; Verlust; minderjähriges Kind; (Wieder-)Erwerb der türkischen

  • VG Würzburg, 05.03.2018 - W 7 K 18.258

    Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Verlustfeststellung der deutschen

    Zudem entsprach es in den Jahren bis etwa 2003/2004 der traditionellen Praxis der türkischen Konsulate in Deutschland, Entlassungsbewerbern eine doppelte Antragstellung anzuraten (Entlassung und Wiedererwerb) und sie dadurch zu einer rechtsmissbräuchlichen Missachtung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG aufzufordern (ausführlich VG Hamburg, U.v. 12.6.2014 - 15 K 3358/10, BeckRS 2015, 40566).

    Zuverlässige Quellen bestätigen ein solches Handeln der türkischen Konsulate nicht (hierzu VG Hamburg, U.v. 12.6.2014 - 15 K 3358/10, BeckRS 2015, 40566; hierzu auch BayVGH, B.v. 12.12.2007 - 5 C 07.2785, BeckRS 2007, 37414).

    Deshalb ist auch aus diesem Grund anzunehmen, dass der Kläger einen eigenen förmlichen Antrag auf Wiedereinbürgerung unterzeichnet hat (zum Vorstehenden VG Hamburg, U.v. 12.6.2014 - 15 K 3358/10, BeckRS 2015, 40566; VG Hannover, U.v. 18.11.2016 - 10 A 12381/14, BeckRS 2016, 110492).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 13 ME 118/15

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG nach

    Sollte der Antragsteller allerdings damals keine weitere Mühe darauf verwendet haben, sich mit dem Inhalt der ihm vorgelegten Schriftstücke zu befassen, und diese "blind" unterschrieben haben, steht dies - wie bereits ausgeführt - einer wirksamen Antragstellung nicht entgegen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 12. Juni 2014 - 15 K 3358/10 -, juris Rn 55).
  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

    Weiter ist das seit Anfang der 1990er Jahre praktizierte wiedereinbürgerungsfreundliche Verhalten der türkischen Auslandsvertretungen zu berücksichtigen (vgl. hierzu Verwaltungsgericht Hamburg , Urteil vom 12.06.2014 - 15 K 3358/10, Rdnr. 53 m.w.N. ).
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