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   VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09   

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https://dejure.org/2011,40779
VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09 (https://dejure.org/2011,40779)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2011 - 9 K 1774/09 (https://dejure.org/2011,40779)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 9 K 1774/09 (https://dejure.org/2011,40779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Streit um Abgabenfestsetzungsbescheid aufgrund der Randlage eines Grundstücks innerhalb eines Innovationsbereichs; Gebietsabgrenzung

  • Justiz Hamburg

    § 7 ZentrStärkG HA, InnBerWandsbMV HA, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG
    Streit um Abgabenfestsetzungsbescheid aufgrund der Randlage eines Grundstücks innerhalb eines Innovationsbereichs; Gebietsabgrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09

    Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Das OVG Hamburg habe in seinem Urteil vom 27.08.2010, Az. 1 Bf 149/09, die Offenbarungsbefugnis auf die den Streitfall betreffenden Steuerakten begrenzt.

    Maßgebliches Abgrenzungskriterium ist somit der unmittelbare Lagevorteil (OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - Az. 1 Bf 149/09 -, zitiert nach juris [Rn. 75]).

    Wer aber die für die Abgabenerhebung relevanten Daten nicht kennt, wird naturgemäß nicht in der Lage sein, auf substantiierte Weise Zweifel an der Richtigkeit der für den Innovationsbereich maßgeblichen Einheitswerte vorzutragen, so dass das vom OVG Hamburg in seiner Entscheidung vom 27.08.2010 (a.a.O.) erwogene gestufte Kontrollverfahren, wie nachfolgend noch weiter auszuführen sein wird, von vornherein nicht wirksam werden kann.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Deshalb gehört zur Effektivität des Rechtsschutzes, dass das Gericht das Rechtsschutzbegehren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüfen kann (BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - Az. 1 BvR 385/90 -, zitiert nach juris [Rn. 65 ff.]).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Dies folgt aus dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, wonach Rechtsverordnungen, die nicht in Einklang mit der gesetzlichen Ermächtigung stehen, nichtig sind (siehe statt vieler BVerfG, Urteil vom 15.11.1967 - Az. 2 BvL 7/64 -, zitiert nach juris [Rn. 58]; Beschluss vom 15.02.1978 - Az. 2 BvL 8/74 -, zitiert nach juris [Rn. 57]; Urteil vom 08.11.1983 - Az. 1 BvR 1249/81 -, zitiert nach juris [Rn. 26]; Urteil vom 06.07.1999 - Az. 2 BvF 3/90 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Dies folgt aus dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, wonach Rechtsverordnungen, die nicht in Einklang mit der gesetzlichen Ermächtigung stehen, nichtig sind (siehe statt vieler BVerfG, Urteil vom 15.11.1967 - Az. 2 BvL 7/64 -, zitiert nach juris [Rn. 58]; Beschluss vom 15.02.1978 - Az. 2 BvL 8/74 -, zitiert nach juris [Rn. 57]; Urteil vom 08.11.1983 - Az. 1 BvR 1249/81 -, zitiert nach juris [Rn. 26]; Urteil vom 06.07.1999 - Az. 2 BvF 3/90 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG, Beschluss vom 18.07.2005 - Az. 2 BvF 2/01 -, zitiert nach juris [Rn. 126]).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise, die im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG, aber auch mit Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.09.2010 - Az. 1 BvR 1660/08 -, zitiert nach juris [Rn. 10]; Sachs, GG, 5. Aufl. 2009, Art. 20 Rn. 78 m.w.N.), dürfte es verfassungsrechtlich überdies nicht gerechtfertigt sein, dass der Gesetzgeber die Abgabenerhebung an den jeweils festgestellten Einheitswert und damit an das Ergebnis einer rechtlichen Bewertung knüpft, die mangels Überprüfbarkeit keine Richtigkeitsgewähr in sich trägt.
  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 13.70

    Unterscheidung zwischen Steuern und Abgaben - Satzung über den

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Eine Beitragsbegrenzung verletze Art. 3 GG, wenn sie gleichzeitig zu einer zusätzlichen Belastung derjenigen Pflichtigen führe, deren Beiträge den Höchstsatz nicht erreichten, soweit nicht durch Erfahrungssätze näher belegt sei, dass die Leistungen einer Gemeinde zur Förderung des Fremdenverkehrs einem großen Unternehmen nicht so viele Vorteile gewährten wie kleineren und mittleren (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - Az. VII C 13.70, VII C 20.70 -, zitiert nach juris = BVerwGE 39, 5 ff.).
  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 20.70

    Unzulässige Begrenzung der Höhe eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Eine Beitragsbegrenzung verletze Art. 3 GG, wenn sie gleichzeitig zu einer zusätzlichen Belastung derjenigen Pflichtigen führe, deren Beiträge den Höchstsatz nicht erreichten, soweit nicht durch Erfahrungssätze näher belegt sei, dass die Leistungen einer Gemeinde zur Förderung des Fremdenverkehrs einem großen Unternehmen nicht so viele Vorteile gewährten wie kleineren und mittleren (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - Az. VII C 13.70, VII C 20.70 -, zitiert nach juris = BVerwGE 39, 5 ff.).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Dies folgt aus dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, wonach Rechtsverordnungen, die nicht in Einklang mit der gesetzlichen Ermächtigung stehen, nichtig sind (siehe statt vieler BVerfG, Urteil vom 15.11.1967 - Az. 2 BvL 7/64 -, zitiert nach juris [Rn. 58]; Beschluss vom 15.02.1978 - Az. 2 BvL 8/74 -, zitiert nach juris [Rn. 57]; Urteil vom 08.11.1983 - Az. 1 BvR 1249/81 -, zitiert nach juris [Rn. 26]; Urteil vom 06.07.1999 - Az. 2 BvF 3/90 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
    Dabei hat der Gesetzgeber einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (BVerfG, Beschluss vom 11.11.1998 - Az. 2 BvL 10/95 -, zitiert nach juris [Rn. 47]).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

  • BVerwG, 21.07.2017 - 8 B 4.16

    Jahresbeitrag für Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen;

    Diese Schwerpunktsetzung lässt jedoch nicht schon darauf schließen, dass es andere diesbezügliche Rechtsprechung - etwa die von der Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 13. Januar 2011 (VG 9 K 1774/09) - nicht zur Kenntnis genommen hätte.
  • BVerwG, 21.07.2017 - 8 B 3.16

    Jahresbeitrag für Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen;

    Diese Schwerpunktsetzung lässt jedoch nicht schon darauf schließen, dass es andere diesbezügliche Rechtsprechung - etwa die von der Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 13. Januar 2011 (VG 9 K 1774/09) - nicht zur Kenntnis genommen hätte.
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